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Tobias Koch: TOP 11: Wir schaffen bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende
Azubiwerk | 17.09.2026 | Nr. 287/26Tobias Koch: TOP 11: Wir schaffen bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende Es gilt das gesprochene Wort!Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,ein Meister ist genau so viel wert wie ein Master! Diese Grundüberzeugung von der Gleichwertigkeit einer beruflichen und einer akademischen Ausbildung bestimmt unser politisches Handeln.Deshalb fördern wir mit der Praktikumsprämie ein freiwilliges Praktikum im Handwerk von Schülerinnen und Schülern in den Ferien. Deshalb unterstützen wir Handwerksmeisterinnen und -meister bei dem Weg in die Selbständigkeit mit der Meistergründungsprämie. Und deshalb wollen wir dafür sorgen, dass Auszubildende während ihrer beruflichen Ausbildung leichter eine Wohnung finden.Bei Studentinnen und Studenten kennen wir das ganz selbstverständlich mit dem Studentenwerk – und das schon seit über 50 Jahren, nämlich seit seiner Gründung im Jahr 1971! Mittlerweile betreibt das Studentenwerk über 3.000 Wohnheimplätze in ganz Schleswig-Holstein, nicht nur in Kiel, Lübeck und Flensburg, sondern auch in Heide und in Wedel. Ich glaube, niemand würde auf die Idee kommen, das Studentenwerk als zentralisiertes Bürokratiemonstrum zu bezeichnen, sondern es ist gut, dass es das Studentenwerk gibt.Nun konzentriert sich die berufliche Ausbildung zwar nicht auf einige wenige Hochschulstandorte, aber auch Auszubildende finden ihren Wunschausbildungsplatz nicht immer direkt am Wohnort ihrer Eltern. Auch Auszubildende brauchen deshalb in der Nähe ihres Ausbildungsbetriebes bezahlbaren Wohnraum und genau dafür sorgen wir mit dem Azubiwerk Schleswig-Holstein.7 Millionen Euro wollen wir dafür jedes Jahr aus dem Landeshaushalt zur Verfügung stellen. Im Gründungsjahr 2027 starten wir mit 4 Millionen Euro, die im Haushaltsentwurf für das kommende Jahr bereits eingeplant sind. Das Azubiwerk kann aber zukünftig nicht nur mit diesem Geld Azubiwohnheime bauen, sondern der Landeszuschuss stellt dafür lediglich den Grundstock dar, auf den sich dann eine Fremdfinanzierung aufbauen lässt und zu dem die Fördermittel der Sozialen Wohnraumförderung hinzukommen können. Pro Jahr wird damit ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag für den Bau von Azubi-Wohnungen zur Verfügung stehen. Damit können dann Wohnheime nicht nur in Kiel, sondern im ganzen Land Seite 1/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de gebaut werden, in Niebüll oder Grömitz, genauso wie in Bad Segeberg, Ratzeburg oder Elmshorn.Wo genau überall im Land Bedarf für Azubiwohnheime besteht, das ermittelt das Innenministerium bereits in diesem Jahr mit einer regionalen Bedarfsanalyse. Dafür haben wir Geld in den Landeshaushalt eingestellt. In Abhängigkeit von dem Ergebnis werden dann die Standorte für die zukünftigen Azubiwohnheime ausgesucht. Dabei werden IHK und Handwerkskammer eng mit einbezogen, denn nach unserem Gesetzentwurf werden sie im Verwaltungsrat des zukünftigen Azubiwerks Schleswig- Holstein vertreten sein.Dessen Gründung hilft nicht nur den Auszubildenden selbst, sondern auch deren Ausbildungsbetrieben, weil es natürlich leichter wird, Auszubildende zu finden und freie Ausbildungsplätze zu besetzen, wenn für die Auszubildenden auch eine Unterkunft zur Verfügung steht. Denkbar wäre auch, dass sich ein Ausbildungsbetrieb eine gewisse Anzahl von Wohnungen im Azubiwohnheim exklusiv für seine Auszubildenden sichert, indem er sich im Gegenzug anteilig an der Finanzierung beteiligt.Und dann kann der Ausbildungsbetrieb damit werben, dass er neuen Auszubildenden nicht nur einen Ausbildungsplatz, sondern auch gleich die passende Wohnung dazu anbieten kann. So könnten auch Auszubildende aus anderen Bundesländern, zum Beispiel aus Sachsen-Anhalt, leichter zu uns nach Schleswig-Holstein kommen und hier freie Ausbildungsplätze besetzen. Von einer solchen Nachwuchsgewinnung würden wir alle in Schleswig-Holstein profitieren.Meine Damen und Herren, ich will Sie noch explizit auf einen Satz im Begründungstext des Gesetzentwurfes hinweisen, der da lautet: „Unbenommen bleibt auch die Möglichkeit, Räume temporär zu vermieten, zum Beispiel an Auszubildende, die Blockunterricht haben.“Azubiwohnheime an Orten mit Berufsschulen oder Regionalen Bildungszentren können damit auch einen Beitrag dazu leisten, die oftmals weiten Wege vom Wohn- und Ausbildungsort zur Berufsschule zu vermeiden. Auch das ist, wie ich finde, ein wichtiger Punkt bei der Errichtung des Azubiwerks.Mein Dank gilt unserem Koalitionspartner, lieber Lasse Petersdotter Munstermann, für diese gemeinsame Initiative. Genauso aber gilt der Dank auch dem SSW, der sich mit seinem Änderungsantrag bereits konstruktiv mit unserem Gesetzentwurf auseinandergesetzt hat. Der Änderungsantrag fließt selbstverständlich in die weiteren Ausschussberatungen mit ein. Dem Entschließungsantrag des SSW können wir dagegen bereits heute zustimmen, weil er exakt unsere Intention und Vorgehensweise beschreibt.Ich freue mich deshalb auf die weiteren Beratungen zu unserem Gesetzentwurf. Es ist ein schlanker Entwurf mit nur 12 Paragrafen, der das Rad nicht neu erfindet. Damit sind wir auf einem guten Weg. Seite 2/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de