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Christopher Vogt zu TOP 8 "Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren"
17.09.2026 | Innen und RechtChristopher Vogt zu TOP 8 "Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren" In seiner Rede zu TOP 8 (Entwurf eines Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren und zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes) erklärt der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Christopher Vogt:„Unsere Feuerwehren in Schleswig-Holstein leisten mit rund 50.000 Freiwilligen einen elementar wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft! Dafür gebührt ihnen unser aufrichtiger Dank, unsere Anerkennung und auch unsere volle Unterstützung! Dieses ehrenamtliche Engagement ist alles andere als selbstverständlich und für den Schutz der Menschen vor Ort unverzichtbar.Die Freiwilligen Feuerwehren haben sind in den vergangenen dreißig Jahren erheblich weiterentwickelt, vielfach deutlich professionalisiert und ihre Aufgaben haben sich auch verändert. Und die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen haben natürlich auch ihre Auswirkungen auf unsere Feuerwehren. Es ist deshalb absolut sinnvoll, das Brandschutzgesetz von 1996 nun einmal umfassender zu novellieren.In dem Gesetzentwurf stehen viele gute und nachvollziehbare Vorschläge, z.B. zum Thema Katastrophenschutz, der ja wieder deutlich an Bedeutung gewonnen hat, zum Thema Drohnen oder auch zu den Warnmitteln. Es sind aber auch Formulierungen dabei, bei denen wir noch Diskussionsbedarf haben. Und als jemand, der bereits seit über 25 Jahren aktiven Dienst in der Feuerwehr leistet, bin ich auch der Meinung, dass man noch einmal genauer prüfen sollte, ob man nicht beim Thema Bürokratie zu mehr Entlastungen kommen kann. Das ist gerade für die vielen kleinen Wehren ein wichtiges Thema und ganz besonders für deren Wehrführungen, die eine große Verantwortung und eine hohe Belastung haben.Ich bin auch nach wie vor der Meinung, dass man es perspektivisch ermöglichen sollte, dass Wehrführer in den mittleren Städten, die oft mehrere hundert Einsätze im Jahr zu bewältigen haben, auch ins Hauptamt wechseln können. Mir ist vollkommen klar, dass das keine einfache Diskussion ist, aber man wird sie meines Erachtens weiterhin führen müssen, weil man sich ja jetzt schon nicht selten damit aushilft, dass die Wehrführer zufälligerweise städtische Angestellte sind.Gut finde ich, dass der Entwurf neue Regelungen für Großschadenslagen vorsieht. So ist unter anderem vorgesehen, dass die Feuerwehren – ausdrücklich auch unterhalb der Katastrophenschwelle – auf Katastrophenschutzeinheiten zugreifen dürfen. Ich begrüße auch, dass der Zunahme überörtlicher Lagen nun Rechnung getragen werden soll. Hier übernimmt der Kreis eine Planungs- und Koordinierungsfunktion.Wir hatten in den letzten Jahren schon Vorschläge gemacht, dass die Altersgrenzen für Bürgermeister und im Katastrophenschutz angehoben werden, was wir dann gemeinsam beschlossen haben. Es ist richtig, dies jetzt auch bei den Wehrführern nachzuholen.Feuerwehren sind staatliche Einrichtungen. Es ist deshalb richtig, dass Mitglieder der Feuerwehr unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen und respektieren sollten. Es ist ja auch schon vorgekommen, dass Feuerwehren von Rechtsextremisten unterwandert wurden, was auch dem öffentlichen Ansehen der Feuerwehren extrem geschadet hat. Sowas muss verhindert werden. Dafür braucht es eine praktikable und rechtssichere Lösung.Und hier sehe ich Nachbesserungsbedarf: Zuallererst stellt sich die Frage, ob der Begriff ‚eintreten‘ für die freiheitlich-demokratische Grundordnung wirklich richtig gewählt ist. Denn ‚eintreten‘ setzt nach meinem Verständnis ein aktives Tun voraus. Was genau wird hier von den Feuerwehrmitgliedern gefordert und genügt nicht auch die Anerkennung – wie in anderen Bereichen auch? Die Begründung ist leider wenig aufschlussreich. Um für die Wehrführungen und für die Mitgliederversammlungen Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte man sich diese Regelung noch einmal genauer anschauen. Es muss ja darum gehen, die Feuerwehren bestmöglich zu unterstützen und sie nicht mit immer neuen Fragestellungen beschäftigen.Das gilt auch für die Regelung zur persönlichen Eignung: Dass ein Brandstifter oder jemand, der seine Kameraden beklaut, ausgeschlossen werden darf, steht für mich außer Frage. In der Begründung geht es generell um straffällige Personen: Hier sollte man über eine gewisse Differenzierung nachdenken. Warum sollte sich ein resozialisierter Straftäter – und nur darum geht es uns – denn nicht auch für den guten Zweck ehrenamtlich engagieren dürfen?Wirklich erstaunt bin ich darüber, dass das Innenministerium im Gesetzentwurf mit der Verwendung des Wortes ‚Rasse‘ noch immer Denkmuster aus längst vergangenen Zeiten bedient und dass CDU und Grüne dies plötzlich wieder in Ordnung finden. Wir hatten 2021 in der Jamaika- Regierung gemeinsam einen Landesaktionsplan gegen Rassismus beschlossen und waren uns unter anderem darin einig, den Rasse-Begriff künftig nicht mehr in Gesetzen und Verordnungen zu verwenden. Dieser Selbstverpflichtung zur Bekämpfung rassistisch motivierter Diskriminierung wird die schwarz-grüne Landesregierung auch fünf Jahre später offensichtlich noch immer nicht gerecht. Irritierend finde ich, dass CDU und Grüne das gestern noch gerechtfertigt haben. Bisher wurde im Übrigen nur rund ein Drittel des Landesaktionsplans gegen Rassismus umgesetzt seit Parlamentsbeschluss, auch das finde ich irritierend. Heute bin ich froh, dass Sie sich korrigiert haben, denn in der Tat passen dort ja Reden und Handeln nicht zusammen. Deswegen ist es richtig, dass Sie das in letzter Minute noch geändert haben, damit diese Diskussion beendet ist. Ich erwarte aber auch, dass der Lastaktionsplan gegen Rassismus dann auch an anderen Stellen umgesetzt wird. Nach fünf Jahren wird es wirklich Zeit.“Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort. Christopher Vogt Vorsitzender Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de