Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

06.10.26 , 13:49 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung im Oktober

Nr. 78 / 6. Oktober 2026


Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde zur Hochschulpolitik, Bachelorabschluss im Studium der Rechtswissenschaft, Landesaktionsplan Echte Vielfalt, Spritpreisdeckel und Geoblocking im deutsch-dänischen Grenzland

Zu seiner 46. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 07. Oktober, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen eine aktuelle Stunde mit dem Titel „Wieder keine Exzellenzuniversität – Schleswig-Holstein braucht einen Neustart in der Hochschulpolitik“, ein Gesetzentwurf zur Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im Studium der Rechtswissenschaft, ein Antrag mit dem Ziel, den Landesaktionsplan Echte Vielfalt konsequent weiterzuentwickeln und fortzuschreiben, die Forderung nach der Einführung eines Spritpreisdeckels sowie ein Antrag mit dem Ziel, digitale Grenzen zu überwinden, indem das Geoblocking im deutsch-dänischen Grenzland beendet wird.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.


Mittwoch, 7. Oktober, 10 bis 18 Uhr

TOP 1: Aktuelle Stunde „Wieder keine Exzellenzuniversität – Schleswig-Holstein braucht einen Neustart in der Hochschulpolitik“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten 2 Die Kieler Christian-Albrechts-Universität ist Anfang Oktober erneut mit ihrer Bewerbung um den Titel Exzellenzuniversität gescheitert. Für die CAU war es bereits die vierte fehlgeschlagene Bewerbung seit 2005. Die FDP im Landtag spricht von einem „bitteren Rückschlag für den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein“ und hat eine Aktuelle Stunde beantragt, unter dem Titel: „Wieder keine Exzellenzuniversität - Schleswig-Holstein braucht einen Neustart in der Hochschulpolitik“.
Die Liberalen werfen der Landesregierung einen „fatalen Kurs“ bei diesem Thema vor: „Empfindliche Kürzungen bei steigenden Kosten, eine anhaltende Wiederbesetzungssperre und ein erheblicher Sanierungsstau passen nicht zu dem Anspruch, im wissenschaftlichen Wettbewerb ganz vorne mitspielen zu wollen.“ Die CAU brauche „eine auskömmliche und verlässliche Grundfinanzierung, mehr Investitionen in den Campus und größere Freiräume zur Profilbildung“. Die Entscheidung gegen Kiel sei „für die CAU zunächst eine Enttäuschung“, sagte Wissenschaftsministerin Dorit Stenke (CDU). Doch schon mit dem erneuten Einzug in die Endrunde des Auswahlverfahrens sei der Kieler Uni „ein großer Erfolg gelungen“.
Insgesamt hatten sich acht Universitäten und vier Verbünde auf die fünf neuen Exzellenzstandorte beworben. Bund und Länder stellen im Rahmen der Exzellenzstrategie jährlich 687 Millionen Euro zur Verfügung. 75 Prozent kommen jeweils vom Bund, 25 Prozent vom Land, in dem die Einrichtung ihren Sitz hat. Die neue Förderperiode beginnt am 1. Januar 2027 und läuft sieben Jahre. Die Uni Kiel verpasse somit 100 Millionen Euro an zusätzlichen Zuschüssen, klagt die Nord-FDP.
Der Titel Exzellenzuniversität wird gemeinsam von Bund und Ländern vergeben, die Auswahl trifft eine 39-köpfige „Exzellenzkommission“. Kiel hatte sich unter dem Titel „Connecting Horizons. From the Baltic Perspective to Global Impact“ beworben. Kernelemente waren die bestehenden Exzellenzcluster PMI für chronische Entzündungen im Bereich Medizin und ROOTS für die Erforschung menschlicher Lebensräume. Dort kommen Beiträge aus Bereichen wie Archäologie, Umwelt, Ernährung, Geschichte und Kultur. Sieger in dem Wettbewerb waren die Universitäten Freiburg, Jena und Köln. Als Verbund sind zudem die Universitäten Darmstadt, Mainz und Frankfurt am Main sowie die TU Dortmund und die Uni Bochum neue Exzellenzstandorte.
