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17.09.26 , 16:41 Uhr
B 90/Grüne

Dirk Kock-Rohwer zur Änderung des Brandschutzgesetzes

Presseinformation Nr. 26.285 17.09.2026
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 8 – Entwurf eines Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren und zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes Dazu sagt der feuerwehrpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Dirk Kock-Rohwer:
Das neue Brandschutzgesetz regelt die künftigen Aufgaben und Möglichkeiten der Feuerwehren Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mein Dank geht als Erstes an alle Aktiven in den Feuerwehren und an alle Förder*innen und Unterstützer*innen. Feuerwehren und speziell freiwillige Wehren sind oftmals neben allen anderen Aufgaben auch ein wichtiger Pfeiler des sozialen Miteinanders im ländlichen Raum. Wir sprechen hier und heute über die Änderungen im Brandschutzgesetz und auch dabei werden wir auf das soziale Miteinander und die Außenwirkung zurückkommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Brandschutzgesetz regelt alles, was Organisation, Aufgaben und Pflichten rund um das Feuerwehrwesen betrifft. Das Aufgabenspektrum wird durch dieses Gesetz verändert.
Erlauben Sie mir hier einen Exkurs aus meiner Zeit als Gemeindewehrführer. Auf einem der Gemeindefeste, veranstaltet durch die Feuerwehr, wurde ich in einem Gespräch mit einem Neubürger für die Ausrichtung der Veranstaltung gelobt und es wurde erwähnt, dass es gut sei, dass wir immer schnell vor Ort wären und helfen könnten, bis die richtige Feuerwehr käme. Ein Irrglaube, der im ländlichen Raum zumeist nicht vorliegt, denn wenn ein*e Bürger*in nach einem Unfall auf der Autobahn eingeklemmt in ihrem PKW steckt, dann ist die der örtlichen Gemeinde zugehörige Freiwillige Feuerwehr zuständig und in der Lage, diese Person zu retten.
Dies auch nur als Beispiel, was Freiwillige alles leisten müssen. Im Bereich Katastrophenschutz sind Feuerwehren ebenfalls schon immer gefordert, zum Beispiel wenn Bäume die Straßen versperren oder bei Überflutungen nach Starkregen.
Jetzt wird im neuen Gesetzentwurf auch die Bekämpfung von Großschadenslagen aufgenommen. Durch den voranschreitenden Klimawandel und die absehbaren Folgen ist dies auch zwingend notwendig. Ebenso wird der Einsatz von Drohnen, mit allem, was an Datenschutz dazugehört, erstmals ausdrücklich geregelt. Das Ganze verbunden mit einer besseren Datenkommunikation und Leitstellenstruktur. Wegfallen wird die Aufgabe der Brandschutzerziehung für die Wehren. Dies wird in Zukunft Aufgabe der Gemeinden. Außerdem wird es den Gemeinden leichter gemacht, auf personelle Schwankungen flexibler zu reagieren. Aktuell liegt die Sollstärke immer bei 27 Aktiven, egal wie klein eine Gemeinde oder ein Ort ist. Bei Nichteinhaltung droht die Einberufung einer Pflichtfeuerwehr mit enormen Kosten für die Gemeinde und viel Unmut der Aktiven.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen das erste Mal das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung als Voraussetzung für die persönliche Eignung ins Gesetz mit auf. Dies ist eine Reaktion auf das Erstarken verfassungsfeindlicher Tendenzen in unserem Umfeld. Gerade jetzt müssen wir darauf achten, dass hierfür in unseren Feuerwehren kein Platz besteht, gerade weil sie im ländlichen Raum eine große Rolle im sozialen Miteinander haben. Ich begrüße es, dass in der Begründung des Entwurfs die Unterstützung des Ministeriums durch eine zu erarbeitende Handreichung zugesichert wird. Die Aufgabe der Wehrführung und der Träger der Feuerwehren wird dadurch erleichtert.
Die in der Begründung aus Artikel 3 Grundgesetz übernommene Wortwahl ist hier und heute nicht mehr zeitgemäß und wir werden im weiteren Verfahren darauf reagieren. Das gleiche Problem besteht bei den Regelungen für die Beschäftigten im Kommunalen Ordnungsdienst. Auch hier erfolgt eine Änderung in § 172 Landesverwaltungsgesetz mit dem gleichen Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und dadurch die Verfassungstreue anzuerkennen.
Und noch etwas Erfreuliches zum Abschluss: Auch Entbürokratisierung wird in diesem Entwurf angegangen. Die Genehmigungspflicht für Gefahrenabwehrverordnungen soll entfallen, was zu spürbaren Entlastungen der Kreise und obersten Landesbehörde führen soll.
Schließen möchte ich mit dem Leitspruch der Feuerwehren: Gott zur Ehr, Dem Nächsten zur Wehr.
Vielen Dank!
*** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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