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Bernd Buchholz zu TOP 10 "Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein"
16.09.2026 | RechtBernd Buchholz zu TOP 10 "Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein" In seiner Rede zu TOP 10 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:„Die FDP-Fraktion hat es vor dem Landesverfassungsgericht geschafft, dieser Landesregierung nachzuweisen, dass sie dieses Parlament unzureichend unterrichtet hat. Ein erfolgreiches Organstreitverfahren, jedenfalls im Großen und Ganzen. Allerdings auch insoweit klärend, als dass das Landesverfassungsgericht bestimmte Feststellungen zu den Rechten von Abgeordneten, zu den Rechten von Fraktionen und zum Parlamentsrecht in Schleswig-Holstein insgesamt getroffen hat. Diese Feststellungen in dieser wegweisenden Entscheidung des Landesverfassungsgerichts sind durchaus vielschichtig.Ein Element dabei ist, dass unsere Landesverfassung eine Besonderheit aufweist. In Art. 28 gibt es eine Informationspflicht der Landesregierung gegenüber diesem Parlament in bestimmten Themenbereichen – Großvorhaben, Gesetzgebungsverfahren, Staatsverträge, Verwaltungsvereinbarungen und sonstige Themen, wie sie in Art. 28 aufgenommen sind. Aus dem Umstand, dass wir als einzige Landesverfassung in der ganzen Republik – auch im Grundgesetz ist eine entsprechende Regelung nicht gegeben – folgert das Landesverfassungsgericht, dass diese Informationspflicht auch sehr eigenständig nur gegenüber dem Landtag existiert und die Abgeordnetenrechte deshalb anders als in anderen Parlamenten zu betrachten sind, weil es dort solche Informationsverpflichtungen einer Landesregierung nicht gibt. Anders ausgedrückt: Das Landesverfassungsgericht sagt sehr eindeutig, dass ‚Art. 17 LV […] die Mitglieder des Landtags zwar ausdrücklich mit eigenen Rechten aus(stattet). Das durch Art. 17 Abs. 2 LV garantierte Recht, Fragen und Anträge zu stellen, bedarf jedoch der Artikulation eines Auskunftsbegehrens und umfasst kein Recht auf unaufgeforderte Unterrichtung durch die Landesregierung. ‘. Heißt auf Deutsch: Das Landesverfassungsgericht begrenzt die Abgeordnetenrechte auf reine Fragerechte. Eine Informationspflicht gegenüber jedem einzelnen Abgeordneten besteht nicht, weil wir eben diesen Art. 28 haben. Und der einzelne Abgeordnete ist auch nicht berechtigt, diese Rechte des Parlaments alleine in sogenannter Prozessstandschaft geltend zu machen. Deshalb haben in dem Verfahren, das gerade beschrieben wurde, die Kollegin Krämer und ich, die als Abgeordnete das Organstreitverfahren betrieben haben, nicht Recht bekommen. Das Ergebnis dieser Entscheidung ist – und das bitte ich, sich auf der Zunge zergehen zu lassen –, dass die Rechtsstellung des Abgeordneten im Schleswig-Holsteinischen Landtag eine etwas andere ist, und zwar eine geringere als die Rechtsstellung etwa eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Denn das Bundesverfassungsgericht sagt in ständiger Rechtsprechung, dass es auch gegenüber dem einzelnen Abgeordneten des Deutschen Bundestages in bestimmten Feldern die Pflicht zur Unterrichtung durch die Bundesregierung gibt. Es ist mir ein persönliches Anliegen, auch zum Ende dieser Legislaturperiode, denn mit dem Organstreitverfahren wollte ich bestimmt eines nicht bewirken: Ich wollte bestimmt nicht die Rechte der Abgeordneten des Schleswig- Holsteinischen Landtags schmälern. Im Gegenteil, ich wollte, wie das damals auch die Enquete- Kommission, die den Art. 28 eingeführt hat, wollte, die Abgeordnetenrechte und die Rechte der Opposition eher stärken. Und deshalb beantragen wir heute, die Verfassung des Landes Schleswig- Holstein dergestalt zu ändern, dass aufgenommen wird, dass jeder einzelne Abgeordnete die Rechte aus Art. 28 auch eigenständig geltend machen kann. Damit entsteht keine zusätzliche Pflicht für die Landesregierung. Diese Pflicht hat sie sowieso schon gegenüber dem Landtag. Aber es besteht die Möglichkeit der Geltendmachung durch die einzelnen Abgeordneten.Diese Stärkung der Rechte des Abgeordneten stellt wieder das her, was wir im Verhältnis zu anderen Landesparlamenten und auch zum Deutschen Bundestag der Rechtsstellung von Abgeordneten schulden. Die Reduzierung auf ein reines Fragerecht der Abgeordneten wird aufgehoben durch eine Informationspflicht, die auch gegenüber den einzelnen Abgeordneten besteht. Ich bitte Sie deshalb herzlich um Überweisung dieses Antrags in den Innen- und Rechtsausschuss. Aber ich bitte Sie auch um wohlwollende Unterstützung dieses Begehrens. Denn es sollte unser aller Anliegen sein, die Rechte der Abgeordneten im Schleswig-Holsteinischen Landtag zu stärken.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SH Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de