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17.09.26 , 15:43 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 13: Mehr Steuergerechtigkeit statt Privilegien für Millionenvermögen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 17. September 2026
Beate Raudies Mehr Steuergerechtigkeit statt Privilegien für Millionenvermögen TOP 13: Gemeinsam mit den norddeutschen Ländern die Erbschaftsteuer weiterentwickeln (20/4608)
"Wer in unserem Land jeden Tag arbeiten geht und ein mittleres Einkommen bezieht, zahlt darauf über 14 Prozent Steuern. Wer hingegen ein Millionenvermögen erbt – völlig leistungslos –zahlt oft kaum Steuern. Auf Erbschaften und Schenkungen von über 20 Millionen Euro wurden im Jahr 2024 effektiv gerade einmal 5,9 Prozent Steuern fällig, bei Nutzung der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung waren es sogar nur mickrige 2 Prozent. Wer ohne gute Steuerkanzlei ein kleines Vermächtnis von entfernten Verwandten erhält, zahlt im Schnitt 9 bis 10 Prozent.
FinanzbeamtInnen und SteuerberaterInnen reden inzwischen völlig unverhohlen von einer „Dummensteuer“ – weil vor allem diejenigen zahlen, die sich keine teure Gestaltungsberatung leisten können. Und dass RaucherInnen über die Tabaksteuer mittlerweile mehr zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen als die Gesamtheit aller ErbInnen in Deutschland, setzt dem Ganzen die Krone auf.
Das ist nicht nur ungerecht, das ist ein verteilungspolitischer Skandal! Das reichste Prozent der Bevölkerung besitzt rund 35 Prozent des gesamten Nettovermögens. Rund 40 Prozent dieser gewaltigen Vermögensungleichheit sind direkt auf Erbschaften zurückzuführen. Ungefähr die Hälfte aller Vermögen in unserem Land wurde nicht hart erarbeitet, sondern leistungslos geerbt oder geschenkt – Tendenz steigend.
Während die reichsten 10 Prozent der Gesellschaft die Hälfte des gesamten Erbvolumens kassieren, geht die ärmere Hälfte unserer Bevölkerung komplett leer aus. Wie fleißig oder klug jemand ist, tritt völlig dahinter zurück, woher man stammt.

Ein besonders drastisches Beispiel zeigt, wie sehr das System von der Gestaltung abhängt: Als der Unternehmer Heinz Hermann Thiele verstarb, flossen im April 2025 auf einen Schlag 3,65 Milliarden Euro Erbschaftsteuer an den Fiskus.



1 Warum? Nur weil der Patriarch schlicht zu lange zögerte, sein 15-Milliarden-Vermögen rechtzeitig in eine Familienstiftung zu überführen. In gut geplanten Fällen hingegen werden Milliardenerbschaften fast steuerfrei übergeben.

Allein durch die Steuerbefreiung von Unternehmensvermögen sind dem Gemeinwesen seit 2009 über 100 Milliarden Euro an Einnahmen entgangen. Das ist die mit Abstand größte Steuersubvention unseres Landes!
Deshalb legen wir Ihnen heute unseren Antrag vor. Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene für eine verfassungsfeste, gerechte und administrativ praktikable Reform einsetzen. Wir begrüßen das Positionspapier der norddeutschen FinanzministerInnen zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer. Ministerin Dr. Schneider hat dieses Papier für unser Land unterzeichnet – Danke dafür! Jetzt ist der Landtag an der Reihe, liebe KollegInnen!
Was soll sich ändern? 1. Wir müssen die Verschonungsregeln bei Betriebsvermögen reformieren und die Schlupflöcher bei riesigen Betriebsvermögen ab 26 Millionen Euro konsequent schließen. Wir stellen uns nicht gegen leistungsfähige Unternehmen und wollen den Erhalt von Arbeitsplätzen. Aber wir müssen Schluss machen mit Gestaltungsmodellen, mit denen sich Multimillionäre künstlich „arm rechnen“. Wer Milliarden erbt, muss einen angemessenen Beitrag leisten – eine echte Mindestbesteuerung wäre doch großartig! Um Liquiditätsengpässe bei Unternehmensübergaben zu verhindern, wollen wir im Gegenzug langfristige Stundungsregelungen ausweiten.
2. Die Besteuerung von Immobilienvermögen muss klar geregelt werden. Reine Vermögensverwaltung von Wohnungsunternehmen gehört klar zum Verwaltungsvermögen und darf nicht unter dem Deckmantel unternehmerischer Begünstigung steuerfrei gestellt werden.
3. Das Beste: Wenn wir die Superreichen angemessen besteuern, gewinnen wir Spielräume. Diese Spielräume könnten wir nutzen, um Menschen mit kleinen und mittleren Erbschaften zu entlasten – etwa durch angepasste Freibeträge oder einen einmaligen Lebensfreibetrag. Und wir gewinnen fiskalischen Handlungsspielraum! Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer fließen den Ländern zu, und damit auch den Kommunen. Von jedem 100-Euro-Schein, den das Land SH einnimmt, fließen derzeit über 18 Euro an die Kommunen. Eine Reform der Erbschaftsteuer tut mehr für die Kommunalfinanzen als eine Reform des FAG! Wer Schulen, Straßen, Kitas und die Transformation unserer Wirtschaft finanzieren will, braucht einen handlungsfähigen Staat. Sorgen wir gemeinsam für mehr Steuergerechtigkeit! Statten wir

2 die Finanzministerin mit einem starken Mandat aus! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag."



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