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Ole-Christopher Plambeck: TOP 44: Die steuerliche Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft muss kommen
Risikoausgleichsrücklage | 28.08.2026 | Nr. 265/26Ole-Christopher Plambeck: TOP 44: Die steuerliche Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft muss kommen Es gilt das gesprochene Wort!Frau Präsidentin, sehr geehrten Damen und Herren,Die Land- und Forstwirtschaft ist in besonderem Maße von Witterung, Märkten und Preisen abhängig. Durch den Klimawandel nehmen die Risiken weiter zu.Landwirte erzielen ihre Einkünfte mit Hilfe der Naturkräfte. So definiert es der § 13 des Einkommensteuergesetzes. Sie arbeitet mit Pflanzen und Tieren. Und die richten sich nicht nach der Marktlage.Wer im Herbst sät, weiß erst im nächsten Sommer, was er erntet und welchen Preis er erzielt. Die Kuh im Stall muss gefüttert, gemolken und tierärztlich versorgt werden und zwar jeden Tag, an 365 Tagen im Jahr – unabhängig davon, ob der Milchpreis gerade die Kosten deckt. Eine Kuh kann ich nicht einfach so in Kurzarbeit schicken und die Produktion runterfahren. Und das Getreide muss vom Halm, wenn es reif ist – nicht dann, wenn der Weltmarktpreis günstig steht.Gleichzeitig haben die Betriebe kaum Preissetzungsmacht. Die Preise hängen von Ernten und Milchmengen aus anderen Teilen der Welt ab. Auch Energie- und Düngemittelpreise, Tierseuchen, Zöllen und geopolitischen Krisen haben einen erheblichen Einfluss. Und am Ende hängt der Erfolg schlichtweg auch vom Wetter ab. Und genau deshalb ist die Landwirtschaft mit anderen Branchen, wie Bauen, Gastronomie, Maschinenbau oder Dienstleitungen einfach nicht vergleichbar.Deshalb benötigt gerade die Landwirtschaft bessere Möglichkeiten zur Eigenvorsorge oder besser gesagt, zur Risikovorsorge. Als CDU fordern wir ganz klar die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft.Damit könnten Betriebe in guten Jahren einen Teil ihres Gewinns steuerbegünstigt in eine Rücklage buchen und diese Rücklage in Krisenjahren zur Verlustabdeckung einsetzen.Das Ziel der steuerlichen Risikoausgleichsrücklage ist es, dass die Liquidität zunächst im Betrieb bleibt – genau dort, wo sie gebraucht wird. Die steuerliche Risikoausgleichsrücklage wirkt daher ganz anders als das heutige Instrument der Seite 1/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Tarifermäßigung nach § 32c EStG.Ein Beispiel zeigt den Unterschied zu § 32 EStG deutlich:Ein Betrieb erzielt 2023 einen Gewinn von 150.000 Euro, 2024 von 60.000 Euro und 2025 einen Verlust von 100.000 Euro.Die Tarifermäßigung nach § 32 c EStG glättet die Steuerbelastung nachträglich über diese drei Jahre. Eine mögliche Entlastung kommt erst nach Ablauf des Betrachtungszeitraums im Veranlagungsjahr 2025. Das ist ehrlichweise zu spät und deswegen verfehlt diese Regelung ihre Wirkung.Mit einer Risikoausgleichsrücklage könnte der Betrieb dagegen bereits 2023 beispielsweise 70.000 Euro in die Rücklage buchen. Das hätte eine steuerliche Wirkung von rund 30.000 Euro und verbleibt zunächst im Betrieb. Die Rücklage würde dann 2025 zur Abdeckung eines großen Teils des Verlustes eingesetzt werden können.Die Rücklage stärkt durch die Steuerfreistellung damit Liquidität, Eigenkapital und Kreditwürdigkeit. Technisch wirkt die steuerliche Risikoausgleichsrücklage wie die alte Ansparabschreibung nach § 7g EStG. Nur wird hier nicht für die Anschaffung einer Maschine angespart, sondern für eine Krise. Sie schafft echte Risikovorsorge, sie schafft Spielräume für den Betrieb, und zwar im Vorwege und nicht im Nachgang und das ist der entscheidende Vorteil der steuerlichen Risikoausgleichsrücklage.Und sie folgt einem klaren Grundsatz: Eigenvorsorge vor Staatshilfe. Jeder Euro, den ein Betrieb selbst zurücklegt, ist ein Euro, den der Staat später nicht als Dürre- oder Krisenhilfe bereitstellen muss.Die Agrarministerkonferenz hat diese Forderung wiederholt unterstützt. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist die Risikoausgleichsrücklage ausdrücklich vereinbart. Jetzt muss daraus endlich ein Gesetz werden.Unsere Landwirtinnen und Landwirte wollen selbst vorsorgen können. Geben wir ihnen diese Freiheit und Möglichkeit.Und da der ein oder andere noch überzeugt werden muss, sollten wir das Thema nochmal genau im Finanzausschuss besprechen und dann auf den Weg bringen. Vielen Dank. Seite 2/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de