TOP 7: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im Studium der Rechtswissenschaft und zur Änderung weiterer Gesetze, Gesetzentwurf der Landesregierung - Ministerium für Justiz und Gesundheit (Drs. 20/4896), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Ein Jura-Studium ist ein guter Einstieg in den Job – auch außerhalb von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Anwaltskanzleien. Deswegen will die Landesregierung den Bachelor- Abschluss in diesem Bereich ermöglichen, neben dem klassischen Staatsexamen. Die „Bachelors of Law“ wären dann zwar keine Volljuristen, könnten aber in den Rechtsabteilungen größerer Unternehmen, im Personalwesen, im Compliance-Management oder im 3 Vertragsmanagement arbeiten, wie Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) bei der Vorstellung der Idee im vergangenen Dezember betonte. Ein weiterer Effekt: Die hohe Abbrecherquote des anspruchsvollen Studiums der Rechtswissenschaften soll sinken. Der Landtag berät den Entwurf in erster Lesung.
Der Bachelor-Abschluss „soll erbrachte Studienleistungen honorieren und die Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiums oder einen Berufseinstieg außerhalb der reglementierten klassischen juristischen Berufe ermöglichen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Jura- Studenten hätten „durch die derzeit als alternativlos erscheinende Erste juristische Prüfung einen hohen Prüfungsdruck“. Denn wer durchfällt, beendete sein Studium bislang ohne einen akademischen Abschluss, obwohl die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen den Anforderungen entsprächen, die in anderen Studiengängen an einen Bachelor gestellt würden.
Mit dem Vorhaben greife die Landesregierung einen Wunsch der Studenten auf, und auch die juristische Fakultät der Kieler Christian-Albrechts-Universität unterstütze den Plan, heißt es aus dem Justizministerium. Andere Bundesländer seien bereits diesen Schritt gegangen. Studenten, die diesen Weg beschreiten wollen, müssen die Voraussetzungen für den Bachelor vor maximal zehn Jahren erbracht haben. Das Studium muss zum Wintersemester 2014/15 oder danach aufgenommen worden sein.
TOP 14: Die Radstrategie retten!, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4746), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Im Mai-Plenum stellte die Landesregierung den „Bericht zur Halbzeitevaluierung der Radstrategie Schleswig-Holstein 2030“ vor. Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) betonte während der Debatte, man sei der Umsetzung der „Radstrategie“ ein gutes Stück vorangekommen. Die Halbzeitevaluierung überprüfte den bisherigen Umsetzungsstand der 2020 beschlossenen Radstrategie und zeigte Anpassungsbedarf bei Zielen und Maßnahmen auf. Im Bericht wurde unter anderem der Zielhorizont für die Erhöhung des Radverkehrsanteils angepasst. Laut Landesregierung soll der landesweite Radverkehrsanteil statt wie ursprünglich vorgesehen bis zum Jahr 2030 nun erst bis 2040 auf mindestens 30 Prozent steigen.
Der SPD-Antrag „Die Radstrategie retten!“ kritisiert diese Verschiebung des Ziels und verweist darauf, dass eine externe Begutachtung den angestrebten Radverkehrsanteil von 30 Prozent mit den derzeitigen Maßnahmen erst für 2050 als erreichbar eingeschätzt habe. Wenn das Ziel nun bereits 2040 erreicht werden solle, seien deshalb zusätzliche Anstrengungen, insbesondere auch finanzielle Mittel, notwendig. Dem stehe der Haushaltsentwurf der Landesregierung entgegen, der Kürzungen der Haushaltsansätze für den Radverkehr um insgesamt knapp zehn Millionen Euro vorsehe. Auch die zusätzlichen zwei Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes könnten diese Kürzungen laut Antrag nicht ausgleichen.
Der Landtag solle daher die Landesregierung auffordern, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen, heißt es im Antrag. Zudem müsse die Landesregierung kurzfristig darlegen, 4 wie das von ihr angestrebte und gegenüber der gutachterlichen Einschätzung ambitioniertere Ziel ohne eine Erhöhung der entsprechenden Haushaltsansätze erreicht werden soll.
TOP 2: Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4517), Änderungsantrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/4555), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 20/4808), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 11: Wahl des Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein, Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SSW (Drs. 20/4924), geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 0 Minuten


