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Themen der Plenarsitzung im August
Nr. 71 / 15. September 2026Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde zu den Ergebnissen der jüngsten PISA-Studie, Kita-Plätze und Kita-Bedarfsplanung, Auszubildendenwerk Schleswig-Holstein, Stärkung pflegender Angehöriger sowie die Bedeutung von Biogas für die Energiewende.Zu seiner 45. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 16. September, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „PISA - Bildung braucht Priorität“, die Forderung, Kita- Plätze nicht vorschnell abzubauen und die Kita-Bedarfsplanung an validen Daten auszurichten, die erste Lesung des Gesetzentwurfes über das Auszubildendenwerk Schleswig-Holstein, die Forderung, Pflege und Beruf besser zu vereinbaren und pflegende Angehörige zu stärken sowie ein Antrag mit dem Ziel, Biogas als tragende Säule der Energiewende zu stärken.Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden. Mittwoch, 16. September, 10 bis 18 UhrTOP 1: Aktuelle Stunde „PISA – Bildung braucht Priorität“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 MinutenMit Blick auf die Ende August veröffentlichten Negativ-Ergebnisse der jüngsten PISA-Studie hat die SPD eine Aktuelle Stunde unter dem Titel „PISA-Alarm – keine Zeit für Bildungsabbau, 2 Bildung braucht Priorität“ beantragt. „Die Landesregierung muss Bildung endlich zur obersten Priorität machen und unsere Schulen besser unterstützen“, so die Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli in einer Pressemitteilung. Bildungsministerin Dorit Stenke (CDU) ließ verlauten, die Ergebnisse kämen nicht überraschend, und sie seien „ganz und gar nicht zufriedenstellend“.Bei der PISA-Studie werden weltweit 15-Jährige auf Lese- und Rechenfähigkeiten sowie ihr Wissen in den Naturwissenschaften getestet. Bei den 2025 vorgenommenen Tests haben die teilnehmenden Jugendlichen in Deutschland „die niedrigsten Kompetenzwerte seit Beginn der PISA-Erhebungen erzielt“, heißt es in der neuen Ausgabe der internationalen Vergleichsstudie. Aus Schleswig-Holstein hatten neun Schulen teilgenommen, sie landeten im bundesweiten Vergleich im Mittelfeld.Der Anteil der in den drei Bereichen besonders leistungsstarken Schüler beläuft sich demnach in der Bundesrepublik auf nur 14 Prozent. Dagegen liegt der Anteil der besonders leistungsschwachen Schüler bei fast 21 Prozent. Aber nicht nur Deutschland hat mit einem Negativtrend zu kämpfen, das Problem betrifft viele Staaten. So sind insbesondere die Werte für Mathematik und Lesekompetenz in den letzten beiden PISA-Studien eingebrochen. Dazu heißt es in der Studie: „Dieser Trend ist insofern besonders besorgniserregend, als Lesekompetenz eine Grundvoraussetzung für das Lernen in allen anderen Fächern ist. In einer zunehmend digitalen Welt ist Lesekompetenz von entscheidender Bedeutung, um Informationen zu finden, zu bewerten, zu interpretieren und über sie zu reflektieren.“Besonders gut schneiden dagegen die verschiedenen Regionen Chinas ab. An der Spitze stehen die Städte Peking, Shanghai und die Provinzen Jiangsu und Zhejian - dort gelten rund 56 Prozent der Schülerinnen und Schüler als besonders leistungsstark. Dahinter folgen Singapur, das ebenfalls zu China gehörende Macau, Taiwan und Japan. An der PISA-Erhebung 2025 haben mehr als 760.000 Jugendliche teilgenommen, darunter etwa 7.600 aus Deutschland. Sie stehen stellvertretend für rund 33 Millionen 15-Jährige aus 91 Ländern und Volkswirtschaften. Die Abkürzung PISA steht für das „Programme for International Student Assessment“, die Untersuchung wird seit 2001 von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgerichtet.TOP 24: Kita-Plätze nicht vorschnell abbauen und Kita-Bedarfsplanung an validen Daten ausrichten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4773), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenFDP, SPD und SSW fordern, die seit August geltende 93-Prozent-Regelung im Kita-Gesetz bis zum Ende der laufenden Wahlperiode auszusetzen. Statt allein auf rechnerische Auslastungsquoten zu schauen, soll das Land gemeinsam mit Kreisen, kreisfreien