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26.08.26 , 16:24 Uhr
B 90/Grüne

Oliver Brandt zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

Presseinformation Nr. 26.246 26.08.2026
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 17 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes Dazu sagt der haushaltspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:
Angemessene Entschädigung und schwierige Haushaltslage gemeinsam betrachten Vor knapp vier Jahren, am 14. Dezember 2022, haben wir schon einmal eine Debatte zu diesem Thema geführt, und meine Aussage von damals gilt auch heute:
„Grundsätzlich sollten Beschäftigte des öffentlichen Dienstes für jeden Kilometer, den sie in ihrem eigenen Pkw für dienstliche Zwecke fahren, vollständig entschädigt werden. Das Land kann nicht erwarten, dass Beschäftigte Kosten für dienstliche Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug selbst übernehmen.“
Und ich möchte an dieser Stelle allen Landesbediensteten für ihren täglichen Einsatz danken, egal ob mit eigenem Pkw oder ohne.
Zu Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Überfalls auf die Ukraine 2022 hat die Landesregierung schnell reagiert und die Wegstreckenentschädigung für Dienstfahrten von Landesbediensteten mit dem eigenen Pkw um 10 Eurocent angehoben – als eines von nur vier Bundesländern. Diese Maßnahme war auf ein Jahr befristet, und dies war auch gerechtfertigt, denn die Spritpreise haben sich in der Folgezeit wieder dem Vorkrisenniveau angenähert.
Nun haben wir erneut stark steigende Kraftstoffpreise, wieder ausgelöst durch einen internationalen Konflikt, diesmal durch den Angriff der USA und Israels auf den Iran, der zu Verwerfungen an den internationalen Rohstoffmärkten geführt hat.
Gleichzeitig haben Mineralölkonzerne diese Situation ausgenutzt, um ihre Profite deutlich zu erhöhen – auf dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wie sich die Situation weiterentwickelt und ob es zu einem Rückgang der Kraftstoffpreise wie nach 2022 kommt, ist derzeit nicht absehbar.
Daher schlägt der SSW nun die Entfristung der Regelung von 2022 vor. Ich habe für das Anliegen grundsätzlich Verständnis. Dabei müssen wir als Gesetzgeber allerdings nicht nur die berechtigten Interessen unserer Landesbediensteten im Blick haben, sondern auch auf die aktuell schwierige Haushaltslage schauen.
Zur Wahrheit gehört auch, dass Schleswig-Holstein den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes folgt, also in gleicher Höhe wie der Bund entschädigt, ebenso wie einige andere Bundesländer auch. Mit unserer derzeitigen Regelung liegen wir im Länderranking im Mittelfeld.
Mit der von der Opposition vorgeschlagenen Erhöhung würden wir uns an Platz 1 im Ländervergleich setzen. Auch in anderen Ländern sorgt die extrem angespannte Haushaltslage dafür, dass trotz der steigenden Kraftstoffpreise bei der Wegstreckenentschädigung noch nicht reagiert wurde.
Wir werden uns im Finanzausschuss weiter mit dieser Thematik auseinandersetzen. Dazu gehört auch, dass wir darüber sprechen, ob ein einheitlicher Satz für die Wegstreckenentschädigung gerechtfertigt ist, der deutlich bürokratieärmer wäre.
Aber am Ende muss die Entscheidung im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen werden. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf den Kollegen Dirschauer ja bereits eine Hausnummer genannt: Die Umsetzung des Oppositionsvorschlags würde etwa 670.000 Euro jährlich kosten. Ob wir dies angesichts der herausfordernden Haushaltslage umsetzen können, werden die Beratungen zeigen.
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Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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