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Dagmar Hildebrand: TOP 37: Der Staat darf nicht dauerhaft an die Stelle des unterhaltspflichtigen Elternteils treten
Unterhaltsvorschuss | 28.08.2026 | Nr. 267/26Dagmar Hildebrand: TOP 37: Der Staat darf nicht dauerhaft an die Stelle des unterhaltspflichtigen Elternteils treten Es gilt das gesprochene Wort!Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil nicht zahlt, dann soll das Kind unter diesem Fehlverhalten nicht leiden. Genau für diese Fälle wurde der Unterhaltsvorschuss entwickelt und im Jahre 1980 eingeführt. Damals galt der Anspruch für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Seit dem 1. Juli 2017 reicht der Anspruch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.Für uns als CDU gilt: Wer Kinder hat trägt Verantwortung. Dazu gehört auch im Falle einer Trennung die Zahlung von Unterhalt für das eigene Kind.Der Staat darf nicht dauerhaft an die Stelle des unterhaltspflichtigen Elternteils treten.Und genau an diesem Punkt liegt das eigentliche Problem, über das wir heute sprechen.Der massive Ausbau des Unterhaltsvorschuss hat in den letzten Jahren zu erheblichem Mehraufwand in Verwaltung bei Bund, Land und Kommune geführt.Die Rückgriffquote in Schleswig-Holstein ist von 2022 bis 2024 auf nur noch 17,7 Prozent gesunken. Manche Kreise in unserem Land können die Rückforderungen erfolgreicher durchsetzen als andere. Das können wir nicht einfach hinnehmen.Denn jeder Euro, den wir nicht zurückholen, ist am Ende Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.Deshalb müssen wir uns genauer anschauen, warum der Rückgriff an manchen Stellen besser funktioniert als an anderen und wie wir die Ursachen gezielt beseitigen können. Der Blick auf andere Länder zeigt jedenfalls: Eine bessere Rückgriffquote ist möglich.In Bayern liegt die Quote nicht nur bei 17,7 Prozent wie bei uns in Schleswig-Holstein, sondern regelmäßig bei mehr als 20 und bis zu 23 Prozent. Woran liegt das? Seite 1/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Bayern zeigt, dass Unterhaltsrückgriff vor allem eine Frage der Organisation ist: Klare Zuständigkeit und konsequente Ermittlung. Die zuständigen Stellen fordern Auskünfte über Einkommen, Arbeitgeber und den Aufenthaltsort der unterhaltspflichtigen Personen und leiten schnell rechtliche Konsequenzen ein.Wenn wir die Rückholquote verbessern wollen, müssen wir deshalb nicht das Unterhaltsrecht neu erfinden, wir müssen den Rückgriff konsequenter und professioneller organisieren.Und damit kommen wir zu einem zweiten Punkt: Auch beim Leistungsanspruch selbst müssen wir uns fragen, ob der Unterhaltsvorschuss in jeder Lebensphase das richtige staatliche Instrument ist.Der Vorschlag von Bundesfamilienministerin Karin Prien, die Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre abzusenken, ist deshalb richtig.Und ich möchte an dieser Stelle mit einem Missverständnis aufräumen:Natürlich geht es dabei auch darum, die Sparvorgaben des Bundes einzuhalten. Allein auf Bundesebene sollen rund 245 Millionen Euro eingespart werden. Aber es geht eben nicht nur ums Sparen: Die Absenkung bedeutet nicht, dass Jugendliche ab 16 Jahren ihren Unterhaltsanspruch verlieren.Hier geht es auch darum, dass die alleinerziehenden Elternteile von kleinen Kindern in aller Regel keiner Vollzeittätigkeit nachkommen können. Sind die Kinder aber 16 oder 17 Jahre alt, ist eine Vollzeitberufstätigkeit jedoch durchaus machbar. Dies gilt umso mehr, wenn die Kinder in diesem Alter etwa selbst eine Berufsausbildung beginnen.Sozialleistungen müssen zielgenau eingesetzt werden, Eigenverantwortung gestärkt und Unterhaltspflichtige in die Verantwortung genommen werden.Herzlichen Dank. Seite 2/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de