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17.09.26 , 12:49 Uhr
SPD

Sophia Schiebe zu Top 16: Bei der altruistischen Leihmutterschaft besteht noch Klärungsbedarf

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 17.September 2026
Sophia Schiebe Bei der altruistischen Leihmutterschaft besteht noch Klärungsbedarf TOP 16 : Bundesratsinitiative zur Modernisierung des Fortpflanzungsmedizin-rechts (Drs. 20/4710)
Der Wunsch nach einem eigenen Kind ist für viele Menschen einer der tiefsten Wünsche überhaupt. Und wenn dieser Wunsch unerfüllt bleibt, kann das mit großem Leid verbunden sein. Und gleichzeitig hat sich die Reproduktionsmedizin in den vergangenen Jahrzehnten enorm weiterentwickelt. Unser rechtlicher Rahmen hat mit dieser Entwicklung aber nicht überall Schritt gehalten. Ich kann dem Antrag der FDP deshalb persönlich vieles abgewinnen. Denn ich finde es richtig, darüber zu diskutieren, ob die Eizellspende unter klaren Voraussetzungen ermöglicht werden sollte. Oder wie wir es erreichen können, Rechtssicherheit bei der Embryonenspende zu schaffen. Zudem ist es wichtig, zu hinterfragen, warum die finanzielle Unterstützung bei Kinderwunschbehandlungen noch immer vom Familienstand oder der sexuellen Orientierung abhängt. Bei der altruistischen Leihmutterschaft ist die Abwägung jedoch schwieriger. Auf der einen Seite stehen reproduktive Selbstbestimmung und der Wunsch von Menschen, eine Familie zu gründen. Auf der anderen Seite geht es aber ebenso um die Frau, die eine Schwangerschaft und Geburt für andere übernimmt, und um das Kind natürlich. Wir müssen sehr genau darüber sprechen, ob und unter welchen Voraussetzungen gegebenenfalls eine altruistische Leihmutterschaft ermöglicht werden könnte und welche Schutzmechanismen dafür notwendig wären. Wie aktuell diese Debatte ist, haben wir in den vergangenen Wochen am Beispiel von Jens Spahn gesehen. Er und sein Mann sind mithilfe einer Leihmutter in den USA Eltern geworden. Die persönliche Entscheidung, eine Familie zu gründen, möchte ich ausdrücklich nicht bewerten. Politisch finde ich den Umgang damit allerdings bemerkenswert. Wer selbst eine Möglichkeit im Ausland in Anspruch nimmt, die in Deutschland verboten ist und



1 gleichzeitig politisch dafür eintritt, dass sie auch hier verboten bleibt, muss sich diesen Widerspruch vorhalten lassen, liebe Kolleg*innen Und der Fall macht noch etwas anderes sichtbar: Wer über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, kann ins Ausland gehen. Andere können das nicht. Genau diese soziale Ungleichheit gehört für mich in die Debatte. Denn wir müssen uns fragen, ob es auf Dauer eine überzeugende Antwort sein kann, bestimmte Möglichkeiten in Deutschland auszuschließen, während diejenigen, die es sich leisten können, Lösungen finden. Gleichzeitig beantwortet dieser Widerspruch noch nicht die schwierigen Fragen einer möglichen Legalisierung. Denn die Vorbehalte gegenüber der Leihmutterschaft sind gewichtig. Es geht um die körperliche Selbstbestimmung der austragenden Frau, um mögliche Abhängigkeiten und darum, Druck oder Ausbeutung zu verhindern. Auch der Begriff „altruistisch“ löst diese Fragen nicht automatisch. Sozialer Druck, familiäre Erwartungen oder emotionale Abhängigkeiten können trotzdem eine Rolle spielen. Deshalb lohnt sich für uns nochmal ein genauer Blick auf die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. 18 Expert*innen aus unterschiedlichen Fachrichtungen haben sich intensiv mit diesen Fragen beschäftigt. Ihr Ergebnis ist differenziert. Bei der Eizellspende kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass das bestehende Verbot verfassungsrechtlich nicht zwingend notwendig ist und eine Legalisierung unter bestimmten Voraussetzungen möglich wäre. Auch bei der altruistischen Leihmutterschaft sieht sie Möglichkeiten für eine gesetzliche Regelung. Gleichzeitig benennt sie Risiken und hohe Anforderungen an den Schutz der austragenden Frau und des Kindes. Und genau diese Abwägung sollten wir ernst nehmen. Denn wie könnten wir tatsächliche Freiwilligkeit gewährleisten? Lassen sich Abhängigkeiten und Druck wirklich ausreichend ausschließen? Welche Rechte hat die austragende Frau während der Schwangerschaft und nach der Geburt? Und wie sichern wir eigentlich die Rechte des Kindes? Das sind keine Detailfragen, die wir nach einer grundsätzlichen Entscheidung noch regeln müssen. Sie gehören zur grundsätzlichen Entscheidung selbst. Ich halte es für falsch, diesen Antrag heute einfach abzulehnen. Genauso wenig bin ich aber bereit, heute zu sagen: Die Richtung steht fest, wir müssen nur noch über die Ausgestaltung sprechen. Dafür sind die Fragen zu grundlegend und die Argumente auf beiden Seiten zu gewichtig. Wir werden deshalb die Überweisung in den Sozialausschuss beantragen. Nicht mit einem vorweggenommenen Ergebnis, sondern mit dem Anspruch, diese Fragen ernsthaft und ergebnisoffen zu beraten. Sollte es heute keine Überweisung geben, werden wir uns dem Antrag enthalten.


2 Reproduktive Selbstbestimmung verdient für uns eine offene Debatte. Aber sie verdient ebenso auch eine sorgfältige Debatte.



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