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26.08.26 , 16:47 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu Top 7+13: Ein gutes Ziel macht noch kein gutes Gesetz

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 26.August 2026
Martin Habersaat Ein gutes Ziel macht noch kein gutes Gesetz TOP 7+13: Evaluation und Fortschreibung der Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (Drs. 20/4654, 20/4702)
Hamburg hat inzwischen das 20-jährige Jubiläum der Vorstellung seiner Viereinhalbjährigen gefeiert – und mit diesem Verfahren große Erfolge erzielt. Insofern ist es grundsätzlich gut, dass sich nun auch Schleswig-Holstein auf den Weg macht. Andere Länder haben bewusst mit den Kindern angefangen, die keine Kita besuchen. Bei der Regierung Günther kommen ausgerechnet diese Kinder zuletzt dran. Das habe ich an anderer Stelle kritisiert, und das halte ich weiterhin für falsch. Aber heute ist die erste Lesung. Deshalb möchte ich vor allem Fragen an den Gesetzentwurf stellen. Zehn plus eine. Und ich kündige gleich an: Einige davon werden wir auch in die Anhörung mitnehmen. Erstens: DaZ. Sie schreiben selbst in Ihrem Gesetzentwurf, dem kindlichen Spracherwerb komme eine besondere Bedeutung zu. Sprachliche Defizite könnten zu nachhaltigen Lernrückständen führen. Wenn Sie doch wissen, wie entscheidend Spracherwerb für die gesamte Bildungsbiografie ist: Wie können Sie dann gleichzeitig an Ihren Kürzungen bei Deutsch als Zweitsprache festhalten? Zweitens: Warum nur Sprache? Hamburg überprüft bei den Viereinhalbjährigen laut Schulgesetz den geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstand. Schleswig-Holstein konzentriert sich auf die Sprache. Warum? Was ist mit der sozial- emotionalen, der motorischen und der kognitiven Entwicklung? Warum dieser einseitige Schwerpunkt? Drittens: Wie sieht die Förderung konkret aus? Wir hören von vier Stunden Sprachförderung. Heißt das einmal vier Stunden oder viermal eine Stunde? Für eine Vierjährige oder einen Vierjährigen macht das einen erheblichen Unterschied – und organisatorisch für die Einrichtungen ebenfalls.


1 Und was geschieht mit einem Kind mit leichtem Förderbedarf, das keine Kita besucht? Alltagsintegrierte Sprachförderung in der Kita kann es nicht bekommen. Bleibt dieses Kind dann einfach ungefördert?
Viertens: Welche Rolle haben die Eltern? Die Eltern müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Kind an der Förderung teilnimmt. In der Regel soll diese in einer Kita stattfinden. Was aber geschieht, wenn dort keine Räume vorhanden sind? Wer organisiert und verantwortet dann die Teilnahme? Und darf ein Elternteil bei der Sprachförderung eines vierjährigen Kindes dabei sein, das bisher keine Kita besucht hat und dort weder die anderen Kinder noch die Erwachsenen kennt? Fünftens: Zusammenarbeit auf Augenhöhe. In der Modellphase war einmal von einer Zusammenarbeit zwischen Kita und Schule auf Augenhöhe die Rede. Im Gesetzentwurf wird daraus ein weitgehend schulisches Verfahren: Die Kita stellt den Raum, die Schule entscheidet. Was haben Sie in der Modellphase gelernt, das Sie zu diesem Kurswechsel gebracht hat? Sechstens: Woher kommen die Fachkräfte? Bei SPRINT haben Sie auf meine Kleine Anfrage geantwortet, dass in den meisten Kreisen nicht alle Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf an einer Maßnahme teilnehmen konnten – unter anderem, weil Fachkräfte fehlten. Deshalb die einfache Frage: Wer soll die zusätzliche Sprachförderung künftig leisten? Siebtens: Wo sind die Förderzentren? Diagnostik und Förderung gehören zu den Kernkompetenzen unserer Förderzentren. Im Gesetzentwurf spielen sie praktisch keine Rolle. Warum eigentlich nicht? Achtens: die Ressourcen der Kitas. Sie geben den Kitas 0,0125 zusätzliche Fachkräfte pro Gruppe für Diagnostik und Gutachten. Für die anschließende Förderung festgestellter Bedarfe gibt es aber keine zusätzlichen Ressourcen. Warum nicht? Neuntens: Was ist mit Kitas mit besonders hohem Förderbedarf? Der Ressourcenschlüssel berücksichtigt nicht ausreichend, wie viele Kinder einer Einrichtung tatsächlich zusätzliche Unterstützung benötigen. Wo ist der regelhafte Mehransatz für Einrichtungen mit besonders vielen förderbedürftigen Kindern? Oder behandeln Sie eine Kita-Gruppe in Düsternbrook tatsächlich genauso wie eine in Kiel-Gaarden? Zehntens: Kita- und Schulleitungen. Konzeptentwicklung, Koordination, Absprachen, Organisation – selbstverständlich entsteht dadurch zusätzliche Arbeit für Kita- und Schulleitungen. Im Gesetzentwurf wird dieser zusätzliche Aufwand mit null angesetzt. Halten Sie das wirklich für realistisch – und für fair?

2 Und dann kommt Frage zehn plus eins. Die hat mit der Sprachförderung Viereinhalbjähriger eigentlich überhaupt nichts zu tun. Umso erstaunlicher ist, dass sie in diesem Gesetz steckt. Sie wollen mit diesem Gesetzentwurf zugleich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Schulen auch ohne Einwilligung der Eltern beziehungsweise der volljährigen Schülerinnen und Schüler Ton- und Bilddaten zu pädagogisch-didaktischen Zwecken im Unterricht verarbeiten dürfen. Nordrhein-Westfalen geht einen anderen Weg: Dort bestimmt § 120 Schulgesetz ausdrücklich, dass Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts der Einwilligung der betroffenen Personen bedürfen. Was die schleswig-holsteinische Regelung in der Praxis bedeuten kann, sollten wir uns klarmachen: Eine Schwimmlehrkraft könnte eine 17-jährige Schülerin oder einen 17- jährigen Schüler im Schwimmunterricht filmen, obwohl die Betroffene oder der Betroffene ausdrücklich sagt: Ich möchte das nicht. Vielleicht gibt es für bestimmte Situationen gute pädagogische Gründe für Videoaufnahmen. Aber zwischen „pädagogisch sinnvoll“ und „gegen den Willen eines jungen Menschen zulässig“ liegt ein gewaltiger Unterschied. Und deshalb lautet meine elfte Frage: Warum wollen Sie das Recht junger Menschen am eigenen Bild an dieser Stelle einschränken – und warum verstecken Sie eine solche grundsätzliche Änderung ausgerechnet in einem Gesetz über die Sprachförderung von Viereinhalbjährigen? Meine Damen und Herren, wir werden uns in der Anhörung die Antworten und die Argumente sehr genau anhören. Ein früher Blick auf die Sprachentwicklung von Kindern und eine gute Förderung vor der Einschulung sind richtige Ziele.
Aber ein gutes Ziel macht noch kein gutes Gesetz. Wer früh hinschauen will, muss anschließend auch fördern können. Wer neue Pflichten schafft, muss die nötigen Ressourcen bereitstellen. Und wer die Rechte von Schülerinnen und Schülern einschränken will, trägt dafür die Begründungslast. Diese Begründungen fehlen uns heute noch. Wir sind gespannt, ob die Anhörung sie liefern kann.



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