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27.08.26 , 17:32 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 31 "Zusagen beim Ganztagsausbau einhalten"

27.08.2026 | Finanzen
Annabell Krämer zu TOP 31 "Zusagen beim Ganztagsausbau einhalten" In ihrer Rede zu TOP 31 (Verlässlichkeit statt Vertrauensbruch – Zusagen beim Ganztagsausbau einhalten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Wer als Land von seinen Kommunen erwartet, dass sie Millionen investieren, Ganztagsbetreuungen organisieren und damit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Rechtsanspruch erfüllt werden kann, der muss ihnen vor allem eines bieten: Verlässlichkeit. Und genau daran fehlt es beim Ganztagsausbau inzwischen erheblich. 
Zum Ende der Antragsfrist für das Förderprogramm Ganztagsausbau lagen 633 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 890 Millionen Euro vor. Nach wie vor besteht eine Finanzierungslücke von mehr als 170 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund muss man sich sehr genau anschauen, was seit Ende der Antragsfrist passiert ist. Bis Januar waren bereits rund 200 Anträge bewilligt. Danach kam die Bewilligung der verbliebenen mehr als 400 Anträge praktisch zum Erliegen. Von Januar bis Mai wurden gerade einmal sechs weitere Anträge bewilligt. Sechs Anträge in vier Monaten. Als Erklärung für die Verzögerungen wurde darauf verwiesen, dass Antworten der Kommunen auf Rückfragen der IB.SH noch ausstünden. 
Die Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage aus dem Juli zeichnet allerdings ein anderes Bild: Viele dieser Rückfragen wurden erst Ende Juni oder Anfang Juli gestellt. Bei 165 Anträgen waren zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Rückfragen erfolgt. Man kann den Kommunen aber schlecht im Mai vorhalten, sie hätten Fragen noch nicht beantwortet, wenn ein erheblicher Teil dieser Fragen erst Wochen später gestellt wird. Auffällig ist, dass genau in diesem Zeitraum auch die FAQs zur Förderrichtlinie überarbeitet wurden. Auch in den Nachfragen der IB.SH an die Kommunen heißt es ausdrücklich: ‚Wir weisen darauf hin, dass das Land zum 24.06.2026 neue FAQ veröffentlicht hat, die die Anforderungen an die Antragstellung in Teilen konkretisieren.‘
Die Landesregierung hält gleichzeitig an der Darstellung fest, dass die Förderrichtlinie selbst und damit auch die Prüfpraxis nicht verändert worden seien. Dabei hat sie noch im Januar auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Habersaat selbst dargelegt, dass die FAQs für die tatsächliche Antragsbearbeitung relevant sind. Damals schreibt sie: Die IB.SH werde sich bei der Auswertung an den Rahmenbedingungen orientieren, die in der Förderrichtlinie und in den FAQs hinterlegt seien.  Was sich durch die neuen FAQs geändert hat, macht ein Beispiel besonders deutlich: Nach den ursprünglichen Vorgaben musste ein Schulträger darlegen, warum eine Doppelnutzung von Unterricht und Ganztag im konkreten Fall nicht möglich ist. Ohne weitere Anforderungen. Auf dieser Grundlage haben die Kommunen geplant und ihre Förderanträge eingereicht. Und unter Geltung dieser Vorgaben sind bereits mehr als 200 Anträge bewilligt worden. In den neuen FAQs wird nun wesentlich konkreter vorgegeben, in welcher Form und mit welchen Inhalten diese Darlegung zu erfolgen hat und anhand welcher Nutzungsquoten die Bewilligungsstelle sie nachvollziehen können soll.
Wenn plötzlich zusätzliche Angaben und Nachweise verlangt werden, die vorher so nicht gefordert waren, dann ist das für die betroffenen Kommunen eben mehr als eine bloße redaktionelle Klarstellung. Und man muss schon sehr viel Vertrauen in Zufälle haben, um die Finanzierungslücke von mehr als 160 Millionen Euro und diese nachträgliche Verschärfung der Anforderungen völlig unabhängig voneinander zu betrachten. Man kann diese Anforderungen fachlich für sinnvoll halten oder nicht. Darum geht es heute gar nicht. Die entscheidende Frage lautet: Welche Maßstäbe gelten für einen Antrag, der fristgerecht unter den damals veröffentlichten Bedingungen gestellt worden ist? Die Kommunen müssen sich darauf verlassen können, dass für alle dieselben Spielregeln gelten. Wenn mehr als 200 Anträge bereits nach einer bestimmten Auslegung und Verwaltungspraxis bewilligt worden sind, darf man die verbliebenen Antragsteller nicht Monate später mit zusätzlichen Konkretisierungen konfrontieren und anschließend behaupten, für sie habe sich eigentlich nichts verändert.
Deshalb fordern wir die Landesregierung auf: Halten Sie die gegenüber den Kommunen gemachten Zusagen ein und prüfen Sie die Anträge nach den Bedingungen und der Prüfpraxis, die zum Zeitpunkt der Antragstellung galten. Sorgen Sie dafür, dass den Schulträgern aus Verzögerungen oder Änderungen, die in der Verantwortung des Landes oder der Bewilligungsstelle liegen, keine finanziellen Nachteile entstehen. Und bringen Sie die offenen Verfahren endlich zur Bescheidreife und sorgen Sie für zeitnahe Entscheidungen.
Die Kommunen haben ihren Teil geleistet. Jetzt ist das Land am Zug. Förderbedingungen dürfen kein bewegliches Ziel sein. Wer Verlässlichkeit von seinen Kommunen erwartet, muss selbst verlässlich handeln. Und wer Förderungen in Aussicht stellt, darf nach Antragstellung nicht die Spielregeln verändern.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort. Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, Gleichstellung


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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