Städten und weiteren Beteiligten zunächst eine landesweit vergleichbare Datengrundlage für die Kita- Bedarfsplanung schaffen. Einbezogen werden sollen dabei unter anderem Anmelde- und Belegungszahlen, regionale Besonderheiten sowie die tatsächliche Verlässlichkeit der 3 Betreuung. Auch die Kita-Datenbank und Ergebnisse einer laufenden Fachkräftevorausberechnung der TU Dortmund sollen genutzt werden.Zur Begründung verweisen die Oppositionsfraktionen auf über zehntausend außerplanmäßige Schließungen und Einschränkungen der Öffnungszeiten auf Gruppenebene allein im ersten Halbjahr 2026. Zugleich bestünden weiterhin erhebliche Lücken in der Datengrundlage. Aus rechnerischen Auslastungsquoten lasse sich deshalb derzeit nicht verlässlich auf flächendeckende Überkapazitäten schließen. Bevor strukturelle Entscheidungen über Kita- Plätze getroffen würden, müssten die Bedarfe genauer erfasst und auch tatsächliche Betreuungsausfälle berücksichtigt werden.Die 93-Prozent-Regelung geht auf eine Änderung des Kita-Gesetzes zurück, die der Landtag vor der Sommerpause beschlossen hatte und die seit dem 1. August gilt. CDU und Grüne reagierten damit unter anderem auf sinkende Kinderzahlen und regionale Leerstände und wollten den Kommunen mehr Flexibilität bei der Bedarfsplanung geben. Die Opposition hatte bereits während der Beratungen vor einer pauschalen Auslastungsgrenze und möglichen Folgen für die Planungssicherheit der Einrichtungen gewarnt – auch bei einer Anhörung im Sozialausschuss wurden Bedenken gegen die Regelung vorgebracht.TOP 4: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/4019), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 20/4778), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig- Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 20/4777), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 29: Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein – Sozialtarif für Schleswig- Holstein einführen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4791), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenDie SPD macht sich für einen „Sozialtarif“ bei Bus und Bahn in Schleswig-Holstein stark, denn „Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein“. Der Norden brauche ein „deutlich vergünstigtes, einfach zugängliches und möglichst bürokratiearmes Tarifangebot für Menschen mit geringem Einkommen“, so die Sozialdemokraten. Der neue Fahrschein soll „nach dem Vorbild anderer Bundesländer“ auf dem Deutschlandticket basieren und landesweit im Bereich des Schleswig-Holstein-Tarifs gelten. 4 Derzeit laufen Verhandlungen zwischen Land, Kommunen, Verkehrsunternehmen und dem Nahverkehrsverbund NAH.SH über eine Vereinfachung des SH-Tarifs. Die neuen Fahrkartenangebote und Preisstufen sollen im August 2027 an den Start gehen – gleichzeitig soll nach dem Willen der SPD auch der Sozialtarif greifen.TOP 17: Modellprojekt zur flexiblen Kinderbetreuung im Haushalt Alleinerziehender initiieren, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/4713), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenDer SSW schlägt ein Modellprojekt zur flexiblen Kinderbetreuung im Haushalt Alleinerziehender vor. Ein Pool von Betreuungspersonen soll dabei helfen, Betreuungsengpässe etwa am Abend, an Wochenenden oder in Notsituationen aufzufangen. Das Projekt soll zugleich Erkenntnisse darüber liefern, wie groß der Bedarf in Schleswig-Holstein ist und wie entsprechende Angebote ausgestaltet werden könnten.Zur Begründung verweist die Fraktion darauf, dass die Erwerbstätigkeit Alleinerziehender trotz Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung und Ausbau des schulischen Ganztags noch immer an fehlenden passenden Angeboten scheitere. Besonders betroffen seien Menschen mit Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Betreuungszeiten, etwa im Einzelhandel, in der Pflege oder im Dienstleistungsbereich. Eine flexiblere Betreuung könne daher auch dazu beitragen, das Fachkräftepotenzial Alleinerziehender besser zu nutzen.Auch die Landesregierung hatte im vergangenen Jahr auf die besondere Bedeutung verlässlicher Kinderbetreuung für