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07.10.26 , 11:33 Uhr
CDU

Marion Schiefer: TOP 7: Wir erkennen erbrachte Leistungen an

Bachelor of Laws | 07.10.2026 | Nr. 313/26
Marion Schiefer: TOP 7: Wir erkennen erbrachte Leistungen an Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute geht es um eine kleine Revolution in einem sehr traditionsreichen Studiengang. Wir verändern etwas Grundlegendes am Jurastudium, zur Erleichterung der Studierenden – aber der Qualitätsanspruch des Staatsexamens bleibt. Wir bewahren das, was sich bewährt hat, und ergänzen es dort, wo das bisherige System eine echte Schwäche hat.
Denn schauen wir uns die Realität an. Wer Jura studiert, investiert viele Jahre seines Lebens. Die Studierenden besuchen jahrelang die Vorlesungen und Übungen, schreiben Hausarbeiten, lernen komplexe Rechtsgebiete, lösen anspruchsvolle Klausuren und absolvieren schließlich die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung.
Und trotzdem konnte bisher am Ende ein sehr bitteres Ergebnis stehen: Wer die staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestand, konnte nach Jahren des Studiums ohne akademischen und berufsqualifizierenden Abschluss dastehen. Mit nichts als dem Abiturzeugnis. Da wird die Sorge um das Bestehen mitunter zur Existenzangst. Das steigert den Druck in der Prüfung erheblich.
Diese Studierenden auf ihre Allgemeine Hochschulreife zurückzuwerfen ist nicht sachgerecht, wenn diese bis zur Examensreife gekommen sind und ihre Schwerpunktbereichsprüfung mit Erfolg absolviert haben. Es ist für mich eine Frage der Fairness. Wir sagen jungen Menschen nicht mehr: Wenn du am Ende dieser sehr anspruchsvollen staatlichen Prüfung scheiterst, war deine gesamte akademische Leistung wertlos.
Mit einem solchen Stand haben sie sehr wohl Qualifikationen erworben, die denen anderer Bachelorstudiengänge vergleichbar sind. Es ist wichtig, dass diese auch anerkannt werden. Deshalb führen wir den integrierten Bachelor of Laws, den LL.B., ein. CDU und Grüne haben ihn sich mit dem Koalitionsvertrag von Anfang an vorgenommen, und nun kommt er endlich.
Dieser Bachelor ist kein Staatsexamen zweiter Klasse. Und er ist auch kein „Jura light“, kein Einstieg in den Abschied vom Staatsexamen. Wir schaffen auch keinen neuen, abgespeckten Studiengang an der CAU.


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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Der Bachelor wird vielmehr in das bestehende Jurastudium integriert. Studierende, die die Voraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung erfüllen und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestanden haben, können den Bachelor erwerben.
Das Staatsexamen bleibt vollständig erhalten. Wer Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt oder Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt werden will, braucht weiterhin die Erste juristische Prüfung und die weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen.
Wir senken also nicht die Anforderungen. Wir erkennen erbrachte Leistungen an. Das ist für mich der Kern dieser Reform.
Der Bachelor schafft außerdem eine echte berufliche Perspektive. Mit einem LL.B. können Absolventinnen und Absolventen außerhalb der reglementierten Berufe ins Berufsleben starten, beispielsweise in Rechtsabteilungen von Unternehmen arbeiten, im Personalwesen oder im öffentlichen Dienst. Und der Abschluss eröffnet zugleich die Möglichkeit, ein Masterstudium anzuschließen.
Das ist gerade für junge Menschen wichtig, deren berufliche Vorstellungen sich im Laufe eines anspruchsvollen Studiums verändern. Vielleicht stellt jemand fest, dass er doch nicht Rechtsanwalt werden möchte. Vielleicht entdeckt jemand seine Interessen in der Wirtschaft, im Journalismus oder in ganz anderen Bereichen. Für die ihm eine juristische Grundqualifikation etwas bringt, nach einem langen und anspruchsvollen Jurastudium, für die er aber nicht zwingend ein Staatsexamen braucht.
Und noch etwas ist mir wichtig: Wir schaffen hier keine teure Doppelstruktur und keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Universität muss keinen neuen Bachelorstudiengang neben dem Staatsexamensstudium aufbauen. Der Bachelor wird vollständig in das bestehende Studium integriert. Auch beim BAföG ist die Konstruktion wichtig: Weil der Bachelor vollständig in das auf das Staatsexamen gerichtete Studium integriert wird, kann die Ausbildungsförderung unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch nach dem Bachelor für die Fortsetzung des Studiums erhalten bleiben.
Und wir dürfen den Wettbewerb der Hochschulstandorte nicht vergessen. In den meisten anderen Bundesländern gibt es den integrierten Bachelor bereits. Wenn wir junge Menschen für Jura in Kiel gewinnen wollen, müssen wir ihnen vergleichbare Perspektiven bieten. Wir wollen, dass Schleswig-Holstein ein attraktiver Studienstandort bleibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Reform ist deshalb für mich mehr als eine technische Änderung des entsprechenden Gesetzes. Sie steht für einen einfachen Gedanken: Ein anspruchsvolles Studium soll anspruchsvoll bleiben. Aber es muss im Jahr 2026 nicht mehr nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip funktionieren. Auch Jura geht ohne Existenzangst. Ich freue mich nun auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank.



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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

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