TOP 15: Digitale Grenzen überwinden – Geoblocking im deutsch-dänischen Grenzland beenden, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/4775), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Mitglieder der dänischen Minderheit können in Deutschland nur einzelne dänische Fernsehprogramme schauen. Es sind lediglich die beiden Sender DR1 und TV2 ins Kabelnetz eingespeist, aufgrund einer Sonderregelung zwischen dem Unternehmen Kabel Deutschland und Danmarks Radio. Mehr gibt es in Schleswig-Holstein nicht zu sehen, obwohl es auch nördlich der Grenze ein buntes TV-Angebot gibt. Der SSW will das nun ändern und fordert, das sogenannte Geoblocking bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkangeboten und Mediatheken abzuschaffen.
Geoblocking bedeutet, dass der Internet-Zugriff auf Filme, Serien, Sportübertragungen oder Mediatheken anhand des Standorts über die IP-Adresse gesperrt oder eingeschränkt werden kann. Ein Fußballspiel oder ein Film werden aus lizenzrechtlichen Gründen nur im Heimatland des Senders gezeigt. Dies regelt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018. Gleichzeitig verbietet die EU aber das Geoblocking in anderen Bereichen, etwa beim Online-Handel. Vor diesem Hintergrund fordert der SSW die Landesregierung auf, „sich für eine Einbeziehung audiovisueller Medien in die EU-Regelungen gegen Geoblocking einzusetzen“ und „gemeinsam mit der Bundesregierung und der dänischen Regierung kurzfristige Lösungen für das deutsch- dänische Grenzland voranzutreiben“.
Nationale Minderheiten müssten „einen freien grenzüberschreitenden Zugang zu Medienangeboten in ihrer Sprache“ bekommen, heißt es in dem SSW-Antrag. Geoblocking erschwere der dänischen Minderheit in Südschleswig den Zugang zu dänischen und der deutschen Minderheit in Nordschleswig den Zugang zu deutschen Medienangeboten. Das betreffe Nachrichten und Kultur ebenso wie Sendungen für Kinder, Jugendliche und Bildungseinrichtungen. „Gerade für nationale Minderheiten ist der Zugang zu Medien in der 5 eigenen Sprache ein wesentlicher Bestandteil der sprachlichen und kulturellen Identität“, so der SSW.
TOP 4: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verfassungsschutzes im Lande Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/3754), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 20/4882), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 12: Für mehr Transparenz, Verantwortung und eine wirksame Aufsicht über Medienintermediäre und sehr große Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten (soziale Medien), Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4511), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 13: Lehren aus Cyberangriffen systematisch nutzen – Einrichtung eines nationalen Cyber Incident Review Boards prüfen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4719), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 16: Lernen besser organisieren – Hausaufgaben und Lernzeiten zeitgemäß gestalten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4795), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


