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Lukas Kilian: TOP 15: Das Sportfördergesetz funktioniert
Sportförderung | 16.09.2026 | Nr. 286/26Lukas Kilian: TOP 15: Das Sportfördergesetz funktioniert Es gilt das gesprochene Wort!Vier Jahre nach Inkrafttreten des Sportfördergesetzes liegt nun die Evaluation vor. Ihr Befund ist erfreulich und eindeutig: Das Gesetz hat sich bewährt und es bedarf aus unserer Sicht keiner gesetzlichen Änderung dieses Sportfördergesetzes!Die Sportförderung wurde in Schleswig-Holstein erstmals auf eine verlässliche, gesetzliche Grundlage gestellt und dem organisierten Sport wurde damit Planungssicherheit gegeben. Das war ein Paradigmenwechsel!Der Landessportverband erhält damit einen gesicherten Finanzierungssockel und entscheidet innerhalb der klaren Förderzwecke eigenverantwortlich über den Einsatz der Mittel. Das stärkt die Autonomie des Sports, reduziert Bürokratie und setzt auf Vertrauen – verbunden mit klaren Regeln für Wirtschaftlichkeit und Kontrolle. Dieses große Vertrauen hat der organisierte Sport gerechtfertigt. Über alle acht im Gesetz genannten Förderzwecke hinweg bescheinigt die Evaluation eine umfassende, teilweise sogar über das gesetzlich Geforderte hinausgehende Arbeit.Die Mitgliedsorganisationen verzeichneten allein von 2024 auf 2025 ein Plus von 22.696 Mitgliedschaften. Die Zahl der über das Team Schleswig-Holstein geförderten Athleten wurde von 26 auf 50 verdoppelt. Hinzu kommen starke Leistungen bei Ehrenamt, Inklusion, Gleichstellung, Prävention und Safe Sport. Dafür gebührt dem LSV, den 54 Landesfachverbänden sowie den rund 2.600 Sportvereinen und den vielen Ehrenamtlichen unser ausdrücklicher Dank!Zur Wahrheit gehört aber auch: Der LSV hat finanzielle Mehrbedarfe nachvollziehbar dargelegt. Gestiegene Personal-, Energie-, Bau- und Sachkosten treffen auch den Sport. Die Evaluation stellt deshalb fest, dass eine weitere Stärkung sportfachlich wünschenswert wäre.Wer daraus jedoch sofort eine beliebig hohe zusätzliche Ausgabe ableitet, ignoriert die mehr als angespannte Finanzlage des Landes. Verantwortliche Politik muss Bedarfe anerkennen, priorisieren und für eine solide Gegenfinanzierung sorgen.Das Land hat seine institutionelle Förderung des LSV von rund 9,32 Millionen Euro im Jahr 2016 auf rund 12,48 Millionen Euro im Jahr 2026 erhöht – um fast 34 Prozent und damit stärker als die allgemeine Teuerung. Auch der Mehrbedarf bei „Schule und Seite 1/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Verein“ wurde für 2026 bereits berücksichtigt. Von einem Rückzug des Landes kann also hier überhaupt keine Rede sein.Und die institutionelle Förderung ist nur ein Teil des Engagements: Seit dem Jahre 2017 wurden einschließlich der LSV-Förderung mehr als eine Drittel-Milliarde Euro für den Sport mobilisiert. Aktuell kommen 25 Millionen Euro für Schwimmsportstätten hinzu.Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer von Stillstand spricht, verschweigt diese Bilanz. Das Sportfördergesetz funktioniert und kann unverändert fortgeführt werden. Es steht für eine verlässliche, planungssichere und partnerschaftliche Sportförderung im Land.Und nun, meine Damen und Herren, zum Bolzplatz-Antrag der Sozialdemokraten: Lieber Kollege Stender, das, was Sie hier gerade erzählt haben, kann ich so nicht stehen lassen.Sie fordern, eine landesweite ausgelegte App für Sportstätten. Ich frage mich, wie kommt man auf so eine Idee? Und wenn man auf so eine Idee kommt, wieso prüft man nicht was es schon gibt.Die meisten Menschen kennen die Sportmöglichkeiten vor Ort. Wer zu Besuch ist, findet sie über kommunale Internetseiten, Kartendienste und Ausschilderungen – oder fragt einfach nach. Wer das nicht möchte, der kann mit der Bewegungslandkarte des DOSB bereits eine bundesweite Plattform mit Sportangeboten, Outdoor- Fitnessanlagen und Ballsportplätzen nutzen.Warum soll Schleswig-Holstein nun für viel Geld eine kleinere Kopie schaffen? Digitalisierung heißt, vorhandene Lösungen zu nutzen, nicht Doppelstrukturen aufzubauen!Ihre vermeintlich kostenlose App wäre überdies keineswegs kostenlos. Die Kommunen müssten Daten zu Öffnungszeiten, Beleuchtung, Barrierefreiheit und Nutzungseinschränkungen erheben und dauerhaft aktuell halten. Kostenlos wäre nur der Download – die Rechnung zahlen die Steuerzahler.Für ihren nächsten Antrag empfehle ich daher zunächst zu schauen, was es gibt und was es wirklich braucht.Zur Info: Apps, in denen man Dinge über Karten finden kann, gibt es wie Sand an mehr. So gibt es die App: Noctis - Wo ist es nachts wirklich dunkel?, oder die App: Piano-Spot – in der man frei zugängliche Klaviere finden kann oder die Karte: MapComplete – Clocks – eine weltweite Karte von öffentlichen Uhren.Auch für all diese Themen brauchen wir keine landesweite App. Gleiches gilt für Briefkastenfinder, Toilettenfinder, oder Spielplatzfinder. Aber dafür brauchen wir ganz bestimmt keine landesweit ausgelegte App. Seite 2/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de