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Tobias Koch: TOP 2: Eine Brücke für die Kommunen bauen
Kommunales Haushaltsrecht | 07.10.2026 | Nr. 315/26Tobias Koch: TOP 2: Eine Brücke für die Kommunen bauen Es gilt das gesprochene Wort!Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,bei diesem Gesetzentwurf könnte man meinen, es handelt sich um technische, kleinteilige Regelungen zum kommunalen Haushaltsrecht.Aber das genaue Gegenteil ist der Fall, denn hier geht es um die Grundsatzfrage, wie wir unser Land am Laufen halten und wie wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Funktionieren unseres Staates bewahren.Die Menschen erwarten vollkommen zu Recht, dass existenzielle Einrichtungen der Daseins-vorsorge wie Straßen und Radwege, Schulen, Kitas, Feuerwehren und Krankenhäuser vom Staat gewährleistet werden.Nun sind die öffentlichen Kassen aber leer – und das nicht nur bei den Kommunen, sondern ebenso bei Land und Bund. Und trotzdem muss unser Land ja am Laufen bleiben und diese Grundbedürfnisse müssen erfüllt werden.Um die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand wieder in Einklang zu bringen, braucht es deshalb entschlossene Reformen unseres Sozialsystems und die Rückkehr zum Wirtschaftswachstum mit deutlich höheren Steuereinnahmen. Beides haben wir als Landespolitik aber selbst nicht in der Hand und beides wird die Finanzprobleme der Kommunen auch nicht von heute auf morgen lösen.Deshalb bauen wir den Kommunen für die nächsten Jahre eine Brücke zur Finanzierung.Eine Brücke, mit der wir die Kreditaufnahme für Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur erleichtern, indem wir die Genehmigung durch das Innenministerium vorübergehend nicht mehr an die Bedingung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune knüpfen.Meine Damen und Herren, das ist auch in dieser zweiten Lesung unverändert der Kern dieses Gesetzentwurfes. Und ich bin mir sicher, dass die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker damit verantwortungsvoll umgehen werden und diese Ausnahmeregelung nicht dazu führen wird, dass sich die Seite 1/3 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Kommunen jetzt hoffnungslos überschulden, sondern lediglich dafür sorgen wird, dass die unverzichtbaren Investitionen in die Grundinfrastruktur geleistet werden können.Als Ergebnis der Anhörungen und der Ausschussberatungen gibt es zwei Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf:Zum einen die Konkretisierung bei der im Gesetz benannten Grundinfrastruktur, indem wir dort jetzt Schwimmsportstätten explizit mit aufführen.Sportstätten und Sporthallen waren auch im Ursprungsentwurf bereits genannt, darunter fallen aus unserer Sicht logischerweise auch Schwimmhallen. Dennoch greifen wir die Anregung von SSW und dem Landessportverband zur Konkretisierung an dieser Stelle gerne auf, damit überhaupt kein Zweifel daran aufkommt, dass auch Schwimmhallen zur kommunalen Grundinfrastruktur gehören.Zum anderen verändern wir die mit dem Gesetzentwurf geschaffene Ausnahmeregelung für die Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen kommunaler Unternehmen, wie z.B. von Stadtwerken.Zum einen begrenzen wir den Umfang der Kapitalzuführung durch die Kommune auf maximal 10 Prozent der Bilanzsumme der Stadtwerke. Zum anderen beschränken wir die kreditfinanzierte Kapitalzuführung durch die Kommune auf die Eigenkapitalstärkung mittels Gesellschafterdarlehen. Das benötigte Fremdkapital für eine Investition muss sich die Stadtwerke hingegen wie bisher extern bei einem Kreditinstitut besorgen und dazu die Kreditwürdigkeit nachweisen.Meine Damen und Herren, kommunale Unternehmen wie die Stadtwerke stehen vor großen Investitionsherausforderungen, z.B. für die kommunalen Wärmenetze. Bislang hat das Land ihnen dabei mit Bürgschaften zur Seite gestanden. Aber auch eine Bürgschaft des Landes hilft nicht weiter, wenn die Bank für die Kreditgewährung ein höheres Eigenkapital der Stadtwerke verlangt.Mit der veränderten Regelung des Gesetzentwurfes kann die Eigenkapitalquote der Stadtwerke jetzt um bis zu zehn Prozentpunkte erhöht werden. Mit dieser gestärkten Eigenkapitalbasis verbessert sich die Kreditwürdigkeit der Stadtwerke und so kann sie dann auch wieder Fremdfinanzierungen von Dritten erhalten.Der ursprüngliche Gesetzentwurf war stattdessen darauf ausgerichtet, die Fremdfinanzierung komplett über die Kommune abzuwickeln – und damit die Kommune quasi zur Hausbank der Stadtwerke zu machen. Die Folge davon wäre nicht nur ein deutlich höheres Finanzierungsvolumen durch die Kommune gewesen, sondern vor allem wäre diese Finanzierung durch die Kommune ohne jegliche externe Kreditprüfung erfolgt.Beides erschien uns als Ergebnis des Anhörungsverfahrens und der Ausschussberatungen nicht vertretbar. Deshalb haben wir uns dafür entschieden, dem Vorschlag des VKU, also des Verbandes kommunaler Unternehmen, zu folgen. Seite 2/3 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Hiervon profitieren Stadtwerke und Kommune gleichermaßen:Die Stadtwerke durch die gestärkte Eigenkapitalbasis und die daraus resultierende verbesserte Kreditwürdigkeit. Die Kommune durch die Zinsdifferenz zwischen niedrig verzinstem Kommunalkredit und höher verzinstem Gesellschafterdarlehen.Die maximale Höhe der kommunalen Finanzierung ist im veränderten Gesetzentwurf jetzt also unmittelbar auf maximal 10 Prozent der Bilanzsumme festgelegt und die Schutzfunktion vor Kapitalverlust wird auch durch eine 20-prozentige Eigenkapitalquote ausreichend gewährleistet. Ich bitte daher um Zustimmung zu dem geänderten Gesetzentwurf. Herzlichen Dank! Seite 3/3 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de