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28.08.26 , 10:19 Uhr
FDP

Christopher Vogt zu TOP 45 "Drohnenabwehr stärker vorantreiben"

28.08.2026 | Innen
Christopher Vogt zu TOP 45 "Drohnenabwehr stärker vorantreiben" In seiner Rede zu TOP 45 (Drohnenabwehr stärker vorantreiben – maritime und kritische Infrastruktur wirksam schützen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 
„Unsere Sicherheit ist durch die hybriden Angriffe auf unser Land zunehmend gefährdet. Das dürfen wir nicht zulassen! Wir müssen unsere Freiheit sehr konsequent und sehr geschlossen verteidigen! In den letzten Jahren haben verschiedene Formen der hybriden Angriffe auf unser Land spürbar zugenommen: Vor allem Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, aber auch Desinformationskampagnen.
Drohnen sind eine besondere Herausforderung. Der jüngste Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle zeigt erneut: Die Bedrohung ist nicht abstrakt, sondern sehr real! Und dieser Vorfall hat eine neue Dimension: Drohnen werden nicht mehr zur Spionage eingesetzt, sondern als Waffe. Ich will die Bemühungen der Landesregierung zum Aufbau einer Drohnenabwehreinheit beim Landeskriminalamt ausdrücklich anerkennen! Ich sage aber auch: Angesichts der Geschwindigkeit, mit der sich die Bedrohungslage und die Technologie entwickeln, werden die bisherigen Bemühungen erkennbar nicht ausreichen. Es braucht weitere Schutzmaßnahmen: klare und sinnvolle Zuständigkeiten, eine bessere Ausstattung, angemessene Befugnisse – und eben auch eine höhere Geschwindigkeit.
Schleswig-Holstein ist durch die Lage an der Ostsee und durch die russische Marine und Schattenflotte vor unserer Küste besonders herausgefordert. Es ist deshalb gut und eigentlich auch überfällig, dass sich die Innenminister der Ostseeanrainerstaaten heute in Mürwik treffen und über weitere Maßnahmen beraten.
Bereits im vergangenen Jahr hatten wir in einem gemeinsamen Antrag festgestellt, dass hybride Angriffe und insbesondere Drohnenüberflüge eine zunehmende Herausforderung darstellen und dass der maritime Raum dabei einen besonderen Schwerpunkt bildet. Jetzt ist es Zeit für ein Update: Die Drohnenabwehreinheit des LKA muss wie angekündigt bis Ende dieses Jahres voll einsatzbereit sein. Und sie muss dauerhaft technisch auf dem neuesten Stand gehalten werden. Denn die Bedrohung entwickelt sich weiter und mit ihr müssen sich auch unsere Abwehrmöglichkeiten weiterentwickeln. Was gestern vielleicht noch ausreichend war, kann morgen schon überholt sein. Gleichzeitig dürfen wir die Verantwortung nicht allein bei einer einzelnen Behörde abladen. Die Drohnenabwehr darf nicht an einem Zuständigkeitswirrwarr scheitern. Es ist schwer zu vermitteln, dass die Drohnenabwehr streng genommen an bestimmten örtlichen Grenzen an eine andere Behörde übergeben werden müsste. Das ist ineffizient und kostet Zeit. Und der Faktor Zeit spielt eine entscheidende Rolle.
Bei einer Drohne ist schwer zu erkennen, ob hinter ihr Spionage oder ein physischer Angriff steht. Wir haben uns mit den Koalitionsfraktionen darauf verständigt, dass die Landesregierung den Schutz der kritischen Infrastruktur in Schleswig-Holstein weiter verstärken und dabei unterstützen soll, Schutzkonzepte für Flughäfen, Häfen, Unternehmen im Bereich der kritischen Infrastruktur sowie Anlagen der Energie- und Wasserversorgung zu schaffen, die auch die besonderen Gefahrenlagen im maritimen Raum berücksichtigen. Die Koalition will ja der Landespolizei mehr Kompetenzen bei der Drohnenabwehr einräumen. Darüber muss man in der Tat sprechen. Mecklenburg-Vorpommern hat kürzlich in seinem Polizeirecht eine Möglichkeit für die Betreiber von kritischer Infrastruktur geschaffen, um selbst Drohnenabwehrmaßnahmen vorzunehmen, wenn polizeiliche Maßnahmen nicht rechtzeitig zu erreichen sind. Bei Drohnensichtungen muss schnell gehandelt werden können. Es geht ja nicht nur darum, Drohnen erkennen zu können, sondern im Zweifel auch darum, sie abwehren zu können. Die Aufnahme einer solchen Regelung sollte deshalb auch für Schleswig-Holstein sehr ernsthaft geprüft werden.
Besonders unsere Häfen und Wasserstraßen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe hat einen Zehn-Punkte-Plan zur Drohnenabwehr in Häfen vorgelegt, in dem viele gute Punkte enthalten sind. Schleswig-Holstein darf bei dieser Entwicklung nicht hinterherlaufen. In Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt man sich bereits auch intensiv mit dem Thema Unterwasserdrohnen. Das muss in Schleswig-Holstein ebenfalls passieren, um unsere Häfen und Wasserstraßen schützen zu können. Eine länder- und behördenübergreifende Zusammenarbeit muss ein zentraler Baustein für eine effektive Drohnenabwehr sein. Um vor und an unserer Küste gegen hybride Angriffe besser gewappnet zu sein, brauchen wir außerdem eine schlagkräftige und zeitgemäße nationale Küstenwache. Nicht nur an den Küsten, sondern auch auf See brauchen wir endlich klare Zuständigkeiten: Der Bund sollte deshalb endlich ein zeitgemäßes Seesicherheitsgesetz schaffen. Die Landesregierung muss sich auf der Bundesebene mit Nachdruck für die Schaffung eines solchen Gesetzes einsetzen.
Wir dürfen der Bedrohungslage nicht hinterherlaufen. Wir wollen die Sicherheit in unserem Land gewährleisten und unsere Freiheit gemeinsam verteidigen. Ich freue mich, dass es erneut einen gemeinsamen Antrag dazu gibt und bitte um Zustimmung!“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort. Christopher Vogt Vorsitzender


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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