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Nelly Waldeck zu Alkoholverbotszonen
Presseinformation Nr. 26.273 16.09.2026Es gilt das gesprochene Wort!TOP 4 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes Gesetzentwurf der LandesregierungDazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Nelly Waldeck:Alkoholverbotszonen auch sozial denken Sehr geehrte Frau Präsidentin, Liebe Kolleg*innen,in ein paar Tagen geht das Oktoberfest wieder los. Alle freuen sich auf Feiern, Tanzen, Spaß mit Freund*innen haben, vor allem aber offensichtlich auf das Bier trinken. Die meisten haben dabei eine richtig gute Zeit, aber wie viele wissen, kann das auch schnell mal kippen.Alkohol enthemmt und sorgt für steigende Aggressivität. Da, wo Alkohol regelmäßig und in hohen Mengen getrunken wird, steigen Straftaten: Auseinandersetzungen, Schlägereien, Übergriffe, gegen Polizeibeamt*innen wie kürzlich in Kiel, aber auch und insbesondere gegen Frauen. Und obwohl wir das alles wissen, ist Alkohol in unserer Gesellschaft präsent wie sonst keine Droge. Dass wir erst 2026 über die Abschaffung begleiteten Trinkens sprechen, ist glaube ich ein sehr deutliches Beispiel dafür.Wir müssen uns damit befassen, wie wir zu einem geringeren Alkoholkonsum kommen, wie wir dafür sorgen, dass weniger Menschen in riskantem Ausmaß trinken, dass weniger Menschen Alkohol abhängig werden, und wie wir sie dabei unterstützen können, mit ihrer Abhängigkeit umzugehen.Schon jetzt sind viel zu viele Menschen alkoholabhängig oder haben ein riskantes Trinkverhalten. Wir müssen uns auch damit befassen, wie wir die Folgen erhöhten Alkoholkonsums reduzieren, auf den Einzelnen, auf die Gesellschaft und insbesondere auch auf Dritte. Natürlich ist es ein Problem, wenn sich Menschen unwohl fühlen, einen Bahnhof zu verlassen, weil sie wissen, dass sie auf dem Weg von betrunkenen Menschen angesprochen werden. Und genau darüber sprechen wir heute. Der vorliegende Gesetzentwurf ermöglicht es, den Konsum von Alkohol in definierten und begrenzten Gebieten im öffentlichen Raum zu untersagen, wenn es dort nachweislich ein erhöhtes Aufkommen an Straftaten gibt.Ich finde durchaus, dass nicht an jeder Stelle einer Stadt erlaubt sein muss, Alkohol zu trinken. Gleichzeitig möchte ich aber nicht verschweigen, dass ich angesichts der in der Vergangenheit ausgewiesenen Alkoholverbotszonen und ihrer ermittelten Folgen darauf hinweisen möchte, für wen diese Maßnahmen ergriffen werden und für wen nicht.Es geht nicht um Kreuzfahrer*innen, die sich schon mal mit einem Sektchen in Stimmung bringen. Es geht nicht um die Kiellinie bei der Kieler Woche. Und es geht auch nicht um Fußballfans, die Bahnhofsvorplätze auch nicht völlig selten alkoholisiert erreichen. Es geht meistens um Menschen ohne festen Wohnsitz, Menschen, die sich einen Gaststättenbesuch nicht leisten können und die häufig stigmatisiert werden und einsam sind. Ihnen bleibt außer dem öffentlichen Raum nicht viel Raum zum Aufenthalt.Eine örtlich begrenzte Alkoholverbotszone reduziert weder den Konsum von Alkohol an sich noch vermindert sie Straftaten. Sie verlagert nur die Menschen, den Konsum, die Probleme und die Straftaten. Meistens an Orte, wo die Personen weniger sichtbar sind. Orte, wo wir besser vorbeigucken können! Und je nach Ausgestaltung