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Annabell Krämer zu TOP 13 "Gemeinsam mit den norddeutschen Ländern die Erbschaftsteuer weiterentwickeln"
17.09.2026 | FinanzenAnnabell Krämer zu TOP 13 "Gemeinsam mit den norddeutschen Ländern die Erbschaftsteuer weiterentwickeln" In ihrer Rede zu TOP 13 (Gemeinsam mit den norddeutschen Ländern die Erbschaftsteuer weiterentwickeln) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:„Es gibt wohl kaum ein Thema, das die SPD so zuverlässig beschäftigt wie die Frage, wie Vermögen in unserem Land verteilt – oder besser gesagt: umverteilt – werden kann. Erst Anfang dieses Jahres haben wir hier über Ihren Vorschlag für eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer diskutiert. Nun liegt der nächste Antrag vor. Zumindest in einem Punkt sind wir uns durchaus einig: Die Erbschaft- und Schenkungsteuer braucht dringend eine Reform.Das heutige System ist kompliziert, trifft die Mitte der Gesellschaft und führt an vielen Stellen zu Ergebnissen, die mit unserem Verständnis von Gerechtigkeit nur schwer vereinbar sind. Die entscheidende Frage ist daher: Mit welchem Ziel wollen wir die Erbschaftsteuer reformieren? Und da unterscheiden sich unsere Vorstellungen dann doch ziemlich deutlich. Während Sie in Ihrem Antrag ausdrücklich auch das Ziel einer Aufkommenssteigerung formulieren, geht es uns um Leistungsgerechtigkeit, um wirtschaftliche Vernunft und um die Frage, welches Vermögen wir eigentlich besteuern. Denn das Vermögen, über das wir hier sprechen, fällt nicht vom Himmel. Es wurde über Jahre und Jahrzehnte aufgebaut – aus Einkommen, aus unternehmerischer Tätigkeit und aus Kapitalerträgen, auf die bereits Steuern gezahlt wurden. Bei Unternehmen kommen Körperschaft- und Gewerbesteuer hinzu. Und manches Vermögen ist innerhalb einer Familie zuvor sogar schon einmal der Erbschaftsteuer unterlegen. Auch deshalb gibt es gute Argumente für die Forderung, die Erbschaftsteuer teilweise oder vollständig abzuschaffen. Unabhängig davon, ob man diesen Weg am Ende vollständig mitgeht, macht die Debatte eines deutlich: Wir müssen mit Augenmaß darüber entscheiden, wann und in welcher Höhe der Staat beim Übergang eines bereits über Jahre aufgebauten und versteuerten Vermögens noch einmal zugreift. Und zu diesem Augenmaß gehört für mich zunächst eine Reform der Freibeträge. Heute kann ein Kind 400.000 Euro steuerfrei erben. Bei einer Nichte oder einem Neffen sind es gerade einmal 20.000 Euro. Warum eigentlich? Warum soll die Frage, ob jemand eigene Kinder hat, darüber entscheiden, in welchem Umfang er sein Vermögen steuerfrei weitergeben kann? Es gibt unverheiratete Paare, Patchworkfamilien, enge Beziehungen zwischen Tanten, Onkeln, Nichten und Neffen oder schlicht Menschen, die keine eigenen Kinder haben. Wir haben deshalb schon in der letzten Debatte gesagt: Wenn wir die Freibeträge reformieren, dann bitte richtig. Wir haben Sympathie für einen einheitlichen persönlichen Freibetrag – unabhängig davon, wem ich mein Vermögen hinterlasse. Ein angemessener Freibetrag soll das Familienheim, Rücklagen und einen angemessenen Teil des über ein Leben aufgebauten Vermögens schützen. Bei sehr großen privaten Vermögen kann oberhalb dieses Freibetrags durchaus über eine angemessene Besteuerung gesprochen werden. Ich will mich heute nicht auf die konkrete Höhe festlegen. Aber allein angesichts der Tatsache, dass die Freibeträge seit 2009 nicht angepasst wurden und die 400.000 Euro Freibetrag inflationsbereinigt heute 560.0000 Euro entsprechen, müsste der Freibetrag signifikant erhöht werden.Bei Unternehmensvermögen ist die Situation eine andere. Ein Unternehmenswert ist