Alleinerziehende hingewiesen. In einer Landtagsrede erklärte Sozialministerin Aminata Touré, gute Betreuungsangebote seien eine wesentliche Voraussetzung dafür, Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können.Vergleichbare Modelle gibt es bereits andernorts: In Essen werden Alleinerziehende beispielsweise seit 2014 durch das Projekt „Sonne, Mond und Sterne“ mit Betreuung im eigenen Haushalt frühmorgens, abends, nachts oder am Wochenende unterstützt; ähnliche Angebote wurden auch in weiteren Städten erprobt.TOP 14: Schleswig-Holstein braucht eine wirksame Strategie gegen Mobbing an Schulen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4706), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 15: a) Von Tischtennisplatte bis Bolzplatz – freie Sportmöglichkeiten in Schleswig- Holstein digital sichtbar machen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4708), b) Evaluation des Gesetzes zur Förderung des Sports im Land Schleswig-Holstein (SportFG SH) vom 7. März 2022, Bericht der Landesregierung – Ministerium für Inneres, 5 Kommunales, Wohnen und Sport (Drs. 20/4705), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 18: Task Force EU-Fördermittel, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4715), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Donnerstag, 17. September, 10 bis 18 UhrTOP 11: Entwurf eines Gesetzes über das Auszubildendenwerk Schleswig-Holstein (Azubiwerksgesetz – AzubiWG), Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4780), Änderungsantrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/4792), Entschließungsantrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/4793), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenAuszubildende sollen künftig Unterstützung durch ein Azubiwerk bekommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Grünen wird in 1. Lesung ins Plenum eingebracht. Die neue Einrichtung solle ähnlich arbeiten wie das Studentenwerk, das Studierende unterstützt, hat der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Lasse Petersdotter, gemeinsam mit Bildungsministerin Dorit Stenke (CDU) angekündigt. Das Azubiwerk bekomme die Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Das Land zahlt jährlich sieben Millionen Euro. Zu den Aufgaben des Azubiwerks soll gehören, Lehrlingen bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen, zum Beispiel in Azubi-Wohnheimen.„Mit dem Azubiwerk schaffen wir eine deutschlandweit einmalige Struktur in Schleswig- Holstein“, sagte Petersdotter. „Ausbildung verdient denselben Rückhalt wie ein Studium.“ Der Grünen-Fraktionschef kündigte auch eine Azubistarthilfe an. Auszubildende, die aus einer Bedarfsgemeinschaft in ihre erste Ausbildung starten, also Bürgergeld beziehen, sollen einmalig 350 Euro bekommen. Mit der entsprechenden Studienstarthilfe habe man gute Erfahrungen gemacht, so Petersdotter. Außerdem soll das Azubiwerk ein breites Beratungsangebot bieten.Grundsätzliche Unterstützung für das Auszubildendenwerk kommt aus der SSW-Fraktion. Bei der konkreten Ausgestaltung müsse allerdings stärker berücksichtigt werden, dass sich die Lebensbedingungen und Unterstützungsbedarfe von Auszubildenden erheblich unterscheiden. „Wohnungsmärkte, Ausbildungsstrukturen, Mobilitätsanforderungen und bestehende Unterstützungsangebote stellen sich in den verschiedenen Regionen des Landes unterschiedlich dar“, heißt es in einem Antrag. Das Azubiwerk müsse deshalb seine Angebote landesweit zugänglich, zugleich aber regional bedarfsgerecht ausgestalten. In einem weiteren Antrag fordert der SSW deshalb, eine von der Landesregierung angekündigte Markt- und 6 Bedarfsanalyse zur Situation der Auszubildenden müsse den zuständigen Gremien des Landtages „unverzüglich nach Fertigstellung zur Verfügung gestellt“ werden.TOP 23: Pflege und Beruf besser vereinbaren – pflegende Angehörige stärken, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/4772), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenPflegende Angehörige sind für die pflegerische Versorgung im Land unverzichtbar, müssen dafür aber häufig berufliche und finanzielle Nachteile in