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28.08.26 , 13:47 Uhr
SPD

Sophia Schiebe zu TOP 37: Unterhaltsausfall ist das Versäumnis eines Elternteils und nicht die Schuld des Kindes

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 28.August 2026
Sophia Schiebe Unterhaltsausfall ist das Versäumnis eines Elternteils und nicht die Schuld des Kindes TOP 37: Leistungsansprüche beim Unterhaltsvorschuss sichern und Unterhaltsrückgriff konsequent stärken (Drs. 20/4711)

Wenn Eltern sich trennen, verändert sich für eine Familie vieles. Die Verantwortung beider Eltern für ihr Kind oder ihre Kinder bleibt aber bestehen. Dazu gehört auch die finanzielle Verantwortung. Doch Unterhalt wird nicht immer oder manchmal auch nicht vollständig gezahlt. Für den Elternteil, bei dem das Kind lebt, bedeutet das, die fehlende Summe Monat für Monat auffangen zu müssen. In den allermeisten Fällen sind das, wie wir wissen, Frauen.
Und für Alleinerziehende kann das schnell zu einer erheblichen Belastung werden. Sie und ihre Kinder sind eh schon häufiger von Armut betroffen als Paarfamilien. Und wenn der Unterhalt ausbleibt, verschärft sich diese Situation noch einmal mehr.
Hier greift der Unterhaltsvorschuss. Er soll Kinder finanziell absichern, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. 2017 haben wir uns als SPD für die Ausweitung des Vorschusses bis zum 18. Lebensjahr eingesetzt und dafür gesorgt, dass die maximale Bezugsdauer abgeschafft wird. Das war richtig und bleibt richtig. Daher lehnen wir die Absenkung der Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre entschieden ab. Für uns würde sonst am Ende die Rechnung bei den Falschen landen: bei den Jugendlichen und bei dem Elternteil, der die fehlenden Unterhaltszahlungen ohnehin schon auffangen muss.
Das heißt für uns aber nicht, dass beim Unterhaltsvorschuss alles so bleiben kann, wie es ist. Die Ausgaben sind deutlich gestiegen und gleichzeitig gelingt es viel zu selten, das Geld von den eigentlich Unterhaltspflichtigen zurückzuholen. Die FDP benennt mit ihrem Antrag dieses Problem völlig zu Recht. In der grundsätzlichen Stoßrichtung sind wir uns auch einig. Unser Alternativantrag geht an einigen Stellen bereits ein Stück weiter. Uns


1 war wichtig, genauer hinzuschauen, wo die bisherigen Regelungen und Strukturen einem erfolgreichen Rückgriff im Weg stehen.
Dabei haben wir uns unter anderem gefragt: Warum verjähren Forderungen, obwohl sich Verfahren über Jahre ziehen können? Warum können erhebliche Unterhaltsschulden bestehen, während gleichzeitig neue Fahrzeuge, Boote oder Immobilien angeschafft werden? Und warum scheitert die Durchsetzung von Ansprüchen teilweise daran, dass Informationen zwischen Behörden nicht schnell genug ausgetauscht werden?
Die Verjährungsfristen müssen beispielsweise länger werden. Die Möglichkeiten der Zivil- und Vermögensvollstreckung müssen wirksamer werden. Auch eine Meldung erheblicher Unterhaltsschulden an Auskunfteien darf aus unserer Sicht kein Tabu sein.
Auch beim Strafrecht wollen wir genauer hinschauen. Wer sich seiner Unterhaltspflicht entzieht, soll nicht davon profitieren, dass andere die Folgen auffangen. Springt der andere Elternteil oder der Staat ein und verhindert damit eine finanzielle Notlage des Kindes, kann das heute einer Strafbarkeit nach § 170 Strafgesetzbuch entgegenstehen. Das halten wir für falsch. Der Unterhaltsvorschuss soll das Kind schützen und nicht denjenigen, der seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Da läuft bislang wirklich etwas schief.
Anders als die Landesregierung jedoch wollen wir unseren Blick aber nicht immer nur nach Berlin richten. Denn auch hier in Schleswig-Holstein gibt es beim Unterhaltsrückgriff einiges zu verbessern. Die Rückgriffquoten unterscheiden sich zwischen unseren Kreisen und kreisfreien Städten erheblich. Uns interessiert dabei weniger, mit dem Finger auf einzelne Kommunen zu zeigen. Uns ist es wichtig zu wissen, warum diese Unterschiede so groß sind.
Was funktioniert an einigen Stellen besser? Ist es eine Frage des Personals? Der Spezialisierung? Der Abläufe? Fehlen an anderer Stelle Informationen oder technische Möglichkeiten? Das müssen wir untersuchen und daraus Konsequenzen ziehen.
Eine Möglichkeit kann sein, den Unterhaltsrückgriff stärker zu zentralisieren und zu professionalisieren. Gerade bei komplexen Fällen könnte es helfen, Fachwissen zu bündeln. Große Forderungsfälle könnten gezielter bearbeitet werden. Auch die finanziellen Anreize gehören dazu. Wer von den Kommunen erwartet, dass sie Zeit und Personal in einen konsequenten Rückgriff investieren, sollte darüber reden, ob sie stärker von zusätzlich erzielten Einnahmen profitieren können.
Unser Alternativantrag hält an den Ansprüchen der Kinder und Jugendlichen fest und verbessert zugleich den Rückgriff auf diejenigen, die eigentlich zahlen müssten. Nicht die


2 Kinder und Jugendlichen sollen die Folgen tragen, wenn Unterhalt ausbleibt. Aber der Staat darf sich auch nicht damit zufriedengeben, dauerhaft einzuspringen und einen großen Teil der Ansprüche nicht zurückzuholen. Dafür brauchen wir bessere rechtliche Instrumente auf Bundesebene und bessere Strukturen bei uns im Land.



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