keine verfügbare Liquidität. Gerade in Familienunternehmen steckt ein erheblicher Teil des Vermögens im Betrieb – in Grundstücken, Gebäuden, Maschinen und Investitionen. Und hinzu kommt etwas, das in der Debatte über vermeintlich leistungslose Erbschaften gerne untergeht: In vielen Familienunternehmen fällt der Betrieb nicht plötzlich einem vollkommen unbeteiligten Erben in die Hände. Die nächste Generation arbeitet oftmals seit Jahren im Unternehmen. Sie übernimmt Verantwortung, führt Mitarbeiter, trifft Investitionsentscheidungen und ist teilweise längst in der Geschäftsführung tätig, bevor ihr überhaupt die entsprechenden Unternehmensanteile gehören. Die Unternehmensnachfolge ist dann kein plötzlicher Geldsegen. Sie ist die Fortsetzung unternehmerischer Verantwortung. Und wenn diese nächste Generation den Betrieb übernimmt, sollte unser Interesse doch sein, dass sie das Kapital des Unternehmens für genau das einsetzen kann, was wir derzeit so dringend brauchen: Für Investitionen. Für Innovationen. Und für neue Arbeitsplätze.Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, vielleicht sollten wir uns angesichts der wirtschaftlichen Lage etwas intensiver damit beschäftigen, wie wir unsere Unternehmen wieder stärker machen – statt uns immer wieder Gedanken darüber zu machen, wo der Staat noch etwas mehr abschöpfen kann. Denn die Warnsignale sind längst da. Rund 80 Prozent der vom ifo Institut befragten Familienunternehmen bewerten Deutschland als Steuerstandort als unattraktiv oder sehr unattraktiv. Das sollte uns doch zu denken geben. Wir konkurrieren um Fachkräfte. Wir konkurrieren um Unternehmer. Wir konkurrieren um Investitionen und Kapital. Und in dieser Situation sollte unsere politische Antwort doch nicht sein, den Übergang eines Familienunternehmens an die nächste Generation noch stärker zu belasten. Wir sollten dafür sorgen, dass diese Generation einen Grund hat, hier weiterzumachen. Dass sie hier investiert. Dass sie hier Arbeitsplätze schafft. Und dass sie ihr Unternehmen auch in der nächsten Generation noch von Deutschland aus erfolgreich führt und ausbaut. Denn auch eine gestundete Steuerschuld bleibt eine Steuerschuld. Geld, das zur Begleichung dieser Schuld erwirtschaftet werden muss, steht nicht gleichzeitig für Investitionen zur Verfügung. Deshalb überzeugt mich eine Mindestbesteuerung von Betriebsvermögen nicht.Das bedeutet umgekehrt aber auch nicht, dass jede Unternehmensbeteiligung unabhängig von ihrer Größe und Ertragskraft vollständig verschont werden muss. Auch hier müssen wir genauer hinschauen. Ein Familienunternehmen, das seine Gewinne im Unternehmen belässt, investiert und Arbeitsplätze schafft, ist etwas anderes als eine sehr große Unternehmensbeteiligung, aus der Jahr für Jahr Millionen an die Eigentümer ausgeschüttet werden. Vielleicht sollten wir deshalb weniger auf den reinen Unternehmenswert und stärker auf die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schauen. Produktiv gebundenes Kapital zu schützen und gleichzeitig sehr hohe verfügbare Ausschüttungen in den Blick zu nehmen, halte ich jedenfalls für den sinnvolleren Weg.Eine Reform der Erbschaftsteuer ist notwendig. Ihr Ziel muss ein gerechtes System sein: mit angemessenen Freibeträgen, mit einer vernünftigen Besteuerung sehr großer privater Vermögen und mit Regeln für Familienunternehmen, die Investitionen und Arbeitsplätze schützen. Denn die beste Erbschaftsteuerreform hilft uns wenig, wenn wir am Ende weniger Investitionen, weniger Wachstum und weniger Arbeitsplätze haben.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, Gleichstellung Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de