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16.09.26 , 12:07 Uhr
CDU

Birte Glißmann: TOP 4: Wir schaffen die Möglichkeit, Alkoholverbotszonen einzurichten

Sicherheit im öffentlichen Raum | 16.09.2026 | Nr. 280/26
Birte Glißmann: TOP 4: Wir schaffen die Möglichkeit, Alkoholverbotszonen einzurichten Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs erweitern wir den Handlungsspielraum unserer Kommunen. Und wir kommen damit einem Wunsch aus der kommunalen Familie nach.
Künftig erhalten die Kommunen die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung Alkoholverbotszonen auszuweisen. Damit geben wir ihnen ein weiteres Instrument an die Hand, um da tätig zu werden, wo übermäßiger Alkoholkonsum im öffentlichen Raum zu einem Problem für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geworden ist.
Öffentlicher Alkoholkonsum kann sowohl die objektive als auch die subjektive Sicherheit beeinträchtigen. Dabei geht es nicht darum, den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum pauschal zu problematisieren oder zu verbieten. Es geht um Orte, an denen übermäßiger Alkoholkonsum regelmäßig mit Straftaten oder erheblichen Ordnungswidrigkeiten einhergeht – zum Beispiel mit Körperverletzungen, nächtlichen Ruhestörungen oder erheblichen Belästigungen der Allgemeinheit.
Deshalb schaffen wir ausdrücklich kein Instrument für pauschale oder flächendeckende Verbote. Eine Alkoholverbotszone setzt tatsächliche Anhaltspunkte dafür voraus, dass an dem betreffenden Ort aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden. Dafür müssen mit einer gewissen Häufigkeit Rechtsverletzungen auftreten, die unter Alkoholeinfluss begangen werden.
Gleichzeitig achten wir darauf, dass die Anforderungen an diesen Nachweis für die kommunale Praxis erfüllbar bleiben. Wir wollen ein rechtssicheres Instrument schaffen – und kein Instrument, das aufgrund unverhältnismäßiger Dokumentationspflichten praktisch nicht angewendet werden kann.
Und es gilt selbstverständlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sicherheitspolitische und soziale Belange müssen gegeneinander abgewogen werden. Dazu gehört insbesondere die Frage möglicher Verdrängungseffekte. Wenn sich eine problematische Szene lediglich um zwei Straßen verlagert, ist wenig gewonnen. Deshalb müssen entsprechende Abwägungsaspekte – insbesondere


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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de bestehende soziale Hilfs- oder Beratungsangebote – bei der Verordnungsgebung berücksichtigt und transparent dargelegt werden.
Dazu kommt eine Evaluation im Abstand von zwei Jahren. Die Verordnung und damit der Grundrechtseingriff müssen nicht nur bei der Einführung begründet sein. Die Kommunen müssen überprüfen, ob die Verbotszone tatsächlich die beabsichtigte Wirkung erzielt und weiterhin erforderlich ist.
Dass Alkoholverbotszonen einen Beitrag zu Stärkung der objektiven und subjektiven Sicherheit leisten können, zeigen Erfahrungen aus München. Nach Einführung des Verbots am Münchener Hauptbahnhof wurden im unmittelbaren Umfeld deutliche Rückgänge, gerade bei alkoholbezogenen Straftaten und Rohheitsdelikten festgestellt.
Dazu kommt, dass sich die Rechtsgrundlage für die Kommunen gut mit dem nunmehr geltenden Alkoholverbot an Bahnhöfen ergänzen kann.
Dabei gehört eins zur Wahrheit dazu: Ein Verbot, das niemand kontrolliert, wird seine Wirkung nicht voll entfalten können. Wer eine Alkoholverbotszone einrichtet, muss deshalb auch ihre praktische Durchsetzung mitdenken. Dieser Verantwortung müssen sich die Kommunen bewusst sein.
Meine Damen und Herren, wir schreiben den Kommunen nicht vor, wo sie Alkoholverbotszonen einrichten sollen. Wir geben ihnen die Möglichkeit, vor Ort selbst zu entscheiden, ob dieses Instrument erforderlich und geeignet ist.
Damit stärken wir die kommunale Handlungsfähigkeit. Und wir ergänzen den Instrumentenkasten um eine weitere gezielte Maßnahme, mit der die Kommunen dort, wo es notwendig ist, die objektive und die subjektive Sicherheit im öffentlichen Raum stärken können.



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