Donnerstag, 8. Oktober, 10 bis 18 Uhr

TOP 20: Zweite Chance darf keine Frage des Geldbeutels sein – Zweiten Bildungsweg in Schleswig-Holstein stärken, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4857), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Rund zehn Prozent der Jugendlichen verlassen in Schleswig-Holstein die Schule ohne einen allgemeinbildenden Abschluss. Rechnet man diejenigen heraus, die eine Fördereinrichtung besuchen, so lag der Wert für das Jahr 2024 bei 5,3 Prozent. Die Tendenz ist steigend: 2017 waren es noch 3,6 Prozent. Vor diesem Hintergrund fordert die SPD verstärkte Anstrengungen für einen „zweiten Bildungsweg“: Erwachsene müssten bessere Möglichkeiten erhalten, den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und den Mittleren Schulabschluss (MSA) nachzuholen. „Jeder nachgeholte Schulabschluss verbessert individuelle Bildungs- und Erwerbschancen und kann zugleich gesellschaftliche Folgekosten reduzieren“, so die Sozialdemokraten. 6 Konkret will die SPD kostenlose Abendkurse an den beruflichen Schulen einrichten: „Während das Abitur an Abendgymnasien kostenfrei nachgeholt werden kann, ist ein entsprechendes verlässliches und kostenfreies Angebot für ESA und MSA nicht flächendeckend gewährleistet“. Der Unterricht solle vorwiegend in Präsenz erteilt werden, digitale Angebote sollen dies „sinnvoll ergänzen“. Unterrichtszeiten, Beratungsangebote und Unterstützungsstrukturen sollen so gestaltet werden, „dass eine Teilnahme neben Berufstätigkeit und familiären Verpflichtungen möglich ist“. Aktuell gibt es laut SPD eine Regelungslücke: Erwachsene würden nur dann in die Kurse an den beruflichen Schulen aufgenommen, „wenn zufällig Plätze frei sind“. Deswegen müssten „eigene Angebote und insbesondere berufsbegleitend erreichbare Abendkurse eingerichtet werden“.
TOP 35: Bundesratsinitiative zur örtlichen Zuständigkeitsregelung für das Beantragen von BAföG, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/4916), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Über eine Bundesratsinitiative der Landesregierung will der SSW die Zuständigkeit für die Bearbeitung von BAföG-Anträgen vereinfachen. § 45 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) solle geändert werden, sodass für die Zuständigkeit grundsätzlich der Ort der Ausbildungsstätte entscheidend sein soll, heißt es in dem Antrag. Zur Begründung führt der SSW an, dass sich die örtliche Zuständigkeit derzeit je nach Ausbildungsart und persönlicher Situation nach unterschiedlichen Kriterien richte.
Laut § 45 BAföG ist grundsätzlich das Amt zuständig, in dessen Bezirk die Eltern beziehungsweise der allein lebende Elternteil ihren ständigen Wohnsitz haben. Je nach persönlicher Situation kann jedoch auch das Amt am Wohnort der oder des Auszubildenden zuständig sein. Für einige Schulformen und Hochschulen gilt bereits das Amt am Ausbildungsort. Bei einer Ausbildung im Ausland gelten wiederum gesonderte Regelungen.
Nach Auffassung des SSW sind diese Regelungen „unnötig kompliziert“. Eine Orientierung am Ausbildungsort solle die Zuständigkeit aus Sicht der Fraktion klarer und leichter nachvollziehbar machen. Antragstellende müssten dann nicht mehr anhand ihrer Ausbildungsart oder der Wohnorte von ihnen oder ihren Eltern ermitteln, welches Amt zuständig sei.
In Schleswig-Holstein ist das Studentenwerk Schleswig-Holstein mit seinem Amt für Ausbildungsförderung für Studierende an sechs Hochschulstandorten im Land sowie für die Auslandsförderung in Dänemark, Island und Norwegen zuständig. 2025 studierten in diesem Zuständigkeitsbereich rund 55.000 Menschen; beim Studentenwerk gingen insgesamt 13.157 BAföG-Anträge ein.
TOP 18: Schutz der Privatsphäre stärken – Unzulässige Filmaufnahmen mit Smartglasses, Mini-Kameras und vergleichbaren Geräten wirksam unterbinden!, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4814), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 7

TOP 23: Regionale Schlachtstrukturen sichern – Tiertransporte verkürzen, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/4863), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 24: Soziale Absicherung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler nachhaltig stärken: Eine weitere Säule in der Künstlersozialversicherung etablieren, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4870), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 36: Landesaktionsplan Echte Vielfalt wird konsequent weiterentwickelt und fortgeschrieben, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4918), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Auf Initiative der Koalitionsfraktionen wird die Landesregierung im Plenum über den Sachstand zur Weiterentwicklung des „Landesaktionsplans Echte Vielfalt 2.0“ berichten. Schwarz-Grün legt darin dar, welche Schritte unternommen werden, um den Zielen des Aktionsplans in den nächsten Jahren gerecht zu werden.
Der „Landesaktionsplan Echte Vielfalt 2.0“ ist die Weiterentwicklung des seit 2014 bestehenden Aktionsplans des Landes zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Ziel ist es, Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, intersexuellen und queeren Menschen abzubauen sowie deren Gleichstellung und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.
Mit dem „Aktionsplan Echte Vielfalt 2.0“ soll der bisherige Aktionsplan an aktuelle Entwicklungen angepasst und weiter ausgebaut werden. Vorgesehen sind unter anderem Maßnahmen zur Antidiskriminierung, zur Unterstützung von Beratungs- und Bildungsangeboten sowie zur Sichtbarkeit queerer Menschen. Die Weiterentwicklung erfolgt unter Beteiligung von Organisationen und Initiativen der queeren Zivilgesellschaft.
TOP 19 + 28: Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bei der Integration internationaler Pflegeauszubildender unterstützen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4848), Änderungsantrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4859), Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Schleswig-Holstein stärken – Betriebe unterstützen, Beschäftigte entlasten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4907), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten 8 TOP 25: Mobilitätsgarantie konkret machen – Mindeststandards für den ÖPNV in Schleswig-Holstein festlegen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4871), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 26: Externe Untersuchung der IT-Strukturen in der Justiz, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4887), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


