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Jan Kürschner zum Verfassungsschutzbericht 2025
Presseinformation Nr. 26.294 18.09.2026Es gilt das gesprochene Wort!TOP 40 – Verfassungsschutzbericht 2025 Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jan Kürschner:Wer das Vertrauen in den Staat vernichten kann, muss den Staat nicht mehr bekämpfen Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein Verfassungsschutzbericht soll informieren über Bestrebungen gegen Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat – unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Denn Verfassungsfeinde dürfen nicht unter Berufung auf Freiheiten, die das Grundgesetz schützen, diese grundlegende Verfassungsordnung beeinträchtigen oder am Ende sogar zerstören. Die Wähler*innen sollten vor allem vor einer Wahl rechtzeitig gewarnt werden. Und das Parlament soll der Verfassungsschutzbericht früher erschrecken als die Wirklichkeit. Der Verfassungsschutzbericht ist auf der Höhe der Zeit, noch nicht ohne jede Ausnahme, aber dort, wo er die hybriden Bedrohungen gegen unser Land beschreibt. Da gilt unserem Verfassungsschutz mein ausdrücklicher Dank. Ausländische und inländische Akteure versuchen, Misstrauen gegen demokratische Institutionen zu säen, die Gesellschaft zu spalten und politische Entscheidungsprozesse zu manipulieren. Das Gefährlichste an Desinformation ist aber gar nicht die Lüge. Es ist die Bereitschaft, sie zu glauben. Wer das Vertrauen in den Staat vernichten kann, muss den Staat nicht mehr bekämpfen. Das erledigt sich dann von allein. Das, meine Damen und Herren, ist eine existente bedrückende Parallele zur Weimarer Republik. Auch damals wurde nicht zuerst die Demokratie zerstört, sondern ihr Ansehen. Der Konservative Gustav Stresemann, DVP, Deutsche Volkspartei, warnte 1929, Teile der politischen Rechten seien wortwörtlich verrückt geworden. Dieses Irresein erleben wir teilweise jetzt leider wieder. Jetzt erleben wir das systematische Zurschaustellen der Verachtung der Demokratie sekündlich auf Social Media. Wir erleben rechtsextreme Straftaten gegen Minderheiten, antisemitische Hetze auf krassem Niveau. Einschüchterung politischer Gegner und eine Sprache, die aus dem Gegner einen Feind macht, für den am Ende keine Regeln mehr gelten sollen. Wenn überhaupt noch welche gelten sollen. Das sind alles Warnlampen, und sie leuchten grell. Die kann man gar nicht übersehen. In anderen Bundesländern gab es eine Kampagne mit hanebüchenen Gerüchten auf Social Media. Vollkommen überraschend sind AfD und BSW gar nicht betroffen. Ob da bestimmte politische Bestrebungen gezielt von außen geschützt und gestärkt werden sollen? Die AfD sonnt sich in der Gunst dieser ausländischen hybriden Kampagne gegen unsere Demokratie. Nicht zuletzt das macht die AfD zu einer Gefahr für ganz Schleswig-Holstein und ganz Deutschland. Wir spüren diese Gefahr jetzt und müssen uns dagegen wehren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und das ausführliche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte sehen in der AfD eine Bestrebung, die sich in Ihrer Gesamtheit zumindest auf die Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richtet. Diese Beeinträchtigung ist doch eindeutig jetzt schon spürbar. Bemerkenswert ist: Es gibt zwei juristische Zweitgutachten. Beide üben Kritik, kommen im Kern aber zum selben Ergebnis. Die Tätigkeit des Bundesverbandes der AfD erstreckt sich selbstverständlich auf Schleswig-Holstein und den AfD-Landesverband. Delegierte aus dem Landesverband Schleswig-Holstein waren auch beim Bundesparteitag der AfD in Erfurt, exakt 100 Jahre nach dem Reichsparteitag zur Neugründung der NSDAP 1926 in der Stadt genau daneben. Das kommt einem doch verdächtig vor. Den Verdacht gegen die AfD haben ausnahmslos alle Gerichte durchweg in ganz Deutschland bis hin zum Bundesverwaltungsgericht bejaht. Zuletzt hat das Verwaltungsgericht Köln sogar von einem starken Verdacht geschrieben. Das ist eine wichtige Ergänzung und eine Warnung an alle derzeitigen Kräfte in diesem Haus. Warnungen sind überflüssig, wenn sowieso alle Bescheid wissen. Gleichzeitig müssen wir in den östlichen Bundesländern sehen, dass genau solche Warnungen der Verfassungsschutzbehörden ungehört verhallen. Aber jedenfalls hier im Raum wissen doch alle Bescheid. Wenn aus dem Verfassungsschutzbericht der falsche erste Eindruck entstehen könnte, die AfD in Schleswig-Holstein sei nicht so schlimm, trügt das. Die führende Polizeigewerkschaft Deutschlands erklärt eine Mitgliedschaft in der AfD nicht ohne Grund für unvereinbar mit dem Polizeiberuf. Und wichtig ist auch: Die AfD Schleswig-Holstein muss sich die AfD in ganz Deutschland zurechnen lassen. Von Remigration über Antisemitismus bis Verharmlosung des Holocausts. Das macht sie unwählbar, meine Damen und Herren. Vielen Dank! *** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de