Kauf nehmen. Viele reduzieren ihre Arbeitszeit, verzichten auf berufliche Chancen oder geben ihre Arbeit ganz auf. Unklar ist, wie viele gerne mehr arbeiten würden, dies aber wegen der Pflege und fehlender Unterstützung nicht können. Eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sei daher sowohl sozialpolitisch als auch wegen des Arbeits- und Fachkräftemangels wichtig, so schreibt es die SSW-Fraktion in ihrem Antrag „Pflege und Beruf besser vereinbaren – pflegende Angehörige stärken“. Dafür brauche es verlässliche Pflege- und Entlastungsangebote sowie flexible Arbeitsbedingungen, die Rücksicht auf pflegende Angehörige nehmen.Der SSW fordert deshalb von der Landesregierung, die Erwerbssituation pflegender Angehöriger zu untersuchen und daraus eine ressortübergreifende Strategie für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu entwickeln. Gemeinsam mit Sozialpartnern, Kammern, Kommunen, Pflegekassen, Sozialverbänden und Interessenvertretungen solle eine „pflegesensible Arbeitswelt“ geschaffen werden. Zudem sollten Beratungs- und Unterstützungsangebote besser vernetzt und leichter zugänglich werden. Auf Bundesebene solle sich die Landesregierung außerdem für eine bessere finanzielle und soziale Absicherung pflegender Angehöriger einsetzen.TOP 16: Bundesratsinitiative zur Modernisierung des Fortpflanzungsmedizinrechts, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4710), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 19: LeA.SH auf den Prüfstand stellen – Lernstandserhebungen wissenschaftlich evaluieren, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4716), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 26: „Wohnen für Hilfe“ stärken: Landesweite Plattform aufbauen und Beratungsangebote schaffen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4776), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 7 TOP 8: Entwurf eines Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren und zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung – Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (Drs. 20/4769), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenMit einer umfassenden Reform des Brandschutzgesetzes will die Landesregierung die rund 1.300 Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf aktuelle Herausforderungen vorbereiten – etwa in den Bereichen Katastrophenschutz, Kampf gegen Extremismus, Datensicherheit und demographischer Wandel. Zudem sind Änderungen bei der kommunalen Gefahrenabwehr und beim Kommunalen Ordnungsdienst geplant. Der Landtag berät das Paket in Erster Lesung.Die „spürbare Modernisierung des Feuerwehrrechts“ hat das Innenministerium gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden und dem Landesfeuerwehrverband entwickelt. Demnach werden die Feuerwehren nun auch bei der Bekämpfung von Großschadenslagen, etwa bei Sturm und Hochwasser, eingeplant, und es werden Regelungen zur Alarmierung und zur Weitergabe von Informationen geschaffen.Mit der Alterung der Gesellschaft soll auch die Wählbarkeit zum Wehrführer ausgeweitet werden. Bislang ist eine Wahl auf diesen Posten nur bis zum 60. Lebensjahr möglich. Amtsinhaber können aber auch danach wiedergewählt werden, maximal bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres. Nun soll auch eine Neuwahl für Über-60-Jährige möglich werden, wenn sie die entsprechenden fachlichen Qualifikationen mitbringen.Ein weiterer Punkt: Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr soll verankert werden, „dass die Mitglieder persönlich geeignet sein und für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten müssen“. Mitglied darf demnach nur sein, „wer anerkennt und sich dafür einsetzt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Staat ist, den niemand mit Gewalt führen darf, dass es eine Kontrolle staatlicher Macht gibt und dass verfassungswidriges Verhalten abgelehnt wird“. Mitglieder der Feuerwehr müssten „die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Aufgaben gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen, unabhängig von Nationalität, Rasse, Religion, Geschlecht oder Hautfarbe“. Wenn „Anhaltspunkte“ für eine verfassungsfeindliche Einstellung vorliegen, „ist die Verweigerung der Aufnahme bzw. ein Ausschluss aus der Feuerwehr möglich“. Die Mitgliederversammlung soll darüber entscheiden.Zudem wird eine „Rechtsgrundlage zur Ahndung von Fehlverhalten innerhalb der Kinder- und Jugendabteilung“ geschaffen. Es gebe Fälle, „in denen Kinder oder Jugendliche den Betrieb der Kinder- oder Jugendabteilung massiv stören“. Bislang stünden „keinerlei durchsetzungsfähige Mittel“ dagegen zur Verfügung. Künftig sollen „Ordnungsmaßnahmen in Form eines persönlichen Verweises, eines befristeten Ausschlusses von bis zu drei Monaten oder ein vollständiger Ausschluss aus der Kinder- oder Jugendabteilung“ drohen. Die Betroffenen und ihre Sorgeberechtigten müssen angehört werden. Außerdem wird der Einsatz von Drohnen 8 geregelt, insbesondere die Verarbeitung, die Weitergabe personenbezogener Daten an die Leitstelle und die Löschfristen der Daten bei einem Katastrophenschutzeinsatz.Weitere geplante Änderungen betreffen das Landesverwaltungsgesetz. Kommunen sollen nicht mehr eine Genehmigung beim Land beantragen müssen, wenn sie eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Dazu zählen Waffenverbotszonen, Drohnenmitführverbote, Tauben- und Möwenfütterungsverbote, Hunde-Anlein-Verordnungen sowie Wattführer-Verordnungen. Und: Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes sollen eine landeseinheitliche Schulung bei der Verwaltungsakademie in Bordesholm (Kreis Rendsburg-Eckernförde) bekommen, und auch sie sollen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssen.TOP 13: Gemeinsam mit den norddeutschen Ländern die Erbschaftsteuer weiterentwickeln, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4608), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenDie SPD startet einen erneuten Anlauf für eine Reform der Erbschaftsteuer. Bereits im Januar 2026 hatten die Sozialdemokraten das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, nun greifen sie das Papier der norddeutschen Finanzminister aus dem Juni auf und bringen deren Vorschläge in den Landtag ein.Die Nord-Ressortchefs hatten Reformbedarf bei den Verschonungsregelungen für große Betriebsvermögen ausgemacht. In der Praxis könnten derzeit sehr hohe Vermögen nahezu steuerfrei übertragen werden. Allein 2024 wurden demnach bundesweit in 45 Fällen ursprünglich festgesetzte Steuern von 3,6 Milliarden Euro auf lediglich rund 200 Millionen Euro reduziert – ein Steuerverlust von 95 Prozent. Insbesondere sogenannte Familienstiftungen würden inzwischen offen als Steuersparmodelle beworben, um Vermögende künstlich „mittellos“ erscheinen zu lassen, heißt es. Solche Modelle hätten nichts mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen oder Unternehmen zu tun, monieren die Finanzminister und die SPD-Fraktion. Die Forderung: Gestaltungsmöglichkeiten sollten eingeschränkt und eine Mindestbesteuerung großer Vermögen sichergestellt werden.Auch steuerliche Sonderregeln für große Wohnungsunternehmen sollten überprüft werden, fordern die Minister und die Nord-SPD. Die steuerliche Begünstigung dürfe nicht mehr allein von formalen Kriterien wie der Zahl der Wohnungen abhängen. Entscheidend müsse vielmehr sein, ob tatsächlich unternehmerische Leistungen erbracht würden – also, dass die Wohnungen vermietet sind. Ziel sei eine bundesweit einheitliche und rechtssichere Anwendung der Regeln.Bei Freibeträgen und Tarifen sehen die Finanzressorts der Nordländer und die Sozialdemokraten im Landtag ebenso Reformbedarf. Diskutiert wird, ob statt der bisherigen Freibeträge, die alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden können, ein Lebensfreibetrag eingeführt werden soll. Bislang gelten verschiedene Freibeträge und drei Steuerklassen, 9 basierend auf der verwandtschaftlichen Nähe zum Erblasser. So muss ein Ehepartner das Erbe erst ab einer Höhe von 500.000 Euro versteuern, beginnend mit einem Satz von sieben Prozent auf jeden Euro über dieser Summe. Bei Geschwistern, Neffen und Nichten beginnt die Besteuerung bereits bei 20.000 Euro mit einem Eingangssatz von 15 Prozent.Der Wert der Erbschaften in Schleswig-Holstein ist in den vergangenen zehn Jahren stark gestiegen: Der Durchschnitt der Reinnachlässe im nördlichsten Bundesland lag 2025 bei rund 626.000 Euro, wie das Statistikamt Nord Anfang September mitteilte. Ein Reinnachlass ist das steuerpflichtige vererbte Vermögen, das nach Abzug von Schulden, Bestattungskosten und weiteren Verbindlichkeiten übrigbleibt. 