Freitag, 9. Oktober, 10 bis 13 Uhr

TOP 22 + 37: Einführung eines Spritpreisdeckels, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4860), Dauerhafte Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4920), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Aufgrund zweier Anträge von SPD und FDP beschäftigt sich der Landtag mit den hohen Energiepreisen und Möglichkeiten zur Entlastung besonders der Bürgerinnen und Bürger mit niedrigeren und mittleren Einkommen. Die Sozialdemokraten fordern, sich im Bundesrat und auf Bundesebene für einen Preisdeckel bei Kraftstoffen einzusetzen. Viele Menschen seien auf das Auto angewiesen, wer weite Wege zurücklegen müsse, der könne in Schleswig-Holstein oft nicht einfach auf Bus oder Bahn umsteigen, heißt es in der Begründung. „Steigende Spritpreise treffen Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen überproportional, weil sie einen größeren Anteil ihres Budgets für Mobilität aufwenden müssen.“ Ein Teil der Kostensteigerungen entstehe durch den Mangel an Rohöl, eine zusätzliche Gewinnmarge der Mineralölgesellschaften könne durch die Einführung eines Spritpreisdeckels aber begrenzt werden. In Luxemburg und Belgien führe eine Festlegung von Maximalpreisen zu verbraucherfreundlichen Preisen und mehr Versorgungssicherheit, eine „Abzocke“ durch die Ölkonzerne werde verhindert.
Einen anderen Ansatz verfolgt die FDP-Fraktion. Die Liberalen begrüßen die Absenkung der Energiesteuer durch die Bundesregierung. Nun solle sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein „dauerhaftes Entlastungspaket für die Mitte der Gesellschaft“ einsetzen. Darin enthalten sein sollten demnach eine Aussetzung der CO₂-Abgabe auf Benzin und Diesel, eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 45 Cent ab dem ersten Kilometer und eine Reduzierung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß. Den von der SPD geforderten Spritpreisdeckel lehnt die FDP hingegen ab, ebenso einen unvollständigen Ausgleich der Kalten Progression, wie von der Bundesregierung für 2027 vorgesehen. „Dies führt dazu, dass sich die Bürgerinnen und Bürger weniger leisten können.“ 9 TOP 31: Häusliche Versorgung und Selbstbestimmung junger Menschen mit lebensverkürzenden Erkrankungen in Schleswig-Holstein stärken, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4910), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die FDP will die häusliche Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit lebensverkürzenden Erkrankungen verbessern. Gemeinsam mit Kommunen, Leistungsträgern und Anbietern soll das Land ein Modellprojekt für eine regionale Anlauf- und Entlastungsstruktur für Betroffene bis zum 27. Lebensjahr und ihre Familien einrichten. Feste Ansprechpartner sollen Familien bereits ab der Diagnose begleiten, Hilfen koordinieren und sie bei der Beantragung von Leistungen unterstützen. Hospiz- und Palliativversorgung, Pflege, Beratung sowie Jugend- und Eingliederungshilfe sollen dabei stärker miteinander verzahnt werden.
Zur Begründung verweist die FDP auf die besondere Situation der Familien: Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen würden häufig über viele Jahre zu Hause versorgt und begleitet. Neben medizinischer und pflegerischer Unterstützung brauche es deshalb konkrete Entlastung im Familienalltag und Angebote, die auch Eltern und Geschwister einbeziehen. Besser begleitet werden sollen zudem die Übergänge zwischen Krankenhaus und häuslicher Versorgung sowie später ins Erwachsenenalter.
Bereits im Februar des letzten Jahres hatte sich der Landtag mit der Versorgung lebensverkürzend erkrankter Kinder und Jugendlicher beschäftigt. Im Mittelpunkt stand damals insbesondere die Frage nach dem Bedarf für ein stationäres Kinderhospiz und der Weiterentwicklung ambulanter Angebote. FDP-Sozialpolitiker Heiner Garg betonte bereits damals, dass es sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich Bedarfe gebe, die genauer ermittelt werden müssten. Im Mai folgte ein Fachgespräch im Sozialausschuss mit Vertretern aus Kinderhospizarbeit und Palliativversorgung, bei dem auch die Vernetzung der Hilfsangebote und die Entlastung der Familien eine Rolle spielten. Der jetzige FDP-Antrag knüpft daran an und legt den Schwerpunkt auf eine koordinierte Unterstützung im häuslichen Umfeld.
TOP 27: Patientengeheimnis und ärztliche sowie psychotherapeutische Vertrauensbeziehungen bei der Reform des Nachrichtendienstrechts stärken, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4888), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 29: Tierschutz stärken – Anbindehaltung von Rindern in Schleswig-Holstein beenden und bundesweit abschaffen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4908), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 10 TOP 32: Mittelstand stärken und Ausbildungsqualität sichern: Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) zukunftsfest finanzieren, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/4912), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 46: Bericht zur Situation und Arbeit der Familienzentren in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4076), Bericht der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (Drs. 20/4635), geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 48: Fortschreibung Ansiedlungsstrategie Schleswig-Holstein, Bericht der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (Drs. 20/4768), geplanter Aufruf 13:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig- Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 11 Reihenfolge der Beratung der 46. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 07. Oktober 2026 1 Aktuelle Stunde "Wieder keine Exzellenzuniversität - 60 10:00 Schleswig-Holstein braucht einen Neustart in der Hochschulpolitik" 7 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines integrierten Bachelor- 30 11:00 abschlusses im Studium der Rechtswissenschaft und zur Änderung weiterer Gesetze 14 Die Radstrategie retten! 30 11:30 2 Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des kommunalen Haushalts- 30 12:00 rechts 11 Wahl des Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein 0 12:30
15 Digitale Grenzen überwinden – Geoblocking im deutsch-dänischen 30 15:00 Grenzland beenden 4 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verfassungsschutzes im Lande 30 15:30 Schleswig-Holstein 12 Für mehr Transparenz, Verantwortung und eine wirksame Aufsicht über 30 16:00 Medienintermediäre und sehr große Online-Plattformen mit nutzergene- rierten Inhalten (soziale Medien) 13 Lehren aus Cyberangriffen systematisch nutzen – Einrichtung eines natio- 30 16:30 nalen Cyber Incident Review Boards prüfen 16 Lernen besser organisieren – Hausaufgaben und Lernzeiten zeitgemäß 30 17:00 gestalten Donnerstag, 08. Oktober 2026 20 Zweite Chance darf keine Frage des Geldbeutels sein – Zweiten Bil- 30 10:00 dungsweg in Schleswig-Holstein stärken 35 Bundesratsinitiative zur örtlichen Zuständigkeitsregelung für das Be- 30 10:30 antragen von BAföG 18 Schutz der Privatsphäre stärken – Unzulässige Filmaufnahmen mit Smart- 30 11:00 glasses, Mini-Kameras und vergleichbaren Geräten wirksam unterbinden! 23 Regionale Schlachtstrukturen sichern – Tiertransporte verkürzen 30 11:30 24 Soziale Absicherung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler nach- 30 12:00 haltig stärken: Eine weitere Säule in der Künstlersozialversicherung etab- lieren
36 Landesaktionsplan Echte Vielfalt wird konsequent weiterentwickelt 30 15:00 und fortgeschrieben 19+28 Gemeinsame Beratung 60 15:30 a) Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bei der Integration internatio- naler Pflegeauszubildender unterstützen b) Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Schleswig-Holstein stärken – Be- triebe unterstützen, Beschäftigte entlasten 25 Mobilitätsgarantie konkret machen – Mindeststandards für den ÖPNV in 30 16:30 Schleswig-Holstein festlegen 26 Externe Untersuchung der IT-Strukturen in der Justiz 30 17:00 Freitag, 09. Oktober 2026 22+37 Gemeinsame Beratung 30 10:00 a) Einführung eines Spritpreisdeckels b) Dauerhafte Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft 31 Häusliche Versorgung und Selbstbestimmung junger Menschen mit 30 10:30 lebensverkürzenden Erkrankungen in Schleswig-Holstein stärken 12 27 Patientengeheimnis und ärztliche sowie psychotherapeutische Vertrauens- 30 11:00 beziehungen bei der Reform des Nachrichtendienstrechts stärken 29 Tierschutz stärken – Anbindehaltung von Rindern in Schleswig-Holstein 30 11:30 beenden und bundesweit abschaffen 32 Mittelstand stärken und Ausbildungsqualität sichern: Überbetriebliche 30 12:00 Lehrlingsunterweisung (ÜLU) zukunftsfest finanzieren 46 Bericht zur Situation und Arbeit der Familienzentren in Schleswig-Holstein 30 12:30 48 Fortschreibung Ansiedlungsstrategie Schleswig-Holstein 30 13:00


Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgese- hen (Sammeldrucksache 20/):


TOP 3 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Entlastung von Bürokratie in der Kommunal- und Landesverwaltung 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der schleswig-holsteinischen Justizvollzugsgesetze 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heilberufekammergesetzes 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Untersuchungsausschußgesetzes 10 Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung politischer Stiftungen und kommunalpolitischer Bildungswerke aus dem Landeshaushalt Schleswig-Holsteins 17 Umsetzung der Beschlüsse des 22. Parlamentsforums Südliche Ostsee (PSO) in Schwerin 39 Keine Grenzkontrollen im deutsch-dänischen Grenzland 40 Gesunde Ernährung fördern, Bürgerinnen und Bürger entlasten - Mehrwertsteuer auf gesunde Lebensmit- tel senken 41 Einsatz für wirksame Verhinderung von Qualzucht 42 Klimafolgen ernst nehmen – Strategischer Aktionsplan gegen Hitze und Dürre in Schleswig-Holstein 43 Bericht zur Umsetzung des PsychHG in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein 44 Grenzüberschreitende Berufsausbildung verbessern und attraktiver gestalten 45 Den Führerscheinerwerb erleichtern – Kosten senken, Zugang verbessern, Sicherheit stärken 47 Anpassung des Landesgedenkstättenkonzeptes 49 Bericht der Landesregierung zum Schutz Kritischer Infrastruktur in Schleswig-Holstein 51 Bericht des Stiftungsrates für 2025 nach § 7 Absatz 6 des Gesetzes über die „Stiftung Schloss Eutin“ vom 3. Dezember 2014 52 Bericht des Stiftungsrates für das Jahr 2025 nach § 7 Absatz 6 des Gesetzes über die „Stiftung Schles- wig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“ 55 Fachkräfte- und Ausbildungssituation sowie Umsetzungsstand von Strategien zur Fachkräftegewinnung im Bereich von Kindertageseinrichtungen, Ganztagsbetreuung und Jugendhilfe – Zweiter Bericht 56 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsi- dentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages 57 Bericht des Landesbeauftragten für politische Bildung in der 20. Wahlperiode



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:

21 Betriebsratswahlen besser schützen– Behinderung von Betriebsratsarbeit zum Offizialdelikt machen 30 Digitale Souveränität im Zahlungsverkehr stärken 13 33 Verkehrskorridor Esbjerg-Hamburg ausbauen und stärken 34 Gänseschäden wirksam begrenzen und landwirtschaftliche Betriebe entlasten 38 Bericht zur Arbeit des Kompetenzzentrum Klimaeffiziente Landwirtschaft 50 Monitoringverfahren zum Achten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Regional- oder Minderheitensprachen 53 Bericht der Landesregierung über die Auswirkungen der Zinssicherungsstrategie des Landes Schleswig- Holstein 54 Infrastrukturbericht 2026

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen