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Bernd Buchholz zu TOP 7 "Gesetz zur Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im Studium der Rechtswissenschaft"
07.10.2026 | JustizBernd Buchholz zu TOP 7 "Gesetz zur Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im Studium der Rechtswissenschaft" In seiner Rede zu TOP 7 (Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im Studium der Rechtswissenschaft und zur Änderung weiterer Gesetze) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:„Die Einführung des Bachelor of Law in Schleswig-Holstein ist richtig, aber sie kommt spät. Denn die Revolution, die hier stattfindet, gab es 100 Kilometer von hier entfernt, an der Bucerius Law School in Hamburg, schon im Jahr 2000. Das ist 26 Jahre her. Vor 26 Jahren konnte man an der Bucerius Law School in Hamburg den Bachelor ablegen. Das ist zwar eine Privatuniversität, aber ehrlicherweise haben auch die ordentlichen Universitäten in dieser Republik haben, wie die Humboldt -Universität in Berlin den integrierten Bachelor 2020 eingeführt.Wir haben uns in dieser Legislaturperiode vor allem zu Beginn mit einer Veränderung der Juristenausbildungsordnung beschäftigt, die nicht dazu beiträgt, dass die Juristenausbildung insgesamt besser wird. Schon da ist angekündigt worden, dass jetzt aber endlich auch der Bachelor, kommt und am Ende der Legislaturperiode im Jahr 2026 ist es soweit. Mir ist nach wie vor, Frau Ministerin, nicht klar, warum das so lange gedauert hat. Ich glaube, wir hätten das früher haben können.Richtig ist es übrigens nicht nur, weil es darum geht, jungen Menschen, die im Staatsexamen durchgefallen sind, noch eine Perspektive zu bieten. Ja, das ist auch ein Aspekt, dass man anerkennt, welche akademische Leistung dahintersteht, die dann nachher vielleicht nicht in ein juristisches Staatsexamen gemündet ist. Aber es geht auch darum, dass unsere Juristenausbildung ausschließlich auf die klassischen juristischen Berufe ausgelegt ist. Es endet mit dem zweiten Staatsexamen und da steht dann darunter ‚Befähigung zum Richteramt‘. Es gibt ganz viele Jobs und Berufe, in denen man eine juristische Grundbildung sehr gut gebrauchen kann, ohne dass man Staatsanwalt, Richter oder Rechtsanwalt werden muss. Dies einfach zu ermöglichen mit einem Bachelor- und einem Masterstudiengang hinterher, ist einfach eine Erweiterung der Möglichkeiten für ein Berufsbild, das tradiert sicherlich von Rechtsanwälten und Richtern geprägt ist, aber diese Tradiertheit ist es nicht allein.Ja, es gilt auch, den Druck ein bisschen zu nehmen von den Studierenden. Und im Übrigen hat der integrierte Bachelor überhaupt nicht zur Abwertung des Staatsexamens geführt hat, an den Universitäten, wo der integrierte Bachelor eingeführt worden ist. Im Gegenteil. Fast alle Studierenden sind hoch interessiert daran, natürlich das Staatsexamen abzulegen, weil es auch die Möglichkeiten erweitert, ganz andere Jobs hinterher zu machen. Aber den Druck zu nehmen, Frau Ministerin, den müssen wir, glaube ich, in der Juristenausbildung auch noch irgendwie anders betrachten. Denn in Schleswig-Holstein – und das kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht ersparen – liegen wir bei den Durchfallquoten im ersten Staatsexamen im Jahr 2024 nach Angaben des Bundesamtes für Justiz mit 37,5 Prozent der geprüften Kandidaten – endgültig bestehen es 3,9 Prozent nicht – hinter Bremen auf Platz 2 der höchsten Durchfallquote. Beim zweiten Staatsexamen belegen wir den Spitzenplatz der höchsten Durchfallquote. Das sollte uns nachdenklich machen. Denn ich glaube nicht, dass wir hier Leute haben, die entweder faul oder dumm sind, sondern ich glaube, dass unsere Juristenausbildung in diesem Bundesland zu besonders schwierigen Abschlüssen führt. Übrigens gehen deshalb wahrscheinlich auch die Studierendenzahlen in diesem Bundesland deutlich zurück.Wir müssen darüber reden, warum das so ist. Ich habe bei der Reform der Juristenausbildung schon einmal hier deutlich gesagt, dass ich glaube, dass das, was wir mit immer zunehmendem Pflichtfachstoff, den wir im ersten und zweiten Staatsexamen abprüfen, in Wahrheit an der Notwendigkeit einer richtigen Prüfung vorbeigehen. Es muss doch darum gehen, Methodenwissen, systematisches Denken abzufragen und nicht die Einzelheiten, die ein Professor gerne in seiner Vorlesung hat, oder die Spezialitäten des Europarechts zu lehren, sondern es muss doch darum gehen, die Befähigung zum systematischen Denken und die Befähigung zum methodischen Vorgehen als Jurist nachzuweisen. Das tun wir aus meiner Sicht nach wie vor unzureichend. Hier gilt es, die Ausbildung noch einmal deutlich zu reformieren.Die Rückwirkung dieses Gesetzes war am Anfang auf nur fünf Jahre ausgelegt. Sie haben das nach dem Anhörungsprozess auf zehn Jahre erweitert. Das klingt mehr und klingt viel, ist aber willkürlich. Ehrlicherweise frage ich mich, warum diese Willkür – mal fünf, mal zehn Jahre – so sein muss. Gibt es nicht einen logischere Zeitpunkt, beispielsweise den, wo der universitäre Schwerpunkt in der Juristenausbildung in Schleswig-Holstein eingeführt worden ist? Das war im Jahr 2003. Warum kann man nicht einfach rückwirkend sagen, bis dahin gilt das und lässt sich das anerkennen? Wir werden das im Rahmen der Ausschussberatungen erörtern müssen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratungen zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SHKontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de