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Rixa Kleinschmit: TOP 18: Landesjagdgesetz praxistauglich und verantwortungsvoll anpassen
Landesjagdgesetz | 27.08.2026 | Nr. 256/26Rixa Kleinschmit: TOP 18: Landesjagdgesetz praxistauglich und verantwortungsvoll anpassen Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,der Anruf kam an einem Dienstagmorgen Anfang Januar. Ich war gerade in Kiel angekommen, als mich ein Schafhalter aus meinem Wahlkreis anrief. Er berichtete mir von einem vermeintlichen Wolfsriss an einem seiner Mutterschafe. Der Wolfsgutachter hatte sich für 11 Uhr angekündigt. Und der Schafhalter fragte mich, ob ich dabei sein könne. Ich bin sofort wieder zurückgefahren.Bei Minustemperaturen, auf einer vollständig verschneiten Grünlandfläche, lag das gerissene Schaf. Es war einige Meter durch den Schnee gezogen worden. Hier war es nur ein Schaf, oftmals sind es jedoch gleich mehrere. Der DNA-Test hat später bestätigt: Es war ein Wolfsriss.Dieses Bild, aber vor allem die Betroffenheit dieses Schafhalters, haben bei mir einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Natürlich ist der Wolf wieder bei uns angekommen. Niemand spricht ernsthaft davon, ihn in Deutschland wieder auszurotten. Und niemand stellt grundsätzlich infrage, dass der Wolf seinen Platz hat.Aber Weidetiere sind auch Tiere. Unsere Nutztiere sind die Grundlage unserer heimischen Landwirtschaft! Und hinter jedem Schaf, jedem Kalb und jedem Rind stehen Menschen, die Verantwortung übernehmen. Ein Riss bedeutet deshalb nicht nur einen wirtschaftlichen Schaden, sondern für viele Tierhalterinnen und Tierhalter auch persönliches Leid.Besonders schwierig wird es dort, wo Herdenschutzmaßnahmen an ihre Grenzen kommen. Es gibt Flächen, auf denen ein wolfsabweisender Zaun möglich und sinnvoll ist. Aber es gibt eben auch unsere Deiche, besondere Landschaftsräume und andere Bereiche, in denen ein solcher Herdenschutz nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.Gerade an unseren Küsten übernehmen Schafe und Schäferinnen und Schäfer zugleich eine wichtige Aufgabe für den Küstenschutz. Wo Deiche beweidet und gepflegt werden, müssen deshalb auch Lösungen möglich sein, die Herden schützen und die Funktionsfähigkeit unserer Deiche sichern. Und die letzten Wochen an der Westküste haben deutlich gezeigt, dass Wölfe nicht auf unsere Deiche passen. Diese Seite 1/3 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Realität dürfen wir nicht ausblenden. Wir müssen sie anerkennen und daraus die richtigen Konsequenzen ziehen.Die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz und die nun notwendige Anpassung unseres Landesjagdgesetzes sind dafür wichtige Schritte.Meine Damen und Herren, was ändert sich konkret?Der Wolf wird bundesrechtlich in die Liste der jagdbaren Tierarten aufgenommen. Gleichzeitig schafft das Bundesjagdgesetz klare Regeln für ein zukünftiges Wolfsmanagement.Für Schleswig-Holstein bedeutet das: Wir müssen unser Landesjagdgesetz an diese neue Rechtslage anpassen. Entscheidend ist dabei, dass wir kein schrankenloses Jagdrecht auf den Wolf schaffen. Wir sorgen vielmehr dafür, dass bei konkreten Konflikten auch gehandelt werden kann. Wir haben einen günstigen Erhaltungszustand und ein Managementplan ist daher zwingend.Gleichzeitig schafft das Bundesrecht die Möglichkeit, auf konkrete Schadensereignisse zu reagieren. Wenn ein Wolf einen funktionierenden Herdenschutz überwunden hat und dies durch einen Sachverständigen festgestellt wurde, kann unter den vorgesehenen Voraussetzungen innerhalb von sechs Wochen und in einem Umkreis von 20 Kilometern um das Schadensereignis eine Entnahme möglich werden. Das ist ein entscheidender Fortschritt. Denn damit schaffen wir einen Handlungsrahmen, der auf tatsächliche Probleme vor Ort reagieren kann.Mit der Möglichkeit, Weidegebiete auszuweisen, schaffen wir zudem eine Perspektive für Regionen, in denen ein effektiver Herdenschutz aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht oder nur sehr schwer möglich ist. Gerade unsere Küsten- und Deichbereiche müssen dabei besonders berücksichtigt werden. Denn dort geht es nicht allein um Weidetierhaltung, sondern auch um den Küstenschutz.Für Schleswig-Holstein ist außerdem wichtig, dass die Zuständigkeit für den Managementplan und die Ausweisung dieser Weidegebiete bei der obersten Jagdbehörde liegen soll. Das ist sachgerecht. Denn ein Wolf hält sich nicht an Kreisgrenzen. Deshalb brauchen wir ein Management, das über kommunale Grenzen hinausdenkt.Um es klar zu sagen: Der Wolf ist in Schleswig-Holstein und wir werden die bundesrechtlichen Möglichkeiten nutzen, um ihn zu managen.Meine Damen und Herren, mit der Novelle reagieren wir aber nicht nur beim Wolf auf konkrete Herausforderungen. Auch beim Nutria brauchen wir einen wirksameren Umgang mit einer invasiven Art, die Schäden an Ufern, Deichen und wasserbaulichen Anlagen verursachen kann. Deshalb passen wir die bisherigen jagdrechtlichen Regelungen bei der Nutria an und schaffen damit die Voraussetzung für eine wirksamere Bestandsregulierung und geben den Jägerinnen und Jägern Rechtssicherheit. So stärken wir zugleich den Küsten- und Hochwasserschutz. Seite 2/3 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Mit der Anpassung des Landesjagdgesetzes schaffen wir einen praxistauglichen und verantwortungsvollen rechtlichen Rahmen für die aktuellen Herausforderungen. Und ich bin dankbar, dass wir dieses emotionale Thema auch aufgrund der Zustimmung der SPD-Fraktion auf Bundesebene und auf Landesebene zusammen mit unserem Koalitionspartner auf den Weg bringen können.Vielen Dank. Seite 3/3 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de