Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

07.10.26 , 12:59 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 2 "Gesetz zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts"

07.10.2026 | Finanzen
Annabell Krämer zu TOP 2 "Gesetz zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts" In ihrer Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Über eines müssen wir heute nicht streiten: Die finanzielle Lage unserer Kommunen ist ernst. 2025 beträgt das Defizit der Kommunen in Schleswig-Holstein rund eine Milliarde Euro. Das Problem ist strukturell: Sozial-, Personal- und Sachausgaben steigen massiv. Viele dieser Kosten können die Kommunen kaum beeinflussen. Die simple Antwort von CDU und Grünen darauf lautet: Wir erleichtern den Kommunen die Aufnahme weiterer Schulden. Das ist keine Lösung. Das ist eine Verschiebung des Problems in die Zukunft.
Denn dieser Gesetzentwurf setzt ausgerechnet bei haushaltskritischen Kommunen an, deren dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Das bedeutet: Die Einnahmen reichen dauerhaft nicht aus, um die Aufgaben und Verpflichtungen zu erfüllen. Bislang prüft die Kommunalaufsicht hier, ob weitere Kredite angesichts der Finanzlage noch vertretbar sind. Brechen wir das mal runter: Wenn ich dauerhaft mehr ausgebe, als ich einnehme, wird meine finanzielle Situation nicht dadurch besser, dass meine Bank mir zusätzliche Kredite ermöglicht. Aber genau das ist die Antwort der Koalition:
Für rechtlich verpflichtende Investitionen, kommunale Grundinfrastruktur oder sogenannte rentierliche Maßnahmen soll die Kommunalaufsicht die Kreditaufnahme künftig genehmigen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Natürlich müssen unsere Kommunen investieren. Aber machen wir uns nichts vor: Wenn Politik zusätzliche Verschuldungsspielräume schafft, schafft sie auch den Anreiz, diese zu nutzen. Wir sehen doch auf Landesebene, wie schnell aus neuen Verschuldungsmöglichkeiten politische Praxis wird. Kaum eröffnet der Bund den Ländern zusätzlichen strukturellen Verschuldungsspielraum, greift Schwarz-Grün mit vollen Händen zu. Warum sollte das bei den Kommunen anders sein? Ein größerer Verschuldungsspielraum macht einen Haushalt nicht gesünder. Er ermöglicht zunächst nur, schwierige Entscheidungen weiter aufzuschieben.
Wie konkret das werden kann, zeigt die Kieler Stadtbahn. Nicht nur, dass Straßen- und Radwegebaumaßnahmen rund um die Stadtbahn grundsätzlich über Kredite finanziert werden können. Immerhin stehen da 230 Millionen Euro in Rede – sofern nicht alle Fördertöpfe greifen. Die Landesregierung hat in den Letter of Intent als K.-o.-Kriterium extra reingeschrieben, dass die Stadt Kiel nachweisen muss, dass sie ihren Eigenanteil und ebenso die übrigen nicht förderfähigen Kosten zu 100% finanzieren kann, ‚ohne andere wesentliche Investitionsaufgaben zu vernachlässigen‘. Das war Ihre Exit-Strategie, liebe CDU, um die Stadtbahn doch noch zu verhindern.
Mit diesem Gesetz reißen sie genau diese selbst gesetzte Hürde ein. Denn mit diesem Gesetz können die wesentlichen Investitionen über Kredite finanziert werden. Ganz egal, ob die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune noch gegeben ist und unabhängig davon, welche Maßnahmen über andere Haushaltsmittel finanziert werden – Prioritätensetzung Fehlanzeige. Genau darin liegt der grundlegende Denkfehler dieses Gesetzes. Unsere Kommunen haben kein Problem, weil sie zu wenig Schulden aufnehmen dürfen. Sie haben ein strukturelles Finanzierungsproblem. Darauf müssen wir strukturell antworten: mit echter Konnexität, weniger Aufgaben, Standards und Bürokratie sowie verlässlicher Finanzierung. Dauerhaft unausgeglichene Einnahmen und Ausgaben lösen wir nicht durch Kredite. 
Und im parlamentarischen Verfahren haben CDU und Grüne den Entwurf bei den kommunalen Unternehmen sogar noch erweitert. Brechen wir auch das mal runter: Ein kommunales Unternehmen braucht eine Eigenkapitalquote von 20 Prozent. Die Kommune kann dann einen Kredit von bis zu zehn Prozent der Bilanzsumme des Unternehmens aufnehmen und dieses Geld als wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung stellen. Das Unternehmen investiert. Dadurch kann seine Bilanzsumme wachsen. Und mit der Bilanzsumme wächst auch die Zehn-Prozent-Grenze – und damit der mögliche Spielraum für weitere Kredite. So kann eine Schuldenspirale entstehen, bei der eine Kommune, die selbst nicht mehr dauerhaft leistungsfähig ist, immer weitere finanzielle Risiken übernimmt. Und wer trägt am Ende die Kosten? Die Bürgerinnen und Bürger. Steigen Zins und Tilgung, drohen höhere kommunale Steuern und Abgaben oder Leistungskürzungen.
Kommunale Selbstverwaltung braucht finanzielle Handlungsspielräume. Aber gerade bei Kommunen, die finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, braucht es bei zusätzlichen Schulden besondere Kontrollen – und keine weiteren Ausnahmen. Die Entscheidung über einen Kredit fällt heute. Zinsen und Tilgung zahlen die Haushalte von morgen. CDU und Grüne verkaufen mehr Freiheit und riskieren damit weniger finanziellen Handlungsspielraum in der Zukunft. Das ist kein Befreiungsschlag für unsere Kommunen. Das ist ein finanzpolitisches Himmelfahrtskommando. Sie erweisen den Kommunen damit einen Bärendienst.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort. Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, Gleichstellung


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen