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Birte Glißmann: TOP 16: Die gesellschaftliche und politische Debatte ist wichtig
Fortpflanzungsmedizin | 17.09.2026 | Nr. 290/26Birte Glißmann: TOP 16: Die gesellschaftliche und politische Debatte ist wichtig Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,ob ein Mensch Kinder haben möchte, ist eine persönliche Entscheidung, die der Staat, und im Übrigen auch jeder andere Mensch, zu respektieren hat. Aber die Entscheidung für ein Kind ist das eine. Die Frage, ob und auf welchem Weg sich dieser Kinderwunsch erfüllen lässt, ist etwas anderes.Nach einer Studie des Bundesfamilienministeriums ist fast jedes zehnte Paar im Alter von 25 bis 59 Jahren in Deutschland ungewollt kinderlos. Unerfüllter Kinderwunsch betrifft damit viele Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Für die Betroffenen kann das eine erhebliche psychische, körperliche und finanzielle Belastung sein.Gleichzeitig hat die Reproduktionsmedizin enorme Fortschritte gemacht. Der rechtliche Rahmen entspricht in Teilen nicht mehr den aktuellen Erkenntnissen bzw. der medizinischen Realität und damit auch nicht mehr der gesellschaftlichen Realität, insbesondere bei der Embryonenspende. Deswegen ist die gesellschaftliche und politische Debatte wichtig.Ja, die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hat festgestellt, dass sowohl die Eizellspende als auch die altruistische Leihmutterschaft unter bestimmten Voraussetzungen verfassungsrechtlich zulässig sein können. Aber aus der Feststellung, dass etwas verfassungsrechtlich möglich ist, folgt noch lange nicht, dass wir es politisch und gesellschaftlich tragen und durchsetzen können und müssen.Wir sprechen hier eben nicht nur über Verfassungsrecht. Wir sprechen über Familien-, Frauen- und Gesundheitspolitik, über Selbstbestimmung und über notwendige Schutzmechanismen für Frauen und Kinder. Dabei sollten wir die Eizellspende und die Leihmutterschaft losgelöst voneinander diskutieren.Die hormonelle Stimulation und Eizellentnahme bei der Eizellspende sind medizinische Eingriffe und das Risiko einer Überstimulation ist nicht gering. Das sind keine Kleinigkeiten und gerade vor dem Hintergrund sollten wir eine Kommerzialisierung der Eizellspende verhindern. Seite 1/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Was ich mir allerdings vorstellen kann, ist die Freigabe von Eizellen, die ursprünglich für eigene Fortpflanzungszwecke entnommen wurden und nicht mehr benötigt werden. Ich glaube, das wäre ein guter Mittelweg, um den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden.Weitaus schwieriger ist die Leihmutterschaft. Die Kommission hält eine altruistische Leihmutterschaft unter sehr engen Voraussetzungen verfassungsrechtlich zwar für möglich. Sie stellt aber gleichzeitig fest, dass die Gefahr von Umgehung und Missbrauch auch ein Festhalten am vollständigen Verbot rechtfertigen kann.Gerade vor dem Hintergrund, dass die Kommission bei der altruistischen Leihmutterschaft eine finanzielle Aufwandsentschädigung für die Leihmutter fordert, kann ich mir das nicht vorstellen. Wie bemisst man denn eine solche Entschädigung für eine Schwangerschaft? Körperliche und hormonelle Veränderungen? Und wo verläuft die Grenze zwischen Aufwandsentschädigung und finanziellem Anreiz? Wenn ich eines im vergangenen Jahr gelernt habe, dann dass Schwangerschaften, dass Geburten und das Wochenbett unfassbar individuell und nicht vergleichbar sind. Wir sollten uns hüten, Schwangerschaften, Geburten und das Wochenbett zu vergleichen, gar zu bewerten oder zu beziffern.Der Punkt fehlt im FDP-Antrag komplett. Aber genau das Spannungsverhältnis lässt sich für mich nicht auflösen, auch nicht bei einer vermeintlich altruistischen Leihmutterschaft.Anders sieht das bei der Embryonenspende aus, hier brauchen wir eine zeitgemäße Rechtsklarheit. Auch die Forderung nach einer Ausweitung der finanziellen Förderung von Kinderwunschbehandlungen halte ich für richtig. Der Zugang zu medizinischer Unterstützung bei unerfülltem Kinderwunsch darf nicht vom Einkommen oder dem Familienstand abhängen.Meine Damen und Herren, auf die Fragen gibt es keine einfachen Antworten und sie brauchen eine breite, differenzierte gesellschaftliche, aber auch parlamentarische Debatte. Lassen Sie uns diese im Sozialausschuss weiterführen. Seite 2/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de