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Sandra Redmann: Schwarz/Grün mit einfachen Antworten auf Jagd
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 27. August 2026Sandra Redmann Schwarz/Grün mit einfachen Antworten auf Jagd TOP 18: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Regelungen anlässlich der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz (20/4717)"Die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz macht Änderungen im Landesrecht notwendig. Ihr Gesetzentwurf geht an mehreren Stellen allerdings deutlich darüber hinaus und da lohnt ein kritischer Blick. Man kann die Entscheidung des Bundes richtig oder falsch finden, meine Haltung dazu habe ich mehrfach deutlich gemacht. Aber die neue bundesrechtliche Regelung ist da. Nun ist die Frage, was Schleswig-Holstein daraus macht. Denn es gibt Gestaltungsspielraum. Genau deshalb reicht es nicht, jetzt vor allem darüber zu reden, wann ein Wolf geschossen werden kann. Wichtig ist was vorher und nachher passiert. Die Landesregierung muss Managementpläne erarbeiten. Und dann die Änderung: Und wenn sie besondere Weidegebiete ausweisen will, muss sie festlegen und begründen, welche Gebiete tatsächlich als nicht oder nicht zumutbar wolfsabweisend zäun bar gelten. Und vor allem muss sie begründen, auf welcher Datengrundlage sie zu diesen Entscheidungen kommt. Das klappt ja nicht immer so gut. Eine neue rechtliche Möglichkeit ersetzt noch keine fachliche Strategie. Wer Wölfe töten will, muss erklären können warum dort, warum zu diesem Zeitpunkt und mit welchem Ziel. Dazu gehört für mich ein vernünftiges Monitoring, Erlegte Wölfe müssen weiterhin verlässlich untersucht und beprobt werden, einschließlich der für das Monitoring notwendigen genetischen Untersuchungen. Wenn das bisherige Aneignungsverbot entfällt, muss sichergestellt sein, dass wissenschaftliche Untersuchungen und Dokumentationen Vorrang haben. Wer beim Wolf stärker eingreifen will, braucht nicht weniger, sondern mehr Daten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der aus meiner Sicht noch schwierigere Teil dieses Gesetzentwurfs betrifft den Nutria. Schwarz/Grün will künftig erlauben, auch diejenigen Elterntiere zu töten, die für die Aufzucht ihrer Jungen notwendig sind. 1 Das ist eine eigenständige Entscheidung von CDU und Grünen in Schleswig-Holstein. Der Elterntierschutz gehört seit Jahrzehnten zu den grundlegenden Tierschutzprinzipien des Jagdrechts. Aus einem sehr einfachen Grund: Damit Jungtiere nicht verhungern, verdursten oder elendig eingehen, weil ihre Elterntiere getötet wurden. Besonders bemerkenswert finde ich, dass Schleswig-Holstein die Nutriajagd erst vor wenigen Jahren neu geregelt hat. Damals wurde die ganzjährige Bejagung eingeführt, ausdrücklich unter Beibehaltung des Elterntierschutzes. Damals war das also noch selbstverständlich. Heute soll genau dieses Selbstverständliche gestrichen werden. Ich frage mich: Was hat sich seitdem eigentlich fachlich so grundlegend verändert? Denn auf meine Kleine Anfrage konnte die Landesregierung keinen einzigen Nutriaschaden benennen.Bei den Binnen- und Mitteldeichen sowie anderen wasserwirtschaftlichen Anlagen liegen ihr nach eigener Aussage keine entsprechenden Informationen vor. Ich sage ausdrücklich nicht, dass es diese nicht gibt. Die gibt es. Die Landesregierung kennt sie aber nicht. Trotzdem soll jetzt ein so grundlegender Schutzmechanismus fallen. Das halte ich bei dieser Datenlage für nicht nachvollziehbar. Ja, Bestände müssen gemanagt werden können. Aber aus „invasiv“ folgt doch nicht automatisch: Jedes Mittel ist richtig. Andere Bundesländer zeigen, dass man diesen Konflikt durchaus differenzierter lösen kann. Es geht um das Spannungsverhältnis zwischen notwendigem Bestandsmanagement und Tierschutz. Eine ganzjährige Jagdzeit ist eben nicht dasselbe wie die Erlaubnis, führende Elterntiere zu töten. Gerade von den Grünen hätte ich erwartet, dass dieser Unterschied eine Rolle spielt. Mich enttäuscht, dass bei einer so dünnen tatsächlichen Schadenslage, ausgerechnet bei einem zentralen Tierschutzgrundsatz die weitestgehende Möglichkeit gewählt wird. Auch bei der Ausweitung der Regelungen in befriedeten Bezirken auf Nutria, Waschbären und Marderhund stellt sich die Frage, welche Sachkunde wird vorausgesetzt, was genau gilt als Schadensabwehr und welche milderen Mittel müssten vorher geprüft werden? Für meine Fraktion heißt das: Wir brauchen beim Wolf ein fachlich begründetes, transparentes und überprüfbares Management und keine Politik, die suggeriert, dass man jetzt Stärke zeigt. Und beim Nutria erwarten wir, dass der Elterntierschutz bestehen bleibt. Tierschutz darf doch nicht nur dann ein hoher Wert sein, wenn er bequem ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für mich hat dieser Gesetzentwurf wenig mit einer durchdachten politischen Lösung zu tun, sondern eher mit einem populären Schnellschuss. Daher setze ich meine Hoffnung auf die Anhörung." 2