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Dr. Michael Schunck: Kleine und bäuerliche Betriebe unterstützen!
Presseinformation Kiel, den 28.08.2026Es gilt das gesprochene WortDr. Michael Schunck TOP 44 Steuerliche Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe einführen Drs. 20/4721„Ich will kein Wasser in den Wein kippen, aber ich sehe bei diesem Instrument noch viele ungeklärte Fragen. Eins ist aber klar. Die Wetterextreme werden uns weiter beschäftigen und die Landwirtschaft muss sich darauf einstellen. Das heißt, wir müssen die Betriebe in die Lage versetzen, mit den Wetterextremen umzugehen.“Kaum ein anderer Wirtschaftsbereich ist so abhängig vom Wetter, wie die Landwirtschaft. Und wir erleben es fast Jahr um Jahr, dass der Klimawandel, mit seinen Wetterextremen, die landwirtschaftliche Produktion erschwert oder sie sogar gefährdet. Ist der Herbst oder das Frühjahr verregnet, kann die Saat nicht rechtzeitig ausgebracht werden. Ist der Sommer zu trocken ist, verdorrt die Ernte. Langanhaltende Trockenzeiten führen zu Hitzestress und schwächen die Pflanzen, damit haben Schädlinge leichtes Spiel. Das alles führt zu Ernteeinbrüchen bis hin zum Totalausfall. Genau das haben unsere Landwirte in diesem Jahr erlebt. Bereits seit Jahren verzeichnen wir immer neue Hitzerekorde, die unsere Landwirte vor finanzielle Herausforderungen stellen. Kein Ertrag, kein Futter, kein Gewinn. Aus landwirtschaftlicher Sicht ist Schleswig-Holstein in einer geografischen Gunstlage, so dass uns die Trockenheit im Vergleich zum Rest der Republik nicht ganz so stark getroffen hat. Gleichwohl haben auch die landwirtschaftlichen Ackerbaubetriebe bei uns stark zu kämpfen. Je nach Region und Kultur fällt die Bilanz für die Ernte ganz unterschiedlich aus. Aber auch die Milch- und Bullenmastbetriebe verzeichnen dieses Jahr Einbrüche beim Mais und Grünland. So dass sie Futter zukaufen müssen. Ernteeinbrüche, gepaart mit hohen Betriebskosten und unbefriedigende Erzeugerpreise drücken unsere Landwirte an die Wand. In Anbetracht der jüngsten Forderung des Bauernverbandspräsidenten, Herrn Lucht, nach mehr Handlungsspielraum für die Betriebe, um auf veränderte Wetterbedingungen reagieren zu können, kommt der vorliegende Antrag der FDP scheinbar gerade recht. 2Die schnellstmögliche Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche soll helfen, die Betriebe bei außergewöhnlichen Ertrags- und Einkommensausfällen über die Runden zu bringen. Nach dem Motto: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Zugegeben, das hört sich im Ersten Moment gut und sinnvoll an. Der politische Wunsch nach einer solchen Risikoausgleichsrücklage ist aber nicht neu. Bereits mehrfach wurden im Bundesrat sinngemäße Anträge gefasst und beschlossen. Zuletzt im Februar 2026. Das formulierte Ziel dort ist; Betrieben zu ermöglichen in wirtschaftlich guten Jahren sollen steuerbegünstigt Rücklagen zu bilden und diese in Jahren mit außergewöhnlichen Ertrags- oder Einkommensausfällen gewinnmindernd aufzulösen. Die Forderung scheint reif für die Schaffung einer solchen Rücklage, denn auch im Koalitionsvertrag der Bunderegierung ist zu lesen: „Wir werden eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage sowie weitere finanzielle Anreize zur Wettbewerbsfähigkeit schaffen und ausbauen.“ Es steht dort aber nicht, wann dies geschehen soll. Wie gesagt, auch nach Auffassung des SSW hat der vorliegen Antrag seinen Charme. Aber, er hat auch seine Kinken. Es wäre eine steuerliche Privilegierung für eine bestimmte Branche und würde damit gegen den Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung verstoßen. Es würde damit auch ein Sondersubventionstatbestand geschaffen. Und dem Staat gehen Steuereinnahmen verloren. Zugegeben, ich bin kein Jurist und Finanzpolitiker, aber keine andere Branche ist wirtschaftlich dermaßen abhängig von Witterungsbedingungen wie die Landwirtschaft. Die Frage nach der Höhe einer solchen Rücklage pro Betrieb ist auch nicht geklärt? Die Befürchtung ist zudem, dass insbesondere die großen Betriebe, oder Betriebe mit hohen nichtlandwirtschaftlichen Einkommen besonders profitieren. Einkommensschwächere Unternehmen und bäuerliche Betriebe solche Rücklagen nicht aufbringen können. Das kann nicht gewollt sein. Ich sehe daher auch nicht, wie die Abhängigkeit von staatlichen Hilfsprogrammen verringert werden kann, denn das träfe die kleinen und bäuerlichen Betriebe, die eben keine Rücklagen bilden können. Wann würde es zur Auszahlung einer Rücklage kommen. Wie ist der Notfall oder die Krise zu bewerten? Wo wir wissen, dass die Ertragssituation von Bundesland zu Bundesland oder sogar von Region zu Region ganz unterschiedlich sein kann. Ich will kein Wasser in den Wein kippen, aber ich sehe bei diesem Instrument noch viele ungeklärte Fragen, die wir im Ausschuss erörtern müssen. Eins ist aber klar. Die Wetterextreme werden uns weiter beschäftigen und die Landwirtschaft muss sich darauf einstellen. Das heißt, wir müssen die Betriebe in die Lage versetzen, mit den Wetterextremen umzugehen; bodenschonende Bearbeitung, Wasserspeicher, resistente Sorten, und Beratung. Das hilft den Betrieben langfristig und sichert die regionale Lebensmittelproduktion.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/