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26.08.26 , 17:01 Uhr
FDP

Anne Riecke zu TOP 7+13 "Sprachentwicklung und Sprachförderung bei viereinhalbjährigen Kindern"

26.08.2026 | Bildung
Anne Riecke zu TOP 7+13 "Sprachentwicklung und Sprachförderung bei viereinhalbjährigen Kindern" In ihrer Rede zu TOP 7+13 (Gemeinsame Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Sprachentwicklung und Sprachförderung bei viereinhalbjährigen Kindern in Vorbereitung des Schulbesuchs sowie zur Änderung weiterer schulrechtlicher Vorschriften; b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Anne Riecke:
„Sprache ist der Schlüssel zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Deshalb ist es richtig, Kinder frühzeitig in den Blick zu nehmen und festzustellen, wo Unterstützung gebraucht wird. Aber eine Diagnose allein hilft keinem Kind. Wir haben in unserem Bildungssystem inzwischen eine ganze Reihe von Erhebungen, Tests und Diagnosen. Wir wissen an vielen Stellen ziemlich genau, wo Probleme liegen. Aber viel zu oft endet es genau dort.
Wir attestieren unseren Kindern, was sie noch nicht können – und lassen sie, ihre Eltern und auch die Lehrkräfte anschließend mit diesem Befund allein. Deshalb brauchen wir einen anderen Ansatz: Nicht einfach noch eine Erhebung, noch eine Zahl und noch einen Test. Wir brauchen eine echte Diagnose – und daraus müssen konkrete Konsequenzen folgen. Wir müssen wissen: Wo steht ein Kind? Wo liegen seine Stärken? Wo liegen seine Schwierigkeiten? Wo müssen wir ansetzen? Und vor allem: Welche konkrete Förderung folgt daraus? Und genau daran muss sich auch EVi – der Entwicklungsfokus Viereinhalb – messen lassen.
Die verpflichtende Sprachstandsfeststellung ist grundsätzlich richtig. Aber danach muss eine Förderung kommen, die diesen Namen auch verdient. Die Landesregierung geht selbst davon aus, dass 20 bis 25 Prozent der Kinder einen Unterstützungsbedarf haben. Wenn also ein erheblicher Teil eines Jahrgangs Förderung braucht, dann muss diese Förderung auch verlässlich und ausreichend zur Verfügung stehen. Und auch finanziell müssen wir genau hinschauen. Für 2028 werden zusätzliche Bedarfe von rund 14,8 Millionen Euro ausgewiesen, ab 2029 rund 11,2 Millionen Euro jährlich. Gleichzeitig sollen ab 2029 jährlich 1,5 Millionen Euro aus den bisherigen SPRINT-Mitteln zur Gegenfinanzierung eingesetzt werden. Das muss man klar sagen: Das ist nicht einfach vollständig zusätzliches Geld für Sprachförderung. Ein Teil der bisherigen SPRINT-Mittel wird in das neue System überführt.
Und deshalb müssen wir fragen: Wie lange wird gefördert? Mit welchem Personal? Wie wird der Lernfortschritt überprüft? Wann wissen wir, dass ein Kind die Förderung nicht mehr braucht? Denn was bringt uns die Feststellung, dass ein Kind etwas nicht kann, wenn anschließend niemand ausreichend Zeit, Personal oder ein Konzept hat, um ihm dabei zu helfen? Hinzu kommt: Rund zehn Prozent eines Jahrgangs besuchen vor der Schule keine Kita. Auch diese Kinder müssen wir zuverlässig erreichen. Kein Kind darf allein deshalb aus dem Blick geraten, weil es nicht in einer Kita betreut wird.
Positiv sehen wir ausdrücklich die geplante Bildungs-ID beziehungsweise das zentrale Schülerverzeichnis. Dass wir eine Schüler-ID erst jetzt auf den Weg bringen, ist angesichts der Herausforderungen unseres Bildungssystems längst überfällig. Wir brauchen belastbare Daten, um Bildungswege nachvollziehen zu können, Übergänge besser zu gestalten und zu erkennen, wo Förderung ansetzen muss und ob sie wirkt.