2015 waren es noch etwa 484.000 Euro. Damit stieg der durchschnittliche Wert innerhalb von zehn Jahren um 29,3 Prozent.Auch die Zahl der Reinnachlässe stieg den Statistikern zufolge auf rund 2.900 Fälle. In Schleswig-Holstein wurden 2025 außerdem 1.251 steuerpflichtige Schenkungen registriert. Ihr durchschnittlicher Wert lag bei rund 450.000 Euro. Sowohl die Zahl der Schenkungen als auch ihr Durchschnittswert erreichten damit neue Höchststände. 2015 hatte der durchschnittliche Wert noch bei etwa 246.000 Euro gelegen. Die für Schleswig-Holstein festgesetzte Erbschaft- und Schenkungssteuer betrug im Jahr 2025 insgesamt rund 361 Millionen Euro.TOP 28: Mündlicher Bericht zum Landesaktionsplan gegen Antisemitismus und für die Förderung der Sichtbarkeit jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4784), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 31: Bericht zur aktuellen Lage im Umgang mit afghanischen Botschaften, Behördengängen und Geflüchteten, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/4796), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 32: Mündlicher Bericht zum Anstieg der Unternehmensinsolvenzen in Schleswig- Holstein, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4797), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Freitag, 18. September, 10 bis 13 UhrTOP 27: Schleswig-Holsteins Chancen durch eine Neuausrichtung der Landes- und Regionalplanung nutzen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4782), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 10 Die FDP fordert erneut, die Landes- und Regionalplanung stärker auf wirtschaftliche Entwicklung, Wohnungsbau und kommunale Entscheidungsfreiheit auszurichten. So soll der Landesentwicklungsplan vereinfacht und von detaillierten Vorgaben befreit sowie die Planungstiefe der Regionalpläne reduziert werden, heißt es im Antrag. Zudem fordert die Fraktion, das Flächenverbrauchsziel von maximal 1,3 Hektar pro Tag zu lockern, den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen abzuschaffen und die bisherige Kategorisierung der Kommunen zu überarbeiten. Auch neue Industrie- und Gewerbeflächen sollen leichter ausgewiesen werden können.Zur Begründung verweist die FDP auf Zielkonflikte zwischen wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung sowie dem Schutz natürlicher Flächen. Aus ihrer Sicht habe das Land bislang ökologische Aspekte zu stark in den Blick genommen und damit Entwicklungsmöglichkeiten vertan. Künftig müsse der „Grundsatz des Möglichmachens“ gelten: Kommunen sollen innerhalb flexibler Entwicklungsräume stärker selbst über Wohn-, Gewerbe- oder Grünflächen entscheiden können. Zielabweichungsverfahren sollen vereinfacht und regionale Grünzüge als landesplanerische Kategorie abgeschafft werden. Die Landesplanung selbst will die FDP vom Innen- ins Wirtschaftsministerium verlagern und dort enger mit Energie- und Industriepolitik verbinden.Mehr Spielraum in der Landes- und Regionalplanung gehört für die Liberalen seit langem zu den Schwerpunktthemen. Zuletzt brachte die FDP-Fraktion das Thema im September 2025 mit einem eigenen Antrag in den Landtag und forderte mehr Flexibilität insbesondere bei den regionalen Grünzügen. Bei den Haushaltsberatungen im Dezember letzten Jahres kritisierte Bernd Buchholz, die Regionalplanung treffe nicht ausreichend Vorsorge für zusätzliche Gewerbeflächen. Und erst vor einigen Tagen erneuerte er die Kritik gegenüber der Presse anlässlich steigender Unternehmensinsolvenzen: „Vorgezogene Klimaziele und eine Reduzierung des Flächenangebots durch restriktive Regionalplanung schaffen eher Standortnachteile.