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Malte Krüger und Martin Balasus zu Schulpflicht für Kinder in Heimen und Vorraussetzungen für Bild- und Tonaufnahmen im Unterricht
PRESSEINFORMATION 02.09.2026Eine gute Nachricht für die schleswig- holsteinischen Hochschulen CDU-Fraktion Zur Sitzung des Bildungsausschusses am 3. September 2026 Pressesprecher bringen die Koalitionsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Steven Nowak Grünen einen gemeinsamen Änderungsantrag ein. Damit sollen Tel. 0431 988 1441 zum einen die Schulpflicht von Kindern und Jugendlichen in steven.nowak@cdu.ltsh.de Heimen geregelt und zum anderen die Voraussetzungen für Bild- und Tonaufnahmen im Unterricht klarer gefasst werden. Fraktion Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher von Bündnis Bündnis 90/Die Grünen 90/Die Grünen, Malte Krüger: Pressesprecherin Claudia Jacob „Wir wollen eine gesetzliche Schulpflicht für alle Kinder und Tel. 0431 988 1531 Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen presse@gruene.ltsh.de (umgangssprachlich Heimkinder) schaffen, egal, aus welchem Bundesland sie kommen. Mit der neuen Regelung gibt es eine gesetzliche Gleichberechtigung in Schleswig-Holstein. Gerade diesen jungen Menschen wollen wir mit der Gesetzesänderung einen Anspruch auf Regelbeschulung sichern.“ Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Martin Balasus, erklärt zu den geplanten Regelungen für Bild- und Tonaufnahmen: „Wir haben in der vergangenen Landtagssitzung deutlich gemacht, dass wir uns die Regelung zu Bild- und Tonaufnahmen noch einmal genau ansehen. Deshalb stellen wir jetzt direkt im Gesetzestext klar, dass kein Schüler gegen seinen erklärten Willen oder den seiner Eltern im Unterricht aufgenommen werden darf. Gleichzeitig wollen wir pädagogisch sinnvolle Möglichkeiten digitaler Technik nicht pauschal ausschließen. Eine Videoaufnahme kann beispielsweise bei einem Vortrag helfen, Körpersprache oder Präsentation anschließend gemeinsam auszuwerten. Dafür braucht es aber klare Grenzen. Aufnahmen dürfen ausschließlich der pädagogischen Rückmeldung im konkreten Einzelfall dienen und müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein.“ ***