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17.09.26 , 17:55 Uhr
B 90/Grüne

Uta Röpcke zum Schutzanspruch für Afghan*innen in Deutschland

Presseinformation Nr. 26.289 17.09.2026
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 31 – Bericht zur aktuellen Lage im Umgang mit afghanischen Botschaften, Behördengängen und Geflüchteten Dazu sagt die Abgeordnete der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Uta Röpcke:
Schutzanspruch für Afghan*innen gilt weiterhin Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich halte diese Rede stellvertretend für meine erkrankte Kollegin Catharina Nies, der ich von dieser Stelle aus gute Besserung wünsche!
Was löst es wohl bei einer Afghanin aus, wenn sie von der Ausländerbehörde aufgefordert wird, sich einen Pass zu beschaffen und dafür eine afghanische Auslandsvertretung aufzusuchen? Was für uns wie ein normaler Behördengang klingt, kann für sie bedeuten, Vertretern genau jenes Regimes gegenüber zu stehen, vor dem sie geflohen ist. Und es ist auch extrem verunsichernd, wenn in Berlin nun wieder vermehrt über Abschiebeflüge gesprochen und wenn zunehmend über diplomatische Kontakte mit den Taliban – fast schon alltäglich normalisierend – in den Medien berichtet wird. Spätestens seit Juli hat dies in der afghanischen Community für erhebliche Unruhe gesorgt. Deshalb ist es gut und wichtig und richtig, dass der Bericht heute gehalten wird und Klarheit schafft. Und damit hoffentlich auch für ein verbessertes Sicherheitsgefühl für die Afghaninnen und Afghanen sorgt, die hier bei uns im Land Schutz gesucht und gefunden haben.
Es hat mich sehr gefreut zu hören, dass es zwischen dem Ministerium und der Community einen engen Austausch dazu gibt. Denn wir alle wissen: Das Gefühl einer grundlegenden Verunsicherung und Perspektivlosigkeit ist keine gute Grundlage für einen erfolgreichen Spracherwerb oder eine erfolgreiche Integration.
Die Zahlen in dem gerade gehaltenen Bericht zeigen: Wir sprechen nicht über eine homogene Gruppe. Afghaninnen und Afghanen werden nicht pauschal ihren Aufenthalt hier verlieren. Der Grunderlass Afghanistan gilt weiterhin und geht davon aus, dass Rückführungen grundsätzlich nicht erfolgen. Dieser Erlass trägt der unverändert dramatischen Menschenrechts- und Sicherheitslage in Afghanistan Rechnung. Er eröffnet aufenthaltsrechtliche Perspektiven und verpflichtet dazu, bei Rückführungen nach Afghanistan nach einem sehr engen Maßstab die humanitäre Verantwortbarkeit jedes Einzelfalls zu prüfen. Im Zweifel hat die Humanität Vorrang!
Aber es gibt eine Ausnahme, nämlich wenn es sich um Gefährder oder Straftäter handelt, die schwere oder schwerste Straftaten begangen haben. Ich sage an dieser Stelle bewusst nur Straftäter, sie sind ausschließlich männlich. Und über genau diese kleine Gruppe reden wir in der Praxis. Aus der Tatsache von Rückführungen einzelner schwerer Straftäter darf keine Debatte werden, in der alle Afghaninnen und Afghanen den Eindruck bekommen, ihr Aufenthalt in Schleswig-Holstein stehe grundsätzlich in Frage. Denn das ist nicht so! Wir in Schleswig-Holstein schützen weiterhin die Afghaninnen und Afghanen, die zu uns kommen, Schutz suchen und hier einen berechtigten Schutzstatus erhalten können.
Geändert wurde dagegen im Juli der gesonderte Erlass zur pauschalen Unzumutbarkeit der Passbeschaffung und zur Ausstellung von Reiseausweisen. Aber nicht mehr pauschal unzumutbar heißt noch lange nicht pauschal zumutbar! Für Afghanistan gilt weiterhin eine Reisewarnung. Die Botschaft in Kabul ist seit 2021 geschlossen. In dieser Situation will die Bundesregierung ausdrücklich wieder regelmäßige Abschiebungen nach Afghanistan möglich machen und führt dazu Gespräche mit den Taliban. Sie hat Personal und zuletzt auch ein „technisches Unterstützungsteam“ aus Afghanistan nach Deutschland einreisen lassen, damit die Auslandsvertretungen arbeitsfähig werden. Ich frage Sie: Was macht diese Entwicklung wohl mit den Menschen, die vor genau diesem Regime geflohen sind und jetzt sehen, wie diese Machthaber in die afghanischen Botschaften einziehen? Was macht diese Entwicklung besonders mit Frauen und Mädchen, die in Afghanistan durch dieses Regime systematisch aus weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen werden und die jetzt aufgefordert werden, Kontakt zu einer dieser Auslandsvertretungen aufzunehmen, in der sie möglicherweise auf von den Taliban entsandtes Personal treffen?
Eigentlich ist die Rechtslage für afghanische Frauen eindeutig. Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die systematische Entrechtung afghanischer Frauen in ihrer Gesamtheit Verfolgung darstellt. Bei der Prüfung ihres Schutzanspruchs müssen neben Geschlecht und afghanischer Staatsangehörigkeit keine weiteren persönlichen Umstände verlangt werden. Das ist mehr als ein politisches Signal. Dieses Urteil ist verbindlich und muss sich in Beratung und Behördenpraxis widerspiegeln. Und für anerkannte Flüchtlinge gilt: Sie haben Anspruch auf einen Reiseausweis für Flüchtlinge.
Bei anderen Aufenthaltstiteln muss die Zumutbarkeit im Einzelfall geprüft werden. Dabei geht es nicht nur um die technische Frage, ob irgendwo ein Pass ausgestellt werden kann. Es geht auch darum, ob durch den Kontakt persönliche Daten bekannt werden, Angehörige in Afghanistan gefährdet oder Betroffene ihren Verfolgern ausgesetzt werden könnten.
Aufenthaltsrechtliche Entscheidungen sind grundsätzlich individuelle Rechtsentscheidungen. Und bei Rückführungen nach Afghanistan müssen auch weiterhin besonders hohe rechtliche und humanitäre Anforderungen gelten. Wer hier unseren Schutz genießt, soll ihn auch weiterhin und unverändert genießen. Deshalb danke ich dem Ministerium und der Ministerin in diesem Sinne ganz ausdrücklich für ihre Arbeit und diesen Bericht.
Vielen Dank. *** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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