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16.09.26 , 11:52 Uhr
SSW

Christian Dirschauer: Frühkindliche Bildung ist Daseinsvorsorge!

Presseinformation Kiel, den 16.09.2026

Es gilt das gesprochene Wort


Christian Dirschauer TOP 24 Kita-Plätze nicht vorschnell abbauen und Kita- Bedarfsplanung an validen Daten ausrichten Drs. 20/4773(neu)
„Bevor gehandelt und Kapazitäten zurückgebaut werden brauchen wir genauere Zahlen und eine gründliche Bewertung!“
Die überraschende Entwicklung hin zu sinkenden Kita-Kinderzahlen hat uns schon zu einem früheren Zeitpunkt beschäftigt. Und doch will ich eins nochmal betonen: Der SSW begrüßt ausdrücklich, dass Mittel, die damit zumindest theoretisch frei werden, uneingeschränkt im Kitasystem verbleiben. Denn es gibt kaum lohnendere Investitionen als in die frühkindliche Bildung und in eine möglichst hohe Bildungsqualität. Das bestätigen nicht zuletzt die jüngsten Ergebnisse der PISA-Studie. Denn hier wurde gerade wieder deutlich, wie wichtig der Beitrag der Kita für den gesamten Bildungsweg ist. Egal ob Wortschatz, Sozialverhalten oder Konzentrationsvermögen: Viele Kompetenzen entwickeln sich weit vor dem ersten Schultag. Und nicht alle Elternhäuser können ihre Kinder hier im gleichen Maße unterstützen. Weil es uns aber bis heute nicht gelingt, diese unterschiedlichen Startbedingungen auszugleichen, sind weitere Investitionen in die frühkindliche Bildung so wichtig.
Wenn wir heute über Kita-Plätze und die entsprechende Planung reden, reden wir letztlich über den barrierefreien Zugang zur frühkindlichen Bildung und damit über die absolute Grundvoraussetzung. Da dürfte es eigentlich selbstverständlich sein, dass diese Planung sehr gewissenhaft und gründlich erfolgen muss. Und genau darauf zielt auch unser Antrag. Wir brauchen eine wirklich verlässliche Kita-Bedarfsplanung. Und die erfordert strukturelle Entscheidungen auf einer belastbaren und möglichst vollständigen Datengrundlage. Schätzungen oder Momentaufnahmen reichen nicht. Auch die tatsächliche Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der frühkindlichen Bildung müssen in die Planung einfließen. Nur so bekommen wir doch das komplette Bild. 2
Sicher: Es gibt Kommunen, die Überkapazitäten melden. Und ich kann nachvollziehen, wenn man sich vor dem Hintergrund sinkender Geburtenzahlen flexiblere Planungsmöglichkeit wünscht. Dass es durchaus auch Konzepte und Unterstützung von Landesseite geben muss, um vorausschauend auf rückläufige Bedarfe reagieren zu können, ist für uns völlig klar. Aber das Gesamtbild ist deutlich heterogener und komplexer. Zur Wahrheit gehört zum Beispiel auch, dass es allein im ersten Halbjahr 2026 in den Kitas im Land über 10.000 außerplanmäßige Schließungen und Einschränkungen der Öffnungszeiten auf Gruppenebene gab. Eine Zahl, die ich persönlich erschreckend hoch finde und die noch dazu eben auch nur einen Teil der Kita-Realität abbildet. Denn es geht ja längst nicht alles in die Statistik ein. Deshalb ist doch völlig klar, dass wir hier noch genauer hinschauen müssen.
Es ist natürlich zwingend notwendig, dass im Rahmen der Bedarfsplanung auch weitergehende Bedürfnisse von Familien berücksichtigt werden. Also dass nicht nur ein pauschaler Platz, sondern vor allem auch die benötigten Betreuungszeiten und Faktoren wie die Wohnort- oder Arbeitsplatznähe oder unterschiedliche Betreuungsbedarfe in die Planung einfließen. Man muss sich aber bewusst machen, dass sich auch diese Bedarfe regelmäßig verändern oder verschieben können. Damit wird deutlich, dass eine wirklich zuverlässige, kreisweite Bedarfsplanung eine durchaus anspruchsvolle Aufgabe ist. Aber es zeigt aus meiner Sicht vor allem eins: Und zwar, dass es bei der Datenerhebung und mit Blick auf die Planungsgrundlage eine Weiterentwicklung braucht. Weg von reinen Belegungs- oder Auslastungszahlen und hin zur tatsächlich stattfindenden Betreuung und Bildung in den Einrichtungen.
Hier lohnt, wie so oft, der Blick nach Dänemark: Hier wird die frühkindliche Bildung längst nicht nur als effizient auszulastende Infrastruktur gesehen, sondern gilt als verlässlicher Teil der Daseinsvorsorge für Kinder und Familien. Durch die so genannte „pasningsgaranti“ hat jedes Kind ab einem Alter von 26 Wochen und bis zum Schulstart einen rechtlichen Anspruch auf einen Platz in einer kommunalen Kindertagesbetreuung. Maßgeblich ist hier nicht etwa eine rein rechnerische Größe im Verhältnis von Neugeborenen zu Plätzen, sondern der tatsächliche Bedarf in der jeweiligen Kommune. Ich will damit sagen, dass starre, landesweit geltende Vorgaben nicht die einzige Entscheidungsgrundlage sein dürfen.
Für uns steht fest: Wir müssen zu noch mehr Verlässlichkeit in unserem Kitasystem kommen. Dafür müssen die bestehenden, regional unterschiedlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. So erreichen wir das Maß an Planungssicherheit, das Eltern aber auch Kommunen und Träger brauchen. Wir sind gewiss nicht gegen Veränderungen im Kitabereich. Aber wir halten genauere Zahlen und eine gründliche Bewertung für dringend notwendig, bevor gehandelt und Kapazitäten zurückgebaut werden.
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/

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