auch Orte, wo keine Hilfsangebote vorhanden sind und die Menschen schlechter erreicht werden können.Ich nehme gern das Beispiel Kiel, weil hier der Wunsch nach einer gesetzlichen Grundlage auch aufkam: Sowohl die Straßensozialarbeit, der Kältebus als auch der Sanitärbus erreichen auf ihren Touren die meisten Menschen vor dem Hauptbahnhof und auf dem Vinetaplatz. Orte, die bekannt sind, an denen sie die Menschen in Gruppen aufhalten und ansprechbar sind. Wenn diese nun zu Alkoholverbotszonen werden, wird es schwieriger, die Menschen zu erreichen. Es wird nicht so sein, dass die Gruppen dortbleiben, aber keinen Alkohol mehr trinken.Es wird so sein, dass die Menschen sich verteilen und andere Orte suchen. Abseits dessen ist auch klar, dass die Probleme auf dem Vinetaplatz nicht ausschließlich von der Droge Alkohol ausgehen. Die in Auftrag gegebene Studie zum Alkoholverbot an Bahnhöfen der DB hat ermitteln können, dass sich Leute sicherer fühlen, wenn kein Alkohol im Bahnhof getrunken wird. Allerdings wurde auch eine Reihe weiterer Maßnahmen vorher eingeführt, wie Personal und erhöhte Sauberkeit. Ein Kriminalitätsrückgang insgesamt konnte nicht nachgewiesen werden.Der Hamburger Hauptbahnhof ist dafür ein gutes Beispiel. Seit der Einführung einer Alkoholverbotszone und weiterer Sicherheits- und Sauberkeitsmaßnahmen rund um den Hauptbahnhof fühlt sich der Hauptbahnhof für Reisende sicherer an. Das Alkoholproblem verschwindet dadurch nicht einfach. Im angrenzenden Stadtteil St. Georg blieb die Belastung hoch. Seit dem 1. August gilt das Alkoholkonsumverbot nun auch in weiten Teilen von St. Georg. Ich bin gespannt, wie weit diese Verbotszone räumlich noch ausgeweitet wird.Das Ziel einer Alkoholverbotszone ist die gefühlte Sicherheit und der Komfort der Personen, die sich in einer Gegend aufhalten, nicht die aktive Senkung von Straftaten oder Alkoholkonsum. Das ist ein nachvollziehbares Ziel, aber es geht an den Menschen, die gravierende Probleme haben, vorbei. Gerade deshalb war es uns wichtig, dass die Einführung von Alkoholverbotszonen ausgewogen erfolgt. Bei einer geplanten Einführung muss vorab geprüft werden, ob mildere Mittel genutzt werden können. Ebenso soll die soziale Auswirkung der Maßnahme geprüft werden. Um das abzusichern und verbindlich zu machen, haben wir mit einer Änderung festgeschrieben, dass in der Verordnung selbst der Hinweis auf soziale Hilfsangebote und Unterstützung durch die Kommune vorgenommen wird.Am Ende liegt es jedoch an der jeweiligen Kommune, diese Einschätzung bei der konkreten Entscheidung vorzunehmen. Sie müssen die Angebote und die Räumlichkeiten kennen und die Auswirkungen einer Alkoholverbotszone vorher gut abwägen.Wenn wir aber an die Ursachen heranmöchten, dann müssen wir über die Verfügbarkeit von Alkohol sprechen, über den Preis von Alkohol und die Rolle, die der Alkohol in unserer Gesellschaft spielt. Wir müssen über geeignete Suchtprävention und die Bekämpfung sprechen, aber auch über Maßnahmen, die Menschen aus der Wohnungslosigkeit helfen können und ihnen Räume der Zusammenkunft ermöglichen, die nicht der Bahnhofsvorplatz sind. Das ist alles sehr viel schwieriger und langwieriger als das Ausweisen von Alkoholverbotszonen, aber es lohnt sich.Vielen Dank.***Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de