Problematisch ist allerdings, dass dieser Gesetzentwurf weit über die Sprachförderung hinausgeht. Die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung und gegebenenfalls an der Sprachförderung wird verpflichtend. Bei Verstößen können Bußgeld und Zwangsgeld drohen. Und Widerspruch und Anfechtungsklage haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Natürlich brauchen wir Verbindlichkeit. Aber unser Anspruch sollte sein: Wir gewinnen Eltern für die Förderung ihrer Kinder, statt sie möglichst schnell zu sanktionieren.
Dann finden sich in diesem Gesetzentwurf auch Regelungen zu Bild- und Tonaufnahmen im Unterricht. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen solche Aufnahmen zu pädagogisch- didaktischen Zwecken auch ohne Einwilligung der Eltern beziehungsweise volljährigen Schülerinnen und Schüler möglich sein. Auch hier gilt: Digitalisierung ja – aber mit Augenmaß. Gerade bei Kindern müssen wir wissen, wann aufgenommen wird, warum aufgenommen wird und was anschließend mit diesen Aufnahmen passiert. Wir sind entsetzt über diesen Gesetzentwurf. Wo führt es hin, wenn der Staat Kindern und Jugendlichen das Recht nimmt, selbst zu entscheiden, ob ihr Bild und ihre Stimme aufgenommen werden? Pädagogische Gründe dürfen kein Freifahrtschein für Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte junger Menschen sein. Eine 17- jährige Schülerin muss darauf vertrauen können, dass sie im Schwimmunterricht nicht gegen ihren ausdrücklichen Willen gefilmt wird. Freiheit, Selbstbestimmung und der Schutz der eigenen Persönlichkeit gelten auch – und gerade – in der Schule. Wer Schülerinnen und Schüler zum Filmen verpflichtet, schafft ein gefährliches Machtgefälle: Was heute als pädagogisch sinnvoll begründet wird, darf morgen nicht zur Normalität werden, dass junge Menschen ihre Privatsphäre aufgeben müssen, nur weil eine Lehrkraft es für sinnvoll hält. Freiheit und Privatsphäre in Schule als sicheren Ort dürfen nicht scheibchenweise verschwinden. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie diesen Passus streicht.
Und schließlich die digitalen Endgeräte: Auch das ist keine neue schulpolitische Erkenntnis. Die Nutzung von Smartphones und anderen digitalen Endgeräten kann bereits heute über schulische Regelungen gesteuert werden. Die Landesregierung hat dazu bereits im Juni 2025 einen Erlass herausgegeben; die Schulen sollten bis zum Ende des Schuljahres 2025/26 verbindliche Regelungen in ihren Schulordnungen treffen. Deshalb frage ich: Warum braucht es dafür jetzt noch einmal einen gesetzgeberischen Aufschlag? Ein Smartphone während des Unterrichts zum Spielen zu benutzen, ist schließlich keine Herausforderung, die wir erst 2026 entdeckt haben. Wir brauchen Vertrauen in unsere Schulen und praxistaugliche Regeln. Und wir brauchen eine Landesregierung, die ihre politische Energie auf die großen Baustellen konzentriert: Basiskompetenzen, individuelle Förderung, ausreichend Personal und vor allem die Frage, ob Förderung tatsächlich wirkt.
Wir wollen frühe Sprachförderung. Wir wollen die Bildungs-ID. Wir wollen, dass kein Kind im Bildungssystem verloren geht. Aber wir wollen nicht immer mehr Diagnosen, Verfahren und Bürokratie, ohne dass daraus automatisch bessere Bildung entsteht. Diagnostizieren allein reicht nicht. Wir müssen feststellen, fördern, überprüfen und nachsteuern. Denn am Ende darf nicht die Zahl der Tests entscheiden. Es muss darum gehen, ob sich die Kompetenzen unserer Kinder tatsächlich verbessern. Das ist unser Maßstab. Fördern und fordern – und zwar jedes Kind.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Anne Riecke Sprecherin für Bildung, Kultur, Landwirtschaft, Fischerei, Jagd, Verbraucherschutz, Religion, Minderheiten, Umwelt, Klimaschutz


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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