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Bernd Buchholz zu TOP 31 "Umgang mit afghanischen Botschaften, Behördengängen und Geflüchteten"
17.09.2026 | MigrationBernd Buchholz zu TOP 31 "Umgang mit afghanischen Botschaften, Behördengängen und Geflüchteten" In seiner Rede zu TOP 31 (Bericht zur aktuellen Lage im Umgang mit afghanischen Botschaften, Behördengängen und Geflüchteten) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:„Am 15. August jährte sich zum fünften Mal die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan. Und in der Tat, dieses Regime in Afghanistan ist ein totalitäres, ein menschenfeindliches System, das einen Unterdrückungsstaat mittelalterlicher Prägung durchsetzt, der für uns kaum vorstellbar ist.Zudem müssen wir die Lage aufgrund des deutschen Rechts auch etwas differenziert betrachten. Die Unterdrückungssituation in Afghanistan gilt insbesondere für Frauen und Mädchen, die vollständig entrechtet werden. Die Kollegin Röpke hat zu Recht gesagt, der Europäische Gerichtshof hat eindeutig anerkannt, dass es hier um systematische Unterdrückung geht. Das ist die Wahrheit und deshalb kann es da überhaupt keinen Zweifel daran geben, dass diese Menschen Schutzstatus bei uns haben.Zu dem zweiten Teil der Wahrheit gehört auch: Die Hauptanzahl der einreisenden Asylsuchenden nach Schleswig-Holstein sind Afghanen mit weit über 36 Prozent. Und sie sind weit überwiegend männlich. Und der Schutzstatus, den die entrechteten Frauen genießen, den genießen diese Männer grundsätzlich nicht. Das ist so. Systematische Unterdrückung als Fluchtgrund ist nur anerkannt, wenn eine Verfolgung vorliegt. Und deshalb muss es für männliche Flüchtlinge aus Afghanistan einen Fluchtgrund geben und der heißt entweder individuelle politische Verfolgung oder individuelle Bedrohung von Leib und Leben. Und wenn der nicht vorliegt, dann wird bei Abschluss eines Verfahrens eine vollziehbare Ausreisepflicht festgestellt und das gilt für 900 Menschen im Lande Schleswig-Holstein. Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig.Und jetzt ist die Frage, und die, finde ich, kann man guten Gewissens stellen: Ist es eigentlich richtig, dass ein Bundesinnenminister mit einem solchen totalitären Regime in Afghanistan darüber redet, ob man diese Menschen zurückführt? Ich habe da meine Zweifel. Aber auf dem Boden des Gesetzes bewegt sich Herr Dobrindt, eindeutig, und auch auf dem Boden unserer Verfassung. Und deshalb, Frau Papo, seien Sie mir nicht böse, Herr Dobrindt hat nicht nur gesagt, dass Straftäter abgeschoben werden sollen. Im Juli hat Herr Dobrindt angekündigt, auch ganz normale Nicht-Straftäter, männliche Schutzsuchende aus Afghanistan abzuschieben. Und da kann man die Frage stellen: Ist das vor dem Hintergrund dieser Situation, die eine Zusammenarbeit mit Taliban erfordert, die richtige Vorgehensweise? Ich habe da meine Zweifel.Viel mehr Zweifel habe ich allerdings dann, wenn eine Bundesregierung, auch wenn es nicht diese Bundesregierung war, sondern die Vorgänger-Bundesregierung, ein Aufnahmeprogramm beschließt und Menschen in Afghanistan sehr klar sagt, dass sie im Rahmen eines Aufnahmeprogramms aufgenommen werden sollen. Das gilt für Ortskräfte und das gilt für andere, denen man eine Zusage gemacht hat. Von dieser Zusage hat sich die Koalition jetzt verabschiedet, und zwar in ihrem Koalitionsvertrag offiziell verabschiedet. Und ehrlicherweise noch viel schlimmer ist, dass nachdem eine Klagewelle drohte, als die ersten Bescheide eingegangen sind, das Bundesverfassungsgericht dem Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland sagen musste: Achtung, ihr habt bitte in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine individuelle Verfolgung vorliegt. Ihr könnt nicht einfach sagen, das Aufnahmeprogramm ist zu Ende. Wenn ihr jetzt alle über einen Kamm schert und nicht aufnehmt, entspricht das nicht dem, was dem Willkürverbot der Bundesrepublik Deutschland entspricht.Das treibt mich dann um, dass Anwaltsvereine und andere unter dem 9. September dieses Jahres den Bundesinnenminister der Bundesrepublik Deutschland auffordern müssen, diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bitte zu beachten, weil in den letzten Wochen permanent Entscheidungen ergehen, die erkennbar ohne Einzelfallprüfung weiterhin einfach ganz abstrakt und generell sagen, die haben hier keinen Aufnahmegrund. Weder für den Kreis Herzogtum Lauenburg noch für den Bundesinnenminister gilt, dass sie sich über die Rechtsprechung der Justiz in diesem Lande hinwegsetzen dürfen.Bleibt zum Schluss ein differenziertes Bild. Es ist nicht so simpel zu sagen: Nach Afghanistan wird nicht abgeschoben. Das Bundesinnenministerium bewegt sich auf der Einschätzung des Auswärtigen Amtes dass es bestimmte Regionen gibt, in die man männliche Schutzsuchende sehr wohl abschieben darf. Wie gesagt, das setzt eine Zusammenarbeit mit den Taliban voraus. Ich glaube, ehrlich gesagt, einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland würde es gut zu Gesicht stehen, wenn er sagen würde, das genau tun wir nicht.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SHKontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de