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Annabell Krämer zu TOP 20 "Schwimmunterricht an Schulen in Schleswig-Holstein"
27.08.2026 | SportAnnabell Krämer zu TOP 20 "Schwimmunterricht an Schulen in Schleswig-Holstein" In ihrer Rede zu TOP 20 (Schwimmunterricht an Schulen in Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und sportpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:„Vor der Sommerpause haben wir über den desaströsen Zustand unserer Schwimminfrastruktur diskutiert – sofern regional überhaupt eine vorhanden ist. Es wurde deutlich, dass die Landesregierung über keine belastbare aktuelle Übersicht über die vorhandenen Schwimmstätten in unserem Land verfügt. Die Datenlage sei ‚nicht auskömmlich‘ und müsse aktualisiert werden. Zumindest diese Einsicht war gegeben.Bereits in der Großen Anfrage zur Schwimminfrastruktur wurde uns mitgeteilt, dass es beim Schulschwimmen erhebliche Einschränkungen gäbe. Im Schuljahr 2023/24 meldeten 61 Schulen Einschränkungen oder vollständigen Ausfall. Im Schuljahr 2024/25 waren es 56 Schulen, davon 43 mit komplett eingestelltem Angebot. Das bedeutet, in fast 75 Prozent der Schwimmstätten gab es im Schuljahr 23/24 Einschränkungen, im Schuljahr 24/25 gab es in 68 Prozent Einschränkungen und in über 50 Prozent wurde das Angebot für Schulschwimmen komplett eingestellt. Verharmlosend wurde dies von der Landesregierung als ‚weiße Flecken‘ bei der Schwimmausbildung zugestanden.Was ergab nun unsere Große Anfrage zum Schwimmunterricht in Schleswig-Holstein im Detail? Ich nehme es vorweg – es ist erschreckend! Die Landesregierung sagt selbst, beim Erlernen des Schwimmens gelte die Grundregel ‚Je früher, desto besser, spätestens jedoch ab Jahrgangsstufe 3‘. Der eigene Anspruch ist, dass jedes Kind bis zum Ende der 6. Jahrgangsstufe das Schwimmabzeichen in Bronze erwerben solle. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber als Mutter von zwei Kindern war es mein Anspruch, dass meine Kinder mit spätestens sieben Jahren sicher schwimmen können und nicht erst mit zwölf Jahren.Wie wird somit die Landesregierung den eigenen geringen Ansprüchen gegenüber gerecht? Gar nicht – die Realität ist erschreckend: Ende der dritten Klasse kann nicht einmal die Hälfte aller Schulkinder sicher schwimmen. Wie sieht es nun Ende der sechsten Klasse aus? Zur Erinnerung, der eigene Anspruch ist, dass jedes Schulkind zu diesem Zeitpunkt sicher schwimmen können soll. Nahezu vier von zehn Kindern auf unseren Gemeinschaftsschulen können mit zwölf Jahren beziehungsweise nach Beendigung der 6. Jahrgangsstufe nicht schwimmen. Die Landesregierung selber spricht von Nichtschwimmern! Bezieht man die Gymnasien mit ein, können insgesamt über 27 Prozent unserer Kinder nach der 6. Jahrgangsstufe mit zwölf Jahren oder älter nicht schwimmen! Das Bildungsministerium verfehlt die selbst gesetzten Ziele krachend!Folgt nun eine Strategie, um diese fatalen Zahlen in der Zukunft zu verhindern? Mitnichten! Es folgt ein kleines Potpourri meiner Großen Anfrage: 1. Frage: Wie viele Schülerinnen und Schüler erreichen das Schwimmabzeichen Seepferdchen/ Bronze im Rahmen des Schwimmunterrichts? Antwort: Hierzu erhebt die Landesregierung keine Daten 2. Wie viele Klassen je Jahrgangsstufe mit wie vielen Schülerinnen und Schülern erhalten Schwimmunterricht? Antwort: Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler wird nicht gesondert erfasst. 3. Wie viele Wochenstunden Schwimmunterricht sind laut Fachanforderungen pro Jahrgangsstufe und Schuljahr vorgesehen? Antwort: Es gibt keine exakte Anzahl an Wochenstunden 4. Wie viele Wochenstunden Schwimmunterricht werden tatsächlich pro Jahrgangsstufe und Schuljahr erteilt? Antwort: Verlässliche landesweite Zahlen liegen nicht vor- es sind keine zentral erhobenen validen Daten vorhanden. 5. Wie hoch ist die Abweichung zwischen vorgesehenem und tatsächlich erteilten Schwimmunterricht pro Jahrgangsstufe und Schuljahr? Antwort: Es sind keine zentral erhobenen validen Daten vorhanden. 6. Gibt es religiös bedingte Fehlzeiten? Antwort: keine Erhebung 7. Wie viele und welche Schulen erteilen Schwimmunterricht als Blockunterricht bzw. in Form einer Projektwoche? Antwort: Es liegen keine Daten vor. 8. Wie hat sich der Umfang des Schwimmunterrichts in den Schuljahren seit 2022 entwickelt? Antwort: Verlässliche landesweite Zahlen liegen nicht vor, es sind keine zentral erhobenen validen Daten vorhanden. 9. Wie viele Unterrichtsstunden Schwimmunterricht fallen jährlich aus? Antwort: Fachbezogener Unterrichtsausfall wird nicht erfasst.Sofern der letzte hier das noch auf die leichte Schulter nimmt – diese Aussage gilt demnach für jedes Fach! Das sollte allen Bildungspolitikern hier zu denken geben! 