Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Oliver Brandt zur Verschonungsbedarfsprüfung bei der Erbschaftssteuer
Presseinformation Nr. 26.286 17.09.2026Es gilt das gesprochene Wort!TOP 13 – Gemeinsam mit den norddeutschen Ländern die Erbschaftssteuer weiterentwickeln Dazu sagt der finanz- und haushaltspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:Die Verschonungsregelung bei riesengroßen Erbschaften ist ungerecht Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,vor einigen Tage meldete das Statistische Bundesamt Rekordzahlen bei der festgesetzten Erbschaftssteuer. Insbesondere bei der Besteuerung sehr großer Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro hat sich die festgesetzte Steuer 2025 mehr als verdoppelt. Die tatsächlichen Steuereinnahmen für die Länder liegen aber deutlich darunter. Das liegt an Ausnahmeregelungen, besonders der Verschonungsbedarfsprüfung für Unternehmensvermögen, die große Möglichkeiten eröffnet, um eine angemessene Besteuerung von Millionen- und Milliardenvermögen zu vermeiden.Ich habe in meiner Rede im Januar auf die Verschonung von besonders großem Vermögen im Jahr 2024 hingewiesen, für 2025 sieht es ähnlich aus. Auf 34 Erbschaften und Schenkungen entfielen rund 12 Milliarden Euro übertragenes Vermögen. Gezahlt wurden darauf aber nur rund 250 Millionen Euro Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer. Das entspricht einem Steuersatz von gerade einmal zwei Prozent. 3,7 Milliarden Euro ursprünglich festgesetzte Steuern wurden aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung erlassen.Zum Vergleich: Der niedrigste Steuersatz bei nahen Verwandten, die über den festgesetzten Freibetrag hinaus erben, liegt bei 7 Prozent für Erbschaften unter 75.000 Euro und steigt je nach Höhe der Erbschaft auf 30 Prozent. Bei entfernten Verwandten liegt der Steuersatz auch bei kleinen Erbschaften deutlich höher.Das halte ich für ungerecht. Und es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht die bestehende Regelung zur Verschonungsbedarfsprüfung kippt. Bereits 2014 hat das Gericht in einem Urteil zur Erbschaftsteuer klargestellt: Je größer die steuerliche Privilegierung, desto stärker muss sie sachlich gerechtfertigt sein. Genau das steht bei der Verschonungsbedarfsprüfung, wie sie jetzt ausgestaltet ist, in Frage. Und darüber wird in Karlsruhe am 13. Oktober erneut verhandelt.Im Zuge dieser Diskussion ist das Positionspapier der norddeutschen Finanzminister*innen, auf das sich der SPD-Antrag bezieht, ein wichtiger Aufschlag. Sehr große Vermögensübertragungen sollen endlich angemessen zum Gemeinwesen beitragen, ohne dass die Fortführung von Unternehmen und Arbeitsplätze gefährdet werden. Die künftige Erbschaftsteuer soll verfassungsfest, praktikabel und mindestens aufkommensstabil sein.Der Vorschlag der Nordländer setzt dafür genau an der richtigen Stelle an: Verschonungsregeln bei großen Betriebsvermögen reformieren, Gestaltungsmöglichkeiten – etwa über Familienstiftungen – einschränken und eine Mindestbesteuerung sicherstellen. Zugleich sollen großzügige Stundungsmöglichkeiten dafür sorgen, dass eine Steuerzahlung kein gesundes Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten bringt. Wir müssen Unternehmen nicht von der Steuer befreien, um sie zu schützen.Bei großen Wohnungsunternehmen wollen die Nord-Finanzminister*innen überprüfen, ob tatsächlich unternehmerische Leistungen erbracht werden, statt allein nach der Zahl der Wohnungen zu gehen. Und auch bei Freibeträgen und Tarif wird weitergedacht. Geprüft werden soll ein Lebensfreibetrag anstelle von regelmäßigen Freibeträgen, um das System auch für kleinere und mittlere Vermögensübertragungen gerechter zu gestalten.All das sind wichtige Impulse für die Diskussion um die Reform der Erbschaftssteuer, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde Fahrt aufnehmen wird. Aus der Erfahrung der letzten Erbschaftssteuerreform, die 2016 beschlossen wurde, lässt sich sagen, dass es viele unterschiedliche Positionen gibt, die zusammengebracht werden müssen, auch in unserer Landesregierung.Für die konkrete Änderung der Erbschafts- und Schenkungsteuer wird das erwartete Urteil erst die entscheidenden Anhaltspunkte liefern. Deshalb halte ich zum jetzigen Zeitpunkt weitere Initiativen für verfrüht. Daher werden wir heute den SPD-Antrag ablehnen, auch wenn ich persönlich vieles daraus teile. Das Urteil aus Karlsruhe sollten wir abwarten und dann sehr gut analysieren.Ich möchte zum Abschluss kurz auf die zweite Klage in Karlsruhe eingehen, bei der im Oktober ebenfalls die mündliche Verhandlung ansteht: Die Normenkontrollklage des Freistaats Bayern, die auf eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer abzielt. Eine Abschaffung der Erbschaftssteuer oder ein Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern kommt für uns nicht in Frage. Die Erbschaftssteuer ist eine Ländersteuer und ihre Einnahmen sind für unser Land unverzichtbar.Ich werde mich weiter für eine gerechte Erbschaftssteuer einsetzen, damit Superreiche einen angemessenen Beitrag zu unserem Gemeinwesen leisten.Vielen Dank! *** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de