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Korrektur: Malte Krüger und Martin Balasus zur Schulpflicht für Kinder in Heimen und zu Vorraussetzungen für Bild- und Tonaufnahmen im Unterricht
PRESSEINFORMATION 02.09.2026Wir schaffen Klarheit bei der Schulpflicht für Heimkinder und bei Videoaufnahmen im Unterricht CDU-Fraktion Pressesprecher Zur Sitzung des Bildungsausschusses am 3. September 2026 Steven Nowak bringen die Koalitionsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Tel. 0431 988 1441 Grünen einen gemeinsamen Änderungsantrag ein. Damit sollen steven.nowak@cdu.ltsh.de zum einen die Schulpflicht von Kindern und Jugendlichen in Heimen geregelt und zum anderen die Voraussetzungen für Fraktion Bild- und Tonaufnahmen im Unterricht klarer gefasst werden. Bündnis 90/Die Grünen Pressesprecherin Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Claudia Jacob Grünen, Malte Krüger: Tel. 0431 988 1531 „Wir wollen eine gesetzliche Schulpflicht für alle Kinder und presse@gruene.ltsh.de Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen (umgangssprachlich Heimkinder) schaffen, egal, aus welchem Bundesland sie kommen. Mit der neuen Regelung gibt es eine gesetzliche Gleichberechtigung in Schleswig-Holstein. Gerade diesen jungen Menschen wollen wir mit der Gesetzesänderung einen Anspruch auf Regelbeschulung sichern.“ Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Martin Balasus, sagt zu den geplanten Regelungen für Bild- und Tonaufnahmen: „Wir haben in der vergangenen Landtagssitzung deutlich gemacht, dass wir uns die Regelung zu Bild- und Tonaufnahmen noch einmal genau ansehen. Deshalb stellen wir jetzt direkt im Gesetzestext klar, dass kein Schüler gegen seinen erklärten Willen oder den seiner Eltern im Unterricht aufgenommen werden darf. Gleichzeitig wollen wir pädagogisch sinnvolle Möglichkeiten digitaler Technik nicht pauschal ausschließen. Eine Videoaufnahme kann beispielsweise bei einem Vortrag helfen, Körpersprache oder Präsentation anschließend gemeinsam auszuwerten. Dafür braucht es aber klare Grenzen. Aufnahmen dürfen ausschließlich der pädagogischen Rückmeldung im konkreten Einzelfall dienen und müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein.“ ***