“Der aktuelle Antrag fällt zeitlich passend in die laufende Neuaufstellung der Regionalpläne für das Land: Hier verlangt die FDP ausdrücklich, ihre Vorschläge noch in dieses Verfahren einfließen zu lassen. Landesentwicklungs- und Regionalpläne geben den Rahmen dafür vor, wo und in welchem Umfang etwa neue Wohn-, Gewerbe- oder Verkehrsflächen entstehen können. Die Regionalpläne konkretisieren dabei die landesweiten Vorgaben für die einzelnen Landesteile.TOP 22: Biogas als tragende Säule der Energiewende stärken, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4748), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenDie Biogasanlagen in Schleswig-Holstein stehen vor wirtschaftlichen Herausforderungen, weil bei vielen Anlagen die garantierte EEG-Förderung nach rund 20 Jahren ausläuft. Bis 2031 11 betrifft das etwa 700 der insgesamt rund 900 Anlagen im Land. Betreiber müssen deshalb zukünftig stärker über den Strommarkt oder neue Ausschreibungen Geld verdienen. Zugleich sind für den Weiterbetrieb oft hohe Investitionen nötig, etwa in Gasspeicher, Motoren und Generatoren, damit die Anlagen Strom flexibler und vor allem bei Bedarf erzeugen können.Zusätzlichen Druck erzeugen strengere Vorgaben für den Einsatz von Mais sowie steigende Anforderungen an einen wirtschaftlichen Betrieb. Betreiber müssen daher stärker auf andere Substrate wie Gülle setzen. Gleichzeitig konkurrieren Biogasanlagen mit Batteriespeichern um die Rolle als flexible Stromquelle. Für viele Betreiber stellt sich daher die Frage, ob sich eine Modernisierung der Anlage wirtschaftlich noch lohnt.In diesem Zusammenhang fordern die Fraktionen von CDU und Grünen die Landesregierung in ihrem Antrag „Biogas als tragende Säule der Energiewende stärken“ auf, sich auf Bundesebene und im Bundesrat für verlässliche und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für Biomasse und Biomethan einzusetzen. Die Ausschreibungen für Biomasse und Biomethan müssten demnach ausgeweitet und am künftigen Bedarf an gesicherter Stromleistung ausgerichtet werden. Dabei sollen vor allem Anlagen berücksichtigt werden, die Gülle, Reststoffe oder Bioabfälle nutzen. Zudem soll steuerbare erneuerbare Energie angemessen für ihre gesicherte und flexibel abrufbare Leistung vergütet werden. Gefordert werden außerdem diskriminierungsfreie und schnellere Netzanschlüsse, damit flexible Anlagen ihren Strom bedarfsgerecht erzeugen können.Auch die Nutzung von Biogas für die Wärmeversorgung müsse erhalten und ausgebaut werden. Dafür sollen Biogas-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stärker in die kommunale Wärmeplanung und in Wärmenetze eingebunden werden. Anlagen auf Basis von Gülle, Reststoffen und Bioabfällen sollen wegen ihres Beitrags zum Klimaschutz, zur Vermeidung von Methanemissionen und zur Kreislaufwirtschaft besonders berücksichtigt werden. Zudem fordern die Antragsteller faire Wettbewerbsbedingungen für heimisches Biomethan gegenüber geförderten Importen. Bestehende Anlagen sollen nach dem Ende der ersten EEG-Förderung eine verlässliche Perspektive erhalten. Dies müsse insbesondere für Anlagen gelten, die auf Gülle, Wirtschaftsdünger, Reststoffe oder Bioabfälle setzen.Zur Begründung heißt es im Antrag, ohne eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen drohe „der Verlust bestehender Erzeugungskapazitäten mit spürbaren Folgen für die Energiewende sowie für Wertschöpfung, Investitionssicherheit und Beschäftigung im ländlichen Raum“.TOP 33: Für eine gute Schulentwicklung an der Westküste, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4281), Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4566), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 20/4611), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 12 TOP 40: Verfassungsschutzbericht 2025, Bericht der Landesregierung – Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (Drs. 20/4508), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 43: Bericht der Landesregierung zum Schutz Kritischer Infrastruktur in Schleswig- Holstein, Bericht der Landesregierung – Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (Drs. 20/4770), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenHinweis:Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig- Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 