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Martin Habersaat zu Top 19: Von Daten zu Taten!
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 17. September 2026Martin Habersaat Von Daten zu Taten! TOP 19: LeA.SH auf den Prüfstand stellen – Lernstandserhebungen wissen-schaftlich evaluieren (Drs. 20/4716)Stellen Sie sich vor, Sie erheben den Lernstand einer Schülerin oder eines Schülers – und stellen fest: Alles ist in Ordnung. Die Kompetenzen sind da, die Lernentwicklung stimmt. Alle zuliefernden Kitas -oder in späteren Jahrgängen Grundschulen- haben hervorragende Arbeit geleistet. Und jetzt stellen Sie sich vor, Sie erheben den Lernstand – und stellen fest: Da liegt einiges im Argen. Es gibt erhebliche Schwierigkeiten bei der Konzentrationsfähigkeit, beim Lesen, Schreiben oder Rechnen. Das Kind braucht Unterstützung. Und nun stellen Sie sich vor: Die Konsequenzen sind in beiden Fällen dieselben. In beiden Fällen machen Sie sich nun daran, mit denselben Ressourcen denselben Rahmenplan umzusetzen. Dann haben wir zwar den Lernstand erhoben. Aber wir haben für das Kind noch nichts gewonnen. Genau deshalb ist die entscheidende Frage bei Lernstandserhebungen nicht nur: Was messen wir? Sondern vor allem: Was machen wir mit dem Ergebnis? Wir als SPD haben Lernstandserhebungen immer unterstützt. Denn natürlich müssen Lehrkräfte wissen, wo ihre Schülerinnen und Schüler stehen, was sie können, wo ihnen etwas fehlt und wo Förderung ansetzen muss.Schon 2023 habe ich hier gesagt: Eine wirksame Förderung der Schülerinnen und Schüler ist davon abhängig, dass deren Lernstände durch geeignete Testverfahren regelmäßig ermittelt werden. Aber der entscheidende Satz kam danach: Lehrkräfte brauchen gut 1 aufbereitete diagnostische Informationen, um gezielte Fördermaßnahmen anschließen zu können. Fördermaßnahmen anschließen. Darum geht es. Im September vergangenen Jahres haben FDP, SPD und SSW deshalb gemeinsam einen Antrag zu Lernstandserhebungen vorgelegt. Damals war LeA.SH gerade gestartet. Und schon in dieser Debatte haben wir einige Fragen gestellt, die bis heute nicht abschließend beantwortet sind: Werden die Ergebnisse eigentlich so genutzt, dass nicht nur die einzelne Lehrkraft etwas davon hat, sondern auch die Schule daraus lernen kann? Werden Ergebnisse aus unterschiedlichen Jahrgangsstufen miteinander verknüpft, sodass Lernentwicklungen sichtbar werden? Wenn eine weiterführende Schule feststellt, dass bestimmte Kompetenzen bei einem erheblichen Teil eines Jahrgangs fehlen: Erfahren das eigentlich die Grundschulen, aus denen diese Kinder gekommen sind? Und schließlich: Wer wertet all diese Daten eigentlich aus? In Hamburg gibt es dafür mit dem Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung eine Struktur, die Tests durchführt, auswertet und Ergebnisse für die Schulen aufbereitet. In Schleswig-Holstein lautet die Antwort dagegen zu häufig: Das machen die Lehrkräfte auch noch. Test durchführen. Ergebnisse auswerten. Konsequenzen entwickeln. Fördern. Alles zusätzlich. Deshalb ist es richtig, LeA.SH auf den Prüfstand zu stellen. Nicht mit dem Ziel, Lernstandserhebungen abzuschaffen. Sondern mit dem Ziel, sie gut zu machen.Und bei einer wissenschaftlichen Evaluation interessiert mich weniger, ob das Verfahren technisch funktioniert oder wie viele Datensätze inzwischen erhoben worden sind. Mich interessiert vor allem: Hat LeA.SH die Förderung unserer Schülerinnen und Schüler verbessert? Bekommen Kinder, bei denen Schwierigkeiten festgestellt werden, anschließend tatsächlich eine andere, bessere, passendere Förderung? Verändert sich Unterricht? Werden Schulen bei ihrer Schulentwicklung unterstützt? Und können wir feststellen, dass aus einer Diagnose tatsächlich eine bessere Lernentwicklung geworden ist? Wenn wir diese Fragen nicht beantworten können, müssen wir etwas verändern. Dazu gehört auch die Frage, wer die Ergebnisse nutzen darf und nutzen soll. Selbstverständlich 2 unter Beachtung des Datenschutzes. Und selbstverständlich nicht, um Ranglisten von Schulen zu erstellen. Lernstandserhebungen sind keine Instrumente zur Sanktionierung. Sie sollen Schülerinnen und Schüler nicht abstempeln und Schulen nicht an den Pranger stellen. Aber Daten, die wir mit erheblichem Aufwand erheben, müssen der Verbesserung unseres Bildungssystems dienen. Wenn bestimmte Probleme an vielen Schulen auftreten, muss das Folgen für Fortbildungen haben. Wenn bestimmte Schülergruppen besondere Schwierigkeiten haben, muss das Folgen für Förderkonzepte haben. Wenn bestimmte Schulen vor besonderen Herausforderungen stehen, muss das Folgen für Unterstützung und gegebenenfalls auch für Ressourcen haben. Daten müssen Konsequenzen haben. Sonst brauchen wir sie nicht zu erheben. Deshalb ist Punkt 4 dieses Antrags wichtig: Wir müssen überprüfen, wo verschiedene Instrumente unterschiedliche Erkenntnisse liefern – und wo wir möglicherweise dieselben Dinge mehrfach erheben. Datengestützte Schulentwicklung darf nicht bedeuten: Je mehr Daten, desto besser. Wir brauchen die richtigen Daten, zum richtigen Zeitpunkt, gut aufbereitet – und wir müssen daraus die richtigen Konsequenzen ziehen. Jede Stunde, die eine Lehrkraft mit einer zusätzlichen Erhebung, Eingabe oder Auswertung verbringt, steht nicht für andere Aufgaben zur Verfügung. Deshalb muss zusätzlicher Aufwand pädagogisch begründbar sein. Am Ende verbessert nicht die Lernstandserhebung die Bildung.Es sind die Konsequenzen, die wir aus ihren Ergebnissen ziehen. 3