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28.08.26 , 13:26 Uhr
FDP

Anne Riecke zu TOP 37 "Leistungsansprüche beim Unterhaltsvorschuss sichern und Unterhaltsrückgriff konsequent stärken"

28.08.2026 | Familie
Anne Riecke zu TOP 37 "Leistungsansprüche beim Unterhaltsvorschuss sichern und Unterhaltsrückgriff konsequent stärken" In ihrer Rede zu TOP 37 (Leistungsansprüche beim Unterhaltsvorschuss sichern und Unterhaltsrückgriff konsequent stärken) erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:
„Unser Sozialstaat braucht Reformen. Er ist an vielen Stellen zu kompliziert, Verfahren dauern zu lange und die Digitalisierung kommt nur schleppend voran. Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat deshalb im Januar 2026 konkrete Empfehlungen vorgelegt. Der Sozialstaat soll einfacher, digitaler und gerechter werden. Zugleich ging es ausdrücklich darum, das soziale Schutzniveau zu bewahren. Parallel haben Bund und Länder über einen effizienteren Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen beraten und damit erhebliche Verunsicherung über mögliche Leistungskürzungen ausgelöst. Auch das Unterhaltsvorschussgesetz steht seitdem wieder im Fokus.
Schleswig-Holstein war über die Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Prozess beteiligt. Dass die Sorge vor Leistungskürzungen nicht unbegründet war, zeigt der Vorstoß von Bundesfamilienministerin Karin Prien zur Einschränkung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss. Die Bundesregierung erwägt, die Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss von 18 auf 16 Jahre abzusenken. In Schleswig-Holstein wären davon rund 4.500 Jugendliche betroffen. Für einen 16- oder 17-Jährigen geht es um bis zu 394 Euro im Monat, sodass bis zur Volljährigkeit bis zu 9.456 Euro fehlen können. Das ist keine Strukturreform. Das ist eine Leistungskürzung. Und die lehnen wir ab.
Bemerkenswert ist dabei, dass sich inzwischen selbst die SPD als Koalitionspartner im Bund gegen diese Kürzungspläne stellt. Aber die SPD trägt Verantwortung in dieser Bundesregierung und muss ihren Worten nun politisches Handeln folgen lassen. Doch auch und gerade die schwarz-grüne Landesregierung kann sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen. Am 17. Juni haben wir den Alternativantrag ‚Für starke Familien in einem familienfreundlichen Schleswig-Holstein – Mehrkindfamilien, Alleinerziehende und armutsbetroffene Familien weiterhin im Blick behalten‘ beschlossen. Nur acht Tage später saß Ministerpräsident Daniel Günther mit Bundeskanzler Friedrich Merz und den anderen Regierungschefinnen und Regierungschefs in Berlin zusammen. In ihrem gemeinsamen MPK-Beschluss wurden Änderungen unter anderem beim Unterhaltsvorschuss ausdrücklich für geboten erklärt, um Einsparungen und Effizienzen zu erreichen. Konkret lag – ich zitiere – die ‚Neujustierung der Kinderaltersgrenze‘ auf dem Tisch. 
Andere Länder haben deutlich gemacht, wo für sie die rote Linie verläuft. Bremen hat ausdrücklich zu Protokoll erklärt: ‚Die Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss wird vom Land Bremen abgelehnt.‘ Und Schleswig-Holstein? Keine Protokollerklärung. Kein Vorbehalt. Das ist eine große Enttäuschung. Denn was wir hier acht Tage zuvor für den Erhalt des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss beschlossen hatten, muss als Auftrag für das Handeln des Ministerpräsidenten gegenüber dem Bund gelten. Die schwarz-grüne Landesregierung muss spätestens jetzt unmissverständlich klarstellen, dass Schleswig-Holstein eine Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss nicht länger mitträgt. 
Zudem besteht auf Landesebene insbesondere bei der Rückforderung des Unterhaltsvorschusses bei säumigen Unterhaltspflichtigen Handlungsbedarf. Die Rückgriffquote ist von 21 Prozent im Jahr 2022 auf nur noch 17,7 Prozent im Jahr 2024 gesunken. Der Verweis auf die ebenfalls niedrige Rückgriffquote im Bund, den die Fraktionen von CDU und Grünen in ihrem heute Vormittag kurzfristig vorgelegten Alternativantrag bemühen, ist da wenig hilfreich. Denn dass es auch anderswo nicht gut läuft, bringt uns nicht voran. Bund und Länder beschäftigen sich schon seit Jahren mit genau dieser Frage. Bereits 2022 befasste sich die JFMK mit einem besseren Forderungsmanagement und einer stärkeren Bündelung der Rückgriffsbearbeitung. Bundesweit sind dennoch mehr als 2.000 staatliche Stellen mit der Durchsetzung von Unterhaltsforderungen befasst. Die Sozialstaatskommission schlägt deshalb vor, den Rückgriff bei spezialisierten Stellen zu bündeln. 
Genau das ist der richtige Reformgedanke. Wir müssen Strukturen vereinfachen und unterhaltspflichtige Elternteile konsequenter in die Verantwortung nehmen. Bei all diesen Fragen zum Rückgriff dürfen wir eines nicht vergessen. Ausbleibender Unterhalt kann für Familien weit mehr als ein finanzielles Problem sein. Gerade nach einer Trennung kann Gewalt in Form von Kontrolle und wirtschaftlichem Druck fortgesetzt oder verschärft werden. Dazu zählt, dass Unterhaltszahlungen bewusst zurückgehalten, verzögert oder an Bedingungen geknüpft werden. Für Alleinerziehende kann das Abhängigkeit und Kontrolle bedeuten. Der Unterhaltsvorschuss stellt sicher, dass Kinder ihren Lebensunterhalt bekommen, auch wenn ein Elternteil seiner Verantwortung nicht ausreichend nachkommt. Er verhindert zugleich, dass der betreuende Elternteil wegen ausbleibender Zahlungen immer wieder in direkte Auseinandersetzungen gezwungen wird. Nicht die Kinder dürfen für ausbleibenden Unterhalt bezahlen. Der Sozialstaat muss verlässlich einspringen, wenn Unterhalt ausbleibt, und anschließend diejenigen konsequent heranziehen, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Dazu fordern wir die Landesregierung mit unserem Antrag auf.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort. Anne Riecke Sprecherin für Bildung, Kultur, Landwirtschaft, Fischerei, Jagd, Verbraucherschutz, Religion, Minderheiten, Umwelt, Klimaschutz


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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