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07.10.26 , 12:03 Uhr
B 90/Grüne

Jan Kürschner zum Jura-Bachelor

Presseinformation Nr. 26.302 07.10.2026
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 07 – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im Studium der Rechtswissenschaft und zur Änderung weiterer Gesetze Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jan Kürschner:
Der Jura-Bachelor schafft eine echte Perspektive Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
mein Fraktionsvorsitzender sagte einmal, in der Hochschulpolitik ginge es um die Studiengänge und um das Jura-Studium. Warum ist das so? Weil das Jura-Studium seit Jahrhunderten mehr oder weniger so läuft, wie es eben läuft. Und da gibt es Dinge, die sind richtig irre, aber gesetzlich kaum zu greifen.
Anders der Jura-Bachelor. Wer hätte das für möglich gehalten, dass es nach so vielen Jahren eine Lösung geben soll für die Leute, die das Staatsexamen nicht schaffen, obwohl sie gut ausgebildet sind?
Wer Jura studiert, schreibt über Jahre hinweg diverse Klausuren, Hausarbeiten, Übungen, macht seinen Schwerpunkt und dann in der Regel das erste Staatsexamen. Und trotzdem gilt bislang in Schleswig-Holstein wie es lange Zeit überall in Deutschland üblich war: Wer am Ende an der staatlichen Pflichtfachprüfung scheitert, kann nach vielen Jahren Studium und nachweislichen Studienerfolgen ohne einen einzigen akademischen Abschluss dastehen.
Ich finde: Das ist schwer zu rechtfertigen. Deshalb freue ich mich ausdrücklich darüber, dass wir mit diesem Gesetzentwurf nun auch in Schleswig-Holstein den integrierten Bachelor of Laws einführen werden. Damit setzen wir nicht nur einen wichtigen Punkt aus unserem Koalitionsvertrag um, sondern greifen vor allem ein Anliegen auf, das Jurastudierende seit Langem an uns herantragen.
Wer die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestanden hat, hat einen erheblichen Teil eines anspruchsvollen Studiums erfolgreich absolviert. Diese Leistung verdient Anerkennung. Genau das macht der integrierte Bachelor. Und er schafft etwas, was im Jurastudium bisher fehlte: eine echte Perspektive neben dem Alles-oder-nichts-Prinzip des Staatsexamens. Der Bachelor eröffnet den Zugang zu Masterstudiengängen. Er schafft berufliche Möglichkeiten etwa in Rechts- und Personalabteilungen, im Compliance-Bereich oder im öffentlichen Dienst. Und er verhindert, dass mehrere Jahre erfolgreicher universitärer Ausbildung am Ende auf dem Papier praktisch unsichtbar und für den Arbeitsmarkt nicht nutzbar bleiben.
Der Bachelor nimmt niemandem das Examen ab und dies wird auch in Zukunft stressvoll bleiben. Aber er schafft eine Rückfallebene für den Fall der Fälle und nimmt die Existenzängste, die ein Durchfallen bisher auslösen kann. Es ist deshalb gut, dass Schleswig-Holstein diesen Schritt jetzt auch geht.
Der Jura-Bachelor steigert auch die Attraktivität des Studienortes Schleswig-Holstein. Das ist angesichts der sinkenden Zahl der Jura-Studierenden wichtig. Auch wenn der Jura-Standort Schleswig-Holstein auch von Regierungsbildungen wie in Sachsen- Anhalt profitieren wird.
Denn wer möchte nach dem Studium dort bei einer Staatsanwaltschaft tätig sein, wo ein AfD-Justizministerium entscheidet, bei welchen Personen auch die kleinste Kleinigkeit verfolgt wird? Oder welche Personen nicht angeklagt werden oder welche Straftatbestände gar nicht verfolgt werden? Das Justizministerium hat Weisungsrecht und wird das auch ausüben.
Anders hier. Beim Bachelor gibt es viele Vorteile und keine Nachteile. Denn das Staatsexamen wird dadurch nicht einfacher und ist auch nicht weniger wert. Es bleibt Maßstab für die klassischen juristischen Berufe.
Ich möchte noch einen Punkt ausdrücklich hervorheben, und zwar die Rückwirkung. Uns erreichen, glücklicherweise, viele Anfragen, die den Bachelor begrüßen, uns aber auf die Problematik der Rückwirkung hinweisen. Ursprünglich war einmal vorgesehen, dass die Voraussetzungen für einen Bachelor-Abschluss rückwirkend bis zum 1.01.2021 vorliegen mussten. Die berechtigte Frage war damals aber und ist es weiterhin: Warum sollen vergleichbare Studienleistungen allein wegen eines Stichtags unterschiedlich behandelt werden?
Nun wurde im Entwurf eine Frist von zehn Jahren formuliert. Es scheint aber im Moment Konstellationen zu geben, wo wegen der unterschiedlichen Daten des Inkrafttretens die 10-Jahres-Frist gerissen werden kann, ohne etwas dafür zu können. Es sollte aber weiterhin nicht vom Zufall abhängen, ob der Bachelor nachträglich beantragt werden kann oder nicht. Das werden wir im Ausschuss noch betrachten müssen.
Wir müssen weiter darüber reden, wie viel Prüfungsstoff sinnvoll ist, wie wir ein anspruchsvolles Studium mit guten Studienbedingungen verbinden und wie wir mehr junge Menschen für juristische Berufe gewinnen und sie dort auch halten.
Aber heute machen wir einen wichtigen Schritt. Wir erkennen Leistung an. Wir schaffen zusätzliche Perspektiven und wir stärken den Studienstandort Schleswig-Holstein. Deshalb begrüßen wir diesen Gesetzentwurf ausdrücklich und freuen uns auf die weitere Beratung im Ausschuss.
Vielen Dank. *** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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