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27.08.26 , 16:29 Uhr
CDU

Ole-Christopher Plambeck: TOP 26: Steuerkriminalität muss konsequent bekämpft werden

Steuerkriminalität | 27.08.2026 | Nr. 259/26
Ole-Christopher Plambeck: TOP 26: Steuerkriminalität muss konsequent bekämpft werden Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
wer Steuern hinterzieht, schädigt nicht irgendeine anonyme Staatskasse. Er schädigt uns alle, die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, die ihre Steuern ehrlich und zuverlässig zahlen.
Jeder hinterzogene Euro fehlt für Bildung, Infrastruktur, für die innere Sicherheit oder für die Entlastung derjenigen, die sich an die Regeln halten.
Deshalb sind wir uns im Ziel einig: Steuerkriminalität muss konsequent bekämpft werden. Der Rechtsstaat muss gerade gegenüber professionellen und organisierten Täterstrukturen handlungsfähig und durchsetzungsstark sein.
Der SPD-Antrag enthält dazu eine ganze Reihe von Vorschlägen. Allerdings muss man feststellen: Vieles davon ist nicht neu. Der Antrag übernimmt in weiten Teilen den Aktionsplan, den der Bundesfinanzminister und die Bundesjustizministerin im Juli vorgestellt haben.
Die SPD fordert die Landesregierung also vor allem dazu auf, Maßnahmen zu unterstützen, die auf Bundesebene bereits angekündigt wurden.
Aber über die einzelnen Instrumente müssen wir dennoch sorgfältig beraten.
Das gilt zunächst für die geplante Verschärfung des Strafrechts.
Wer bandenmäßig und mit hoher krimineller Energie Steuern in Millionenhöhe hinterzieht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Ein höherer Strafrahmen kann deshalb bei besonders schweren Fällen der organisierten Steuerkriminalität absolut richtig sein.
Eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr hat aber erhebliche rechtliche und strafprozessuale Konsequenzen. Deshalb müssen wir sehr genau definieren, welche Fälle tatsächlich erfasst werden sollen. Nicht jeder Fall der Steuerhinterziehung darf mit organisierter Kriminalität gleichgesetzt werden.

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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Es geht darum, konsequent gegenüber Kriminellen, aber zugleich verhältnismäßig und rechtsstaatlich präzise. Warum gehe ich so genau darauf ein? Bis 2008 hatten wir einen eigenen Verbrechenstatbestand im § 370a AO. Dies wurde aber vor allem wegen verfassungsrechtlicher Bedenken bezüglich des Bestimmtheitsgebots abgeschafft.
Richtig ist auch, dass Bund und Länder stärker zusammenarbeiten müssen. Organisierte Steuerkriminalität hält sich nicht an Landesgrenzen. Eine gemeinsame Organisationseinheit gegen Steuer- und Finanzkriminalität kann daher sehr sinnvoll sein.
Es darf allerdings keine zusätzliche Parallelverwaltung mit Doppelstrukturen entstehen. Zuständigkeiten, Datenzugriffe und Verantwortlichkeiten müssen eindeutig geregelt sein. Aber bei der richtigen Ausgestaltung kann die Einheit im internationalen Kontext sehr helfen.
Große Chancen liegen vor allem in der modernen Datenanalyse. Künstliche Intelligenz kann dabei helfen, verdächtige Muster, Verschleierungen und auffällige Transaktionen schneller zu erkennen.
Damit können wir die Prüfungen stärker auf tatsächliche Risikofälle konzentrieren. Das ist auch im Interesse der Wirtschaft. Wer seine steuerlichen Pflichten erfüllt, sollte möglichst wenig durch unnötige Prüfungen und Bürokratie belastet werden. Wir sollten uns wirklich auf die Großen konzentrieren.
Eines sehe ich im SPD-Antrag sehr kritisch. Der Begriff der aggressiven Steuergestaltung. Im Rahmen, was das Gesetz und die Rechtsprechung zulässt, darf es nicht nur, sondern muss es auch eine Steuergestaltung geben. Vernünftige Steuergestaltung ist insbesondere für unsere mittelständische Wirtschaft nicht nur wichtig, sie ist geboten.
Deswegen bitte ich darum, dass legale Steuergestaltung, missbräuchliche Gestaltung und strafbare Steuerhinterziehung sauber voneinander getrennt werden. Wer sich innerhalb des geltenden Rechts bewegt, darf nicht unter einen pauschalen Kriminalitätsverdacht gestellt werden.
Gesprächsbedarf sehe ich auch ganz klar bei der strafbefreienden Selbstanzeige. Sie bedeutet keineswegs, dass man sich einfach und kostenlos von einer Strafe freikaufen kann. Die Hürden sind hoch. Bereits heute setzt sie eine vollständige Offenlegung der letzten zehn Jahre, die Zahlung von Zinsen und zusätzlichen Zuschläge voraus.
Die Selbstanzeige ist zugleich ein Instrument, um bislang unbekannte Steuerquellen offenzulegen und hinterzogene Steuern zurückzuholen. Man kann über Einschränkungen bei besonders hohen Beträgen sprechen. Mir ist aber eine belastbare Wirkungsanalyse wichtig.
Ebenso müssen wir bei einer allgemeinen Registrierkassenpflicht genau hinschauen.


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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Manipulationssichere Kassensysteme können Steuerbetrug verhindern. Eine solche Pflicht trifft aber auch viele kleine und rechtstreue Betriebe, Vereine, Wochenmarktstände und Direktvermarkter. Deshalb brauchen wir praktikable Ausnahmen, angemessene Bagatellgrenzen und vor allem ausreichende Übergangsfristen.
Es ist richtig, den Antrag in den Finanzausschuss zu überweisen. Dort sollten wir beraten, welche Maßnahmen wirklich sinnvoll und notwendig sind. Vielen Dank.



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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

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