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Bernd Buchholz zu TOP 4 "Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes"
16.09.2026 | Innen und RechtBernd Buchholz zu TOP 4 "Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes" In seiner Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:„Die FDP-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Man kann das kritisieren, weil ich mir im parlamentarischen Verfahren auch noch eine mündliche Anhörung gewünscht hätte. Allerdings fand ich, dass nach den schriftlichen Anhörungen deutlich war, woher die Kritik kommt. Diese Kritik ist auch nicht von der Hand zu weisen. So ein Instrument, eine Alkoholverbotszone, kann immer Verdrängungssituationen bewirken. Und man wird mit Alkoholverbotszonen sozialpolitische Probleme nicht lösen. Aber hier geht es auch darum, dass in dem Gesetzentwurf sehr klar ein Zusammenhang hergestellt wird. Es geht nämlich nicht nur um den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, sondern die Voraussetzung für die Einrichtung einer solchen Zone ist nicht, dass Leute Alkohol trinken, sondern dass es regelmäßig zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aufgrund übertriebenen Alkoholkonsums kommt.Ich bin dafür, so etwas den Kommunen zu ermöglichen. Es geht an dieser Stelle um die öffentliche Sicherheit. Ich bin ganz dankbar dafür, dass dieser Voraussetzungskanon existiert. Ich hätte mir persönlich gewünscht, und ich habe das auch im Ausschuss beantragt, das noch genauer zu fassen. Die zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme solcher Straftaten hätte ich durch Tatsachen ersetzt wollen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch mal so entschieden und gesagt, nee, Freunde, ein bisschen mehr darf es schon sein. Ich gehe davon aus, dass in der Praxis Tatsachen auch tatsächlich vorliegen werden, wenn man solche Alkoholverbotszonen einrichtet. Deshalb kann ich damit leben, dass es bei diesen tatsächlichen Anhaltspunkten bleibt.Der Kollege Dürbrook hat zu Recht darauf hingewiesen, dass, wenn man einer Verordnung, mit der man das dann beschließt, noch in der Anlage beifügt, welche Angebote zur Drogenprävention und zur Suchtkrankenhilfe und für andere Unterstützungsangebote vorliegen, dann wird es die Betroffenen sicherlich nicht erreichen. Deshalb ist da so ein bisschen weiße Salbe in diesen Gesetzestext reingekommen. Der hat im Landesverwaltungsgesetz aus meiner Sicht tatsächlich auch wenig zu suchen. Aber ehrlicherweise zeigt auch ein bisschen Ihr Misstrauen im Hinblick auf die öffentlichen Verwaltungen und die Kommunalparlamente, die darüber beschließen können. Denn natürlich hat sich eine Kommune, bevor sie so etwas tut, selbst Klarheit darüber zu verschaffen, was sie eigentlich ansonsten sozialpolitisch in dieser Stadt, in diesem Ort tut, um solche Schwerpunktprobleme wegzubekommen. Ich vertraue darauf, dass das kommunalpolitisch verantwortliche Menschen sind, die dies vornehmen und durchführen werden.Insoweit bleibt eines dabei, und das will ich auch ganz deutlich sagen: Eine Stadt wie Kiel kann sich das Thema locker leisten, denn sie hat einen kommunalen Ordnungsdienst. Die Durchsetzung ist da möglich. Ein Ort, der einen anderen Schwerpunkt hat, aber nicht über einen solchen kommunalen Ordnungsdienst verfügt, was wird er zukünftig machen, wenn er so eine Zone ausweisen will? Er wird darauf verweisen, dass es eine Landespolizei gibt, die im Zweifel zur Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit verantwortlich ist. Ehrlicherweise, wenn eine Kommune so etwas eingerichtet hat, kann die Landespolizei auch nicht mehr weggucken. Das ist gesetzt. Das ist dann so. Die Durchsetzung des Rechts ist dann nicht Sache der Kommunen, wie die Kollegin Glißmann gesagt hat. Das ist nicht so. Wenn ich sehe, dass in einer Alkoholverbotszone, die von einer Kommune eingerichtet ist, Alkohol konsumiert wird, dann hat notfalls auch – Legalitätsprinzip – die Polizei einzugreifen. Sie belasten damit auch die Landespolizei mit zusätzlichen Aufgaben. Sie entlasten allerdings auch die Landespolizei ein stückweit dadurch, dass man diese Gefahrenherde genau beschreibt.Bleibt alles in allem ein Gesetzentwurf, dem wir so zustimmen können. Das Verfahren hätte etwas ausführlicher sein können. Man merkte Ihnen in der Tat Ihre koalitionäre Zerrissenheit an. Ich gehe davon aus, dass die Kommunen dieses Landes mit dieser Möglichkeit verantwortungsvoll umgehen werden. Ich gehe auch davon aus, dass wir hoffentlich nicht vor einem Verwaltungsgericht erleben müssen, dass die Eingriffsvoraussetzungen doch vielleicht etwas zu schmal ausgefallen sind. Ich vertraue darauf, dass das ausreichend ist. Wir werden dem zustimmen.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SH Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de