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16.09.26 , 12:40 Uhr
CDU

Tobias Koch: TOP 10: Die bisherige Praxis hat sich bewährt

Landesverfassung | 16.09.2026 | Nr. 281/26
Tobias Koch: TOP 10: Die bisherige Praxis hat sich bewährt Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
der vorliegende Gesetzentwurf der FDP-Fraktion gibt mir Gelegenheit aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zu zitieren, das der Begründung für diesen Gesetzentwurf zugrunde liegt:
„Der Antragsteller [das war der Kollege Dr. Buchholz] ist nicht antragsbefugt (Rn. 134). Der Antragsteller habe von der Landesregierung weder Informationen zu Risiken begehrt, noch habe er überhaupt nach dem Risiko des Absicherungsgeschäfts oder der Einholung eines diesbezüglichen Gutachtens gefragt.
Eine Verletzung der Rechte des Antragstellers scheidet vor diesem Hintergrund von vornherein aus (Rn.143).“
Meine Damen und Herren, ich bin zwar immer wieder beeindruckt davon, wie der Kollege Dr. Buchholz die Causa Northvolt hier mit immer neuen Winkelzügen parlamentarisch am Laufen hält. Über diesen Aspekt des Urteils hätte ich an seiner Stelle aber vielleicht doch lieber den Mantel des Schweigens gehüllt. Unser oberstes Gericht, das Landesverfassungsgericht, bescheinigt dem Kollegen Dr. Buchholz nämlich in unmissverständlicher Klarheit, dass er bei der damaligen Entscheidung des Finanzausschusses zur Absicherung der Northvolt-Wandelanleihe nicht eine einzige Frage zu dem Risiko gestellt hat und dass er das PWC-Gutachten auch vorher gar nicht sehen wollte.
An seiner Stelle wäre mir dieser Sachverhalt ja eher unangenehm, sodass ich ihn jetzt nicht noch einmal derart ins Rampenlicht gerückt hätte. Der Kollege Dr. Buchholz möchte stattdessen lieber gleich die Landesverfassung ändern. Und zwar derart, dass er als einzelner Abgeordneter die Landesregierung auf unterlassene Information beim Verfassungsgericht verklagen kann, ohne überhaupt ein einziges Mal nach dieser Information verlangt zu haben. Auf die Idee muss man erstmal kommen, die Landesregierung verklagen zu wollen, weil sie Informationen nicht gegeben hat, die man gar nicht haben wollte – und das als einzelner Abgeordneter.
Und genau das ist der springende Punkt, meine Damen und Herren: Als einzelner


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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Abgeordneter.
Das Landesverfassungsgericht hat ja durchaus im Sinne der antragstellenden FDP- Fraktion geurteilt, dass die Landesregierung dem Landtag unaufgefordert alle Informationen vollständig und frühzeitig zu Verfügung stellen muss, die das Parlament für die Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt.
Die Informationsbereitstellung ist damit klar geregelt und wie wir an dem Urteil gesehen haben, kann sich das Parlament und können sich die Fraktionen bei fehlenden Informationen dagegen auch wehren und die Landesregierung erfolgreich verklagen.
Und dieses Recht möchte der Kollege Dr. Buchholz zukünftig jedem einzelnen Abgeordneten zubilligen. Sollte in der Zukunft also einmal der Eindruck entstehen, die Vorgaben der Landesverfassung seien von der Landesregierung nicht eingehalten, dann könnten nicht nur Fraktionen, sondern auch fraktionslose Abgeordnete die Landesregierung verklagen.
Ich bin mir nicht sicher, wen der Kollege Dr. Buchholz dabei wirklich im Blick hat, denn die FDP ist entweder als Fraktion oder gar nicht im Landtag vertreten. Wirklich relevant ist die vorgeschlagene Verfassungsänderung deshalb ausschließlich für fraktionslose Abgeordnete, wie wir sie in der letzten Legislaturperiode hier im Landtag hatten, nachdem sich die AfD-Fraktion völlig zerlegt hatte und wie wir es beim BSW in Thüringen in den letzten Tagen gesehen haben.
Ehrlich gesagt halte ich es vor diesem Hintergrund und gerade zum jetzigen Zeitpunkt für keine gute Idee, die Rechte einzelner Abgeordneter über die bestehenden Rechte hinaus – die sich seit Jahrzehnten in unserer Landesverfassung bewährt haben - weiter zu erhöhen.
Selbstverständlich können wir den Gesetzentwurf zur Änderung unserer Landesverfassung gerne wie üblich im Ausschuss weiter beraten. Eine Zustimmung der CDU-Fraktion kann ich dabei aber nicht in Aussicht stellen.



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