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27.08.26 , 15:24 Uhr
FDP

Anne Riecke zu TOP 18 "Änderung des Landesjagdgesetzes"

27.08.2026 | Landwirtschaft
Anne Riecke zu TOP 18 "Änderung des Landesjagdgesetzes" In ihrer Rede zu TOP 18 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Regelungen anlässlich der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz) erklärt die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:
„Wir Freie Demokraten sehen diesen Gesetzentwurf grundsätzlich positiv. Denn er geht in eine Richtung, die längst überfällig ist: mehr Handlungsmöglichkeiten, mehr Rechtssicherheit und vor allem mehr Schutz für das, was in Schleswig-Holstein geschützt werden muss. 
Besonders wichtig ist für uns dabei der Deichschutz. Nutrias sind längst nicht mehr nur ein Problem irgendwo draußen in der Landschaft. Sie können Deiche und Hochwasserschutzanlagen erheblich schädigen. Und deshalb ist klar: Wer unsere Deiche schützt, schützt Menschenleben. Es ist deshalb richtig, dass die Bekämpfung der Nutria erleichtert wird und die Verantwortlichen vor Ort künftig schneller handeln können. Aber wir müssen bei invasiven Arten allumfassend denken. Das gilt auch für Waschbären und Marderhunde. Denn der Waschbär kennt keine Gemeindegrenze. Er sitzt nicht nur im Wald oder auf dem Land. Er ist längst mitten in unseren Städten angekommen – auf Dachböden, in Gärten, an Müllplätzen und in Wohngebieten. Und deshalb kann es nicht sein, dass wir über effektive Regulierung reden, aber ausgerechnet dort an Grenzen stoßen, wo die Tiere tatsächlich Schäden verursachen. Wenn ein Waschbär mitten in der Stadt Schäden verursacht, muss auch dort eine tierschutzgerechte Gefahren- und Schadensabwehr möglich sein. Genau deshalb begrüßen wir, dass der Gesetzentwurf die Möglichkeiten in befriedeten Bezirken erweitert. Eigentümer und Nutzungsberechtigte sollen Nutria, Waschbär und Marderhund dort künftig zur Schadensabwehr tierschutzgerecht fangen und töten können. Das ist ein wichtiger Schritt. Denn wir dürfen nicht erst reagieren, wenn der Schaden entstanden ist und sich anschließend durch mehrere Behördenzuständigkeiten gearbeitet werden muss. Wir brauchen einen Staat, der handlungsfähig ist, wenn Handeln notwendig ist. 
Das gilt auch beim Wolf. Wir haben immer gesagt: Wenn Herdenschutz nicht funktioniert oder an seine Grenzen stößt und Weidetiere gefährdet sind, muss eine Entnahme möglich sein. Und gerade in Schleswig-Holstein haben wir mit unseren Deichen besondere Bedingungen. Unsere Schafe auf den Deichen sind nicht einfach nur Nutztiere. Sie erfüllen eine wichtige Aufgabe für den Küstenschutz. Deshalb muss dort, wo ein wirksamer Herdenschutz nicht möglich oder unverhältnismäßig ist, auch tatsächlich gehandelt werden können. Dass künftig besondere Weidegebiete ausgewiesen werden können, begrüßen wir deshalb ausdrücklich. Denn eines muss klar sein: Naturschutz und Landwirtschaft dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Und Artenschutz darf nicht bedeuten, dass wir den Schutz von Menschen, Nutztieren oder unserer Infrastruktur vernachlässigen. Wir brauchen einen pragmatischen Umgang mit den Herausforderungen vor Ort. Und genau deshalb ist dieser Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung. Beim Deichschutz. Beim Umgang mit invasiven Arten. Und beim Wolf. Jetzt kommt es darauf an, dass aus diesen gesetzlichen Möglichkeiten auch konsequentes Handeln wird. Denn Schleswig-Holstein braucht kein Recht, das nur gut klingt. Wir brauchen Recht, das draußen funktioniert – auf dem Deich, auf dem Land und genauso mitten in der Stadt.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Anne Riecke Sprecherin für Bildung, Kultur, Landwirtschaft, Fischerei, Jagd, Verbraucherschutz, Religion, Minderheiten, Umwelt, Klimaschutz


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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