Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

07.10.26 , 16:01 Uhr
SPD

Niclas Dürbrook zu Top 4: Das Verfassungsschutzgesetz ist durch die gründliche Beratung besser geworden

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 07.Oktober 2026
Niclas Dürbrook Das Verfassungsschutzgesetz ist durch die gründliche Beratung besser geworden TOP 4: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verfassungsschutzes im Lan-de Schleswig- Holstein (Drs. 20/3754)
Bei der ersten Lesung vor einem knappen Jahr war der Kernpunkt meiner Rede: Wie gelingt so viel Sicherheit wie möglich – mit so wenig Eingriff in die Freiheit wie nötig?
Diese Frage hat uns durch die Beratungen begleitet. Wer dem Verfassungsschutz zusätzliche Möglichkeiten gibt, greift damit potenziell tief in Grundrechte ein. Gleichzeitig sehen wir, wie sich die Bedrohungen für unsere Demokratie verändern. Darauf müssen wir Antworten geben. Ich finde, dass uns das im parlamentarischen Verfahren gemeinsam ein gutes Stück besser gelungen ist.
Wir haben uns die notwendige Zeit genommen. Und das war richtig – es ist übrigens ein ganz gutes Beispiel dafür, warum man große Gesetzgebungsverfahren nicht erst auf den letzten Metern einer Wahlperiode anstoßen sollte. Die Anhörung hat eine ganze Reihe von Fragen und Einwendungen aufgeworfen. Wo braucht es mehr Klarheit? Wo müssen Voraussetzungen enger gefasst werden? Und wie stellen wir sicher, dass die Befugnisse wirksam kontrolliert werden können?
Das kostet Zeit. Aber es ist gut investierte Zeit. Deshalb möchte ich mich ausdrücklich beim Ministerium bedanken, das sich intensiv mit den Hinweisen auseinandergesetzt hat – ich finde, dass sollte ein Beispiel für andere Gesetzgebungsvorhaben sein. Und ebenso bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalition für die Bereitschaft, Änderungen vorzunehmen.
Wir haben uns gemeinsam große Mühe gegeben, dass am Ende ein Gesetz steht, das über diese Wahlperiode hinaus Bestand haben kann. Das war für uns als SPD von Anfang an ein wichtiges Ziel. Die Beschäftigten des Verfassungsschutzes brauchen eine verlässliche


1 Grundlage für ihre Arbeit. Und die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass diese Grundlage ihre Rechte schützt.
Der vermutlich schwierigste Punkt bleibt für mich die automatisierte Datenauswertung und die KI-gestützte Analyse.
Dass der Verfassungsschutz bei der Auswertung großer und immer komplexerer Datenmengen technische Unterstützung braucht, ist nachvollziehbar. Verbindungen zwischen Personen, Aktivitäten und Netzwerken zu erkennen, gehört zu seiner Aufgabe.
Schwieriger ist die Frage: Wie beschreiben wir im Gesetz präzise, was solche Werkzeuge dürfen? Und wie grenzen wir ab, was sie nicht dürfen?
In den Beratungen hatten wir dafür eine passende Analogie: Bei einem Blitzer können wir uns alle ziemlich gut vorstellen, wie er funktioniert. Wir wissen, was er feststellen soll, und können darüber sprechen, unter welchen Voraussetzungen er eingesetzt werden darf. Das lässt sich im Landesverwaltungsgesetz vergleichsweise nachvollziehbar regeln.
Aber wer von uns versteht wirklich, wie ein fortgeschrittenes KI-Analysewerkzeug mit hochkomplexen Daten arbeitet? Welche Zusammenhänge es herstellt? Welche Schlussfolgerungen es nahelegt? Und welche Schranken notwendig sind, damit es innerhalb dessen bleibt, was wir erlauben wollen?
Das lässt sich sehr viel schwieriger regeln. Auch mit einer sorgfältigen gesetzlichen Regelung bleibt die konkrete technische Funktionsweise ein Stück weit eine Black Box. Wir können heute kaum jede Möglichkeit einer Software vorhersehen, zumal wenn sie noch nicht einmal beschafft ist.
Umso wichtiger ist die Kontrolle. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist gefordert, diesen Bereich sehr genau zu begleiten. Wenn die entsprechende Software da ist, muss man sich anschauen, wie sie arbeitet: Welche Daten fließen ein? Was macht das System daraus? Wie werden Ergebnisse überprüft? Und werden die gesetzlichen Grenzen tatsächlich eingehalten?
Wir werden als Parlament gefordert sein, fortlaufend selbstkritisch zu hinterfragen, ob unsere Kontrollmöglichkeiten dafür ausreichen. Wenn sich in der Praxis zeigt, dass Informationen, Zugänge oder technische Expertise fehlen, ist das ein Punkt an dem man in der kommenden Wahlperiode nachsteuern müssen. Zum Änderungsantrag der FDP: Ich beantrage Einzelabstimmung der einzelnen Ziffern. In aller Kürze zur vorgeschlagenen Ergänzung von Ärzten und Therapeuten: Wir können das

2 Anliegen nachvollziehen, erst recht vor dem Hintergrund der Debatte dazu im Kontext der Nachrichtendienst Reform im Bund. Wir tun uns aber sehr schwer damit eine so kurzfristige Ergänzung ohne jede Prüfung aufzunehmen und werden uns daher bei dem Punkt enthalten.



3

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen