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18.09.26 , 13:22 Uhr
SSW

Sybilla Nitsch: Unseren Rechtsstaat schützen!

Presseinformation Kiel, den 18.09.2026

Es gilt das gesprochene Wort


Sybilla Nitsch TOP 40 Verfassungsschutzbericht 2025 Drs. 20/4508
„Rechtsextremismus bleibt die größte Gefahr für unsere Gesellschaft, das darf niemand von uns vergessen.“
Die größte Aufmerksamkeit hat in der Auswertung des Verfassungsschutzberichtes von 2025 der Anstieg der Fälle von Sabotage und Spionage in Schleswig-Holstein bekommen. Ich verstehe das. Den meisten wird es so gehen wie mir, wir verbinden sie mit einer generellen Angst, die wir um den Frieden, in dem wir leben, fühlen. Wir müssen uns also mit den 100 Fällen, die der Verfassungsschutz dieser Kategorie zugeordnet hat, auseinandersetzen. Eine Zunahme um 97 Taten im Vergleich zum Vorjahr bei einer Aufklärungsquote von 9,0 %. Das sind Zahlen, die Verunsicherung als Zweck haben. Sogenannte „Wegwerf-Agenten“, meist Männer mit kleinkriminellem Hintergrund und Sympathie für Kriegsrhetorik, werden von Geheimdiensten anderer Staaten für kleinere Beträge genau dafür angeheuert. Insbesondere das Fotografieren militärischer Anlagen und Luftsperrgebietsverletzungen durch Drohnen, haben laut Bericht zugenommen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine macht sich, da sind sich die Sicherheitsbehörden einig, auf diese Weise auch bei uns bemerkbar. Politisch muss das ernst genommen werden. Und das geschieht.
Ich möchte daher die Gelegenheit eher nutzen, gesondert auf die politisch motivierte Kriminalität zu schauen. Denn sie bleibt auf hoch, mit sogar leichtem Anstieg. Dabei nimmt politisch rechts motivierte Gewalt nach wie vor mit Abstand den größten Raum ein. 1438 Fälle insgesamt, 58 Fälle davon sind Gewalttaten. 592 der Taten insgesamt, knapp über 40% wird eine „fremdenfeindliche“, also eine rassistische Motivation zugerechnet. Währenddessen steigt das rechtsextremistische Personenpotenzial erneut an und die Zahl der gewaltorientierten Rechtsextremisten bleibt unverändert hoch. Rechtsextremismus bleibt die größte Gefahr für unsere Gesellschaft, das darf niemand von uns vergessen. 2
Ein anderer Phänomenbereich, dessen Darstellung mich, wenn auch auf andere Art, umtreibt, ist der, der im Verfassungsschutz unter „Linksextremismus“ zusammengefasst wird. Antifaschismus, Antikapitalismus, Ökologie und auch Antimilitarismus sind meiner Meinung nach Bereiche, denen man sich auch weiterhin zuwenden darf, ohne dass das eigene Engagement einen anrüchigen Touch bekommen. Genau das kann aber passieren, wenn sich der Verfassungsschutz etwa den „Schulstreiks gegen die Wehrpflicht“ widmet. Für uns als SSW ist unbestritten, dass besonders Schülerinnen und Schüler, die gegebenenfalls noch minderjährig sind, hier ein absolut berechtigtes Anliegen haben. Der kritische Diskurs kann nicht nur mit Befürworten geschehen, wie es in vielen politischen Formaten, der Fall war. Für ihr Anliegen müssen sie ohne Wenn und Aber öffentlich Stellung beziehen können. Ich weiß aber, dass einige von ihnen sich mittlerweile fragen, ob sie das so noch können. Ich zitiere daher einmal von der Seite 139: „Die Demonstrationen „Schulstreiks gegen die Wehrpflicht“ bewegen sich thematisch in einem grundgesetzlich geschützten Rahmen, indem sie von der Versammlungsfreiheit und politischen Meinungsäußerung abgedeckt sind. Auch die ablehnende Haltung gegenüber einer Wehrpflicht entfaltet keine verfassungsschutzrechtliche Relevanz.“
Die Unsicherheit, die sich da trotzdem einschleicht, kommt nicht von ungefähr. Sie steht im Zusammenhang mit dem Entwurf des Verfassungsschutzgesetzes, indem Sie die bislang in Schleswig-Holstein bestehende Altersgrenze von in der Regel 16 Jahren herabsetzen wollen. Auch Minderjährige unter 14 Jahren sollen künftig vom Verfassungsschutz beobachtet werden und ihre Daten zwei Jahre gespeichert werden können. Bei Minderjährigen ab 14 Jahren sollen die Daten bis zu fünf Jahre gespeichert werden können. Das würde also auch genau in die Zeit fallen, in der sie sich um Ausbildungs- und Studienplätze bewerben.
Und deswegen gibt es also doch einen Zusammenhang damit, dass Sie über das „Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue“ eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz für angehende Landesbeamte planen. Wer dem Staat schaden will, der soll nicht im öffentlichen Dienst arbeiten können. So weit so nachvollziehbar. Aber wo wollen Sie da die Grenze ziehen? Das ist meiner Meinung nach bis heute nicht klar geworden.
Abschließen möchte ich allerding mit unterstützenden Worten. Dass wir mittlerweile überhaupt eine Kategorie „Frauenfeindlichkeit“ im Verfassungsschutzbericht finden können, die nicht anderen Phänomenbereich zugeordnet wird und uns perspektivisch Einordnungsmöglichkeiten für antifeministische und misogyne Bestrebungen in der Gesellschaft bieten wird, unterstützen wir als SSW ausdrücklich. Ich habe da noch ein paar Fragen, aber die werde ich dann in der Ausschussberatung stellen, der ich wie immer gespannt entgegenblicke.
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/

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