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Oliver Brandt zur Steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe
Presseinformation Nr. 26.258 28.08.2026Es gilt das gesprochene Wort!TOP 44 – Steuerliche Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe einführenDazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:Wir wollen Landwirtschaftliche Betriebe in die Lage versetzen, Risiken besser abzufedern Sehr geehrte Damen und Herren,für viele landwirtschaftliche Betriebe in Schleswig-Holstein war die aktuelle Erntesaison sehr herausfordernd. Die Herbstbestellung im letzten Jahr war durch viele Regenfälle erschwert, danach fehlte im Frühjahr der Regen, schließlich kamen Hitze und regional schwere Unwetter dazu. Insgesamt ist Schleswig-Holstein im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern zwar noch glimpflich davongekommen, aber insbesondere beim Raps und beim Winterweizen auf leichteren Böden gibt es Ertragseinbußen.Das sind keine „witterungsbedingten Produktionsrisiken“, wie die FDP das nennt. Ursache dieser immer häufigeren, immer extremeren Wetterausschläge ist der Klimawandel. Nur weil viele dramatische Folgen des Klimawandels leider schon heute unvermeidbar sind, bedeutet das allerdings nicht, dass es nicht noch viel schlimmer werden kann. Mit jedem weiteren Zehntelgrad Erderwärmung nehmen die Risiken absehbar zu. Deshalb müssen wir beides tun: uns an bereits unvermeidbare Veränderungen anpassen und den weiteren Klimawandel bestmöglich begrenzen.Das ist keine Frage mehr einer Abwägung zwischen Ökologie und Ökonomie. Die größte Bedrohung unserer Ökonomie ist der drohende Kollaps der Ökologie, und das betrifft ganz besonders die Landwirtschaft. Je länger wir die Klimaneutralität hinauszögern, desto größer werden die Schäden. Unterstützungsmaßnahmen wie Steuerrücklagen allein sind kein ernsthaftes Konzept, um landwirtschaftliche Betriebe gegen die Folgen des Klimawandels abzusichern.Und zum Gesamtbild gehört auch, dass die Landwirtschaft nicht nur besonders stark vom Klimawandel betroffen ist, sondern ihn auch mitverursacht. In Schleswig-Holstein entstanden 2024 22,5 Prozent der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft. Die Emissionen sinken seit Jahren kontinuierlich, dennoch ist auch hier noch viel zu tun.Unsere Landwirtschaft ist auch bereit, diesen Weg zu gehen. Das wird von ihren Vertreter*innen immer wieder betont, wir stehen hier an der Seite der Betriebe. Die Landesregierung unterstützt zum Beispiel mit dem Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft, das Forschung, Beratung und landwirtschaftliche Praxis zusammenbringt.Aber nun zu Ihrem konkreten Vorschlag: Aktuell stehen viele Betriebe besonders unter Druck, weil teils geringere Erträge mit niedrigen Erzeugerpreisen und anhaltend hohen Kosten für Betriebsmittel, unter anderem beim Diesel, zusammentreffen. Deshalb ist es grundsätzlich ein pragmatischer Gedanke, landwirtschaftliche Betriebe in die Lage zu versetzen, Risiken aus eigener Kraft besser abzufedern.Derzeit gibt es bereits andere steuerliche Instrumente, die Einkommensschwankungen berücksichtigen. Die Tarifermäßigung für die Land- und Forstwirtschaft in § 32c Einkommensteuergesetz (EstG), die so genannte Tarifglättung, betrachtet Einkünfte über drei Jahre und gleicht steuerliche Nachteile aus, die durch stark schwankende Gewinne entstehe. Diese Regelung gilt aktuell noch bis 2028. Weiterhin ist nach § 4a EstG unter Umständen eine Verteilung landwirtschaftlicher Gewinne auf zwei Kalenderjahre möglich. Weiter gibt es den Verlustabzug nach § 10d EstG. Hinzu kommen steuerliche Möglichkeiten für Reinvestitionen, Investitionsabzugsbeträge und die Begünstigung nicht entnommener Gewinne.Allerdings sind nicht alle diese Instrumente passgenau für jeden Betrieb. Eine Risikoausgleichsrücklage würde es einem Betrieb ermöglichen, gerade in einem guten Jahr bewusst Vorsorge zu treffen und die Besteuerung eines Teils des Gewinns auf ein späteres, schlechteres Jahr zu verschieben.Das klingt grundsätzlich sinnvoll, wir müssen aber auch betrachten, wie eine solche Regelung ausgestaltet wird und welche Betriebe davon profitieren. Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hat 2024 eine Risikoausgleichsrücklage abgelehnt und die Verlängerung der Tarifglättung mit der Begründung beschlossen, diese Maßnahme komme vor allem einigen hunderttausend kleineren und spezialisierten Betrieben zugute und die Risikoausgleichsrücklage bedeute lediglich eine Verschiebung der Steuerbelastung.All das sollten wir uns im Finanzausschuss im Detail ansehen und dann eine gute Entscheidung für die Landwirtschaft treffen.Vielen Dank!***Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de