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27.08.26 , 17:43 Uhr
B 90/Grüne

Jan Kürschner zur Bekämpfung von Steuerkriminalität

Presseinformation Nr. 26.254 27.08.2026
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 26 – Steuerkriminalität den Kampf ansagen
Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jan Kürschner:
Konsequent gegen Steuerkriminalität vorgehen Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, Politik sollte dafür sorgen, dass es nicht den Eindruck erweckt, als würden „die da oben” sich die Taschen auf Steuerzahlerkosten voll machen können. Denn genau so sieht es nämlich bei Cum-Ex und Cum-Cum-Geschäften aus. Bei Cum-Ex war oder ist das Steuerschlupfloch groß wie ein Scheunentor, geschickt in den Bundestag hinein lobbyiert und mit Gefälligkeits-Rechtsgutachten untermauert. Ob das schon geschlossen ist, wage ich zu bezweifeln. Es gibt eben eine ganze Industrie, die nicht nur legale Steuervermeidung und Vermögensanlage betreibt, sondern perfekt und international organisierten Steuerbetrug, zu Lasten der Länder und zu Lasten aller Steuerzahlenden. Unsere Steuerverwaltungen müssen in der Lage sein, schnell und wirksam aufzupassen. Die volkswirtschaftlichen Schäden sind bei weitem der größte Schaden durch Kriminalität in Deutschland. Und Kriminalität wollen wir ja alle nicht. Jetzt zu Cum-Cum. Die Bundesregierung berichtet gerade erst: Unter 54 Instituten, die Cum-Cum-Geschäften zugegeben haben, sind 21 in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Es waren nicht nur raffgierige Private am Zocken. Selbst Institute in öffentlich- rechtlicher Trägerschaft haben mitgemacht! Sollten die nicht eigentlich dem Gemeinwohl verpflichtet sein, statt sich an so einem Raubzug schamlos zu beteiligen? Die Schadenssumme nur für die Fälle, die der BaFin gemeldet wurden, beträgt 4,8 Milliarden Euro! Und das dürfte nur die Spitze des Eisberges sein. Der geschätzte Schaden durch Cum-Cum-Gestaltungen in Deutschland beläuft sich auf 28 Milliarden Euro. Und wer zahlt das alles am Ende, meine Damen und Herren? Was bedeutet das für die Menschen draußen im Land? Cum-Cum, ich erkläre das jetzt in Kurzform, ist nämlich gar nicht so kompliziert: Wenn ein ausländischer Aktionär eine Dividende bekommt, muss er darauf in Deutschland Kapitalertragssteuer zahlen. Deswegen gibt er die Aktie kurz vor dem Dividendenstichtag einer Institution, die über das Privileg verfügt, die Kapitalertragssteuer auf die Dividende mit der Körperschaftssteuer verrechnen zu dürfen oder sogar eine Erstattung erhält, beispielsweise Pensionsfonds. Deutsche Otto Normalverbraucher haben dieses Privileg nicht. Danach gibt der Privilegierte dem Steuerausländer seine Aktie zurück und beide teilen sich die Beute, die sie zu Lasten der Allgemeinheit gemacht haben. Solche Steuergestaltungen sind strafbar. Sie fallen nur selten auf. Die Steuerverwaltung soll das genauer ins Auge nehmen. Aber dann werden diese Leute auf noch kompliziertere Ausgleichsgeschäfte ausweichen, die sie irgendwo auf der Welt außer Reichweite und Nachvollziehbarkeit machen. Da haben wir und unsere Behörden in Wahrheit überhaupt keine Chance. Die Frage, die man stellen muss: Wieso gibt es überhaupt das Privileg für manche, die Kapitalertragssteuer zu verrechnen? Dafür gibt es doch keinen Grund! Stellt der Bund das ganze ab, gibt es dieses Geschäftsmodell nicht mehr. Das muss geschehen, egal, was die Bankenlobby dazu sagt. Und zwar so, wie der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums das im August 2025 ganz konkret vorgeschlagen hat. Wenn man den Weg dahin nicht findet, will man vielleicht noch nicht genug. Und das kommt nicht gut. Konsequente Schritte für den Kampf gegen Steuerkriminalität wären: das Reverse Charge Verfahren auf EU-Ebene, eine Zentrale Organisationseinheit auf Bundesebene, Rechtssicherheit beim Ankauf von steuerlich relevanten Daten, bei Schwarzarbeit eine Haftung bei Subunternehmerketten, eine Pflicht zu mindestens einer Möglichkeit zum digitalen Bezahlen, für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung, einen Verbrechenstatbestand, eine Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege über 15 Jahre und eine Registrierkassenpflicht für Betriebe ab 25.000 Euro Jahresumsatz. Ich bitte um Überweisung in die Ausschüsse. Alle die dabei sind, schauen sich bis dahin gerne mal die Serie „Affäre Cum-Ex“ mal an. Vielen Dank!
*** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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