13 Reihenfolge der Beratung der 45. TagungHinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 16. September 2026 1 Aktuelle Stunde "PISA - Bildung braucht Priorität" 60 10:00 24 Kita-Plätze nicht vorschnell abbauen und Kita-Bedarfsplanung an va- 30 11:00 liden Daten ausrichten 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes 30 11:30 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schles- 30 12:00 wig-Holstein 29 Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein – Sozialtarif für 30 15:00 Schleswig-Holstein einführen 17 Modellprojekt zur flexiblen Kinderbetreuung im Haushalt Alleinerzie- 30 15:30 hender initiieren 14 Schleswig-Holstein braucht eine wirksame Strategie gegen Mobbing an 30 16:00 Schulen 15 Gemeinsame Beratung 30 16:30 a) Von Tischtennisplatte bis Bolzplatz – freie Sportmöglichkeiten in Schleswig-Holstein digital sichtbar machen b) Evaluation des Gesetzes zur Förderung des Sports im Land Schleswig-Holstein (SportFG SH) vom 7. März 2022 18 Task Force EU-Fördermittel 30 17:00 Donnerstag, 17. September 2026 11 Entwurf eines Gesetzes über das Auszubildendenwerk Schleswig- 30 10:00 Holstein 23 Pflege und Beruf besser vereinbaren – pflegende Angehörige stärken 30 10:30 16 Bundesratsinitiative zur Modernisierung des Fortpflanzungsmedizinrechts 30 11:00 19 LeA.SH auf den Prüfstand stellen – Lernstandserhebungen wissenschaft- 30 11:30 lich evaluieren 26 „Wohnen für Hilfe“ stärken: Landesweite Plattform aufbauen und Bera- 30 12:00 tungsangebote schaffen 8 Entwurf eines Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistun- 30 15:00 gen der Feuerwehren und zur Änderung des Landesverwaltungsge- setzes 13 Gemeinsam mit den norddeutschen Ländern die Erbschaftsteuer wei- 30 15:30 terentwickeln 28 Mündlicher Bericht zum Landesaktionsplan gegen Antisemitismus und für 30 16:00 die Förderung der Sichtbarkeit jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein 31 Bericht zur aktuellen Lage im Umgang mit afghanischen Botschaften, Be- 30 16:30 hördengängen und Geflüchteten 32 Mündlicher Bericht zum Anstieg der Unternehmensinsolvenzen in Schles- 30 17:00 wig-Holstein Freitag, 18. September 2026 27 Schleswig-Holsteins Chancen durch eine Neuausrichtung der Lan- 30 10:00 des- und Regionalplanung nutzen 22 Biogas als tragende Säule der Energiewende stärken 30 10:30 33 Für eine gute Schulentwicklung an der Westküste 30 11:00 40 Verfassungsschutzbericht 2025 30 11:30 43 Bericht der Landesregierung zum Schutz Kritischer Infrastruktur in Schles- 30 12:00 wig-Holstein 14 Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 20/): TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulie- rung des Glücksspielwesens in Deutschland 6 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Landesgehörlosengeldes 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung 34 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) 35 Ambulante medizinische Versorgung in Schleswig-Holstein für die Zukunft sichern 36 Daten effizienter vernetzen 37 Gemeinsame Beratung a) Schleswig-Holsteins Punkte für die neue Amtszeit der EU-Institutionen 2024-2029 b) Die Arktis als nachhaltige Friedensregion erhalten 38 Beschlussvorschlag der Landesregierung zur Verwendung des ausgeschütteten Jahresüberschusses der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) aus dem Geschäftsjahr 2025 an das Land 39 Planstellen für den Schulpsychologischen Dienst ausschöpfenEs ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 12 Für mehr Transparenz, Verantwortung und eine wirksame Aufsicht über Medienintermediäre und sehr große Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten (soziale Medien) 20 Lehren aus Cyberangriffen systematisch nutzen – Einrichtung eines nationalen Cyber Incident Review Boards prüfen 21 Die Radstrategie retten! 25 Digitale Grenzen überwinden – Geoblocking im deutsch-dänischen Grenzland beenden 30 Lernen besser organisieren – Hausaufgaben und Lernzeiten zeitgemäß gestalten 41 Bericht zur Situation und Arbeit der Familienzentren in Schleswig-Holstein 42 Anpassung des Landesgedenkstättenkonzeptes