10. Wie viele und welche Schulen melden regelmäßige Ausfälle von Schwimmunterricht? Antwort – wer kann es schon wiederholen? Richtig: Fachbezogener Unterrichtsausfall wird nicht erfasst.Und jetzt meine Lieblingsfrage: 11. Welcher Umfang an Schwimmunterricht muss gegeben sein, damit Schwimmunterricht an einer Schule als erteilt gilt?Um den Spannungsbogen hoch zu halten, erinnere ich daran, dass im letzten großen Bericht zum Schwimmunterricht an Schulen von der Bildungsministerin – damals noch Karin Prien – ausgewiesen wurde, dass an 97 Prozent aller Schulen Schwimmunterricht gegeben würde. Nun zur Antwort auf meine Frage: ‚Der Schwimmunterricht gilt als erteilt, wenn er als verbindlicher Teil des Sportunterrichts tatsächlich stattfindet.‘Werte Kollegen, das bedeutet, es ist hinreichend, wenn einmalig ein Bad besucht wird, es gibt keine – ich betone – keine quantitativen Mindestanforderungen, um die Statistik zu schönen. Frau Ministerin, das ist ein Skandal!Und nun die Gretchenfrage:12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung hieraus für die zukünftige Ausgestaltung des Schwimmunterrichts? Antwort: Die Landesregierung zieht keine weiteren Schlussfolgerungen für die zukünftige Ausgestaltung des Schwimmunterrichts.Man kann und darf eigene Ziele verfehlen, wenn man Maßnahmen plant und ergreift, wie diese in der Zukunft erreicht werden könnten. Frau Ministerin, diese Ignoranz schreit zum Himmel! Eine erste Maßnahme wäre, dass sämtliche Sportlehrer die Schwimmlehrbefähigung dauerhaft haben. Diese haben alle zu Beginn der Lehrtätigkeit. Diese muss jedoch alle vier Jahre erneuert werden. Im Schuljahr 2024/25 gab es 4.039 Sportlehrer. 125 Lehrkräfte haben beim IQSH im Schuljahr 2023/24 ihre Qualifikation erworben oder erneuert. Insgesamt haben seit 2022 181 Personen an Lehrgängen zum Erwerb der Schwimmlehrbefähigung teilgenommen. Frau Ministerin, das sind durchschnittlich 36 Personen pro Jahr. Das sind anstatt der jährlich erforderlichen 1000 Lehrer lediglich 3,6 Prozent, die auf diesem Wege ihrer Schwimmlehrbefähigung erwerben oder auffrischen.Auf meine Frage, welche Mittel das Land für den Schwimmunterricht in Schulen zur Verfügung stellen würde – denken Sie bitte auch gerne hier an die Transport- bzw. Projektkosten – kam folgende Antwort: ‚Die Durchführung des Schwimmunterrichts erfolgt im Rahmen der regulären Unterrichtsverpflichtung […]. Entsprechend werden keine gesonderten Mittel für den Schwimmunterricht zur Verfügung gestellt […]. Die Finanzierung der Kosten für den Transport der Schülerinnen und Schüler obliegt dem Schulträger.‘ Und was jetzt kommt, schlägt dem Fass den Boden aus. Ich erinnere daran, dass vier von zehn Gemeinschaftsschülern nach der sechsten Jahrgangsstufe Nichtschwimmer sind und das Land keine Erhebung macht, wieviel Schwimmunterricht in unserem Land gegeben wird. Auf die Frage, welche Änderungen im Hinblick auf die Durchführung vom Schwimmunterricht seitens der Landesregierung geplant seien, kommt folgende unfassbare Antwort: ‚Die Landesregierung plant keine Änderungen im Hinblick auf die Ausgestaltung und Durchführung des Schwimmunterrichts […]‘. Und weiter: ‚Landesweite Datenerhebungen zur Durchführung des Schwimmunterrichts sind zukünftig nicht geplant‘. Der Zustand an den Schulen bezüglich des Schwimmunterrichtes interessiert Sie augenscheinlich nicht. Wie kann es angehen, dass das Ministerium es zulässt, dass eine hohe Anzahl von Schulen erst gar keine Rückmeldung zum Thema Schwimmen gibt. Haben Sie nicht nachgefragt oder ignorieren die Schulen Anfragen des Bildungsministeriums? Sie hatten Monate Zeit für die Beantwortung meiner großen Anfrage. Dann akzeptiere ich keine Antwort ‚keine Angabe‘. Die Antworten in der Großen Anfrage zeigen in aller Deutlichkeit, dass diese Landesregierung es hinnimmt, dass über ein Viertel unserer Schüler mit Ablauf des zwölften Lebensjahres nicht schwimmen kann. Frau Ministerin, bei den Gemeinschaftsschulen sind es vier von zehn Kindern und sie sind mit dem Zustand anscheinend zufrieden. Sie wollen nichts ändern!Ich sage es immer wieder: Das Erlernen des Schwimmens ist keine Nebensache, sondern eine elementare Lebenskompetenz. Schwimmen zu lernen und es sicher zu beherrschen, sollte für jedes Kind möglich sein. Und genau hier versagt das Bildungsministerium. Noch einmal: Man kann Ziele verfehlen, aber dann muss man Willens sein, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Ziele in Zukunft erreicht werden können. Das wollen Sie nicht und das ist ein Skandal. 40 Prozent Nichtschwimmer in den Gemeinschaftsschulen – das ist das Ergebnis Ihrer Bildungspolitik! Das Erreichen der 100-prozentigen-Schwimmfähigkeit ist kein FDP-Fetisch, sondern muss unser aller Ziel sein.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, Gleichstellung Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de