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07.10.26 , 16:51 Uhr
FDP

Bernd Buchholz zu TOP 4 "Gesetz zur Stärkung des Verfassungsschutzes"

07.10.2026 | Verfassungsschutz
Bernd Buchholz zu TOP 4 "Gesetz zur Stärkung des Verfassungsschutzes" In seiner Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verfassungsschutzes im Lande Schleswig-Holstein) erklärt der Sprecher für Verfassungsschutz der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Ich will mich völlig ungewöhnlicherweise am Anfang dieser zweiten Lesung für den Beratungsprozess bedanken. Das ist vorbildlich gewesen, wenn ich das einmal sagen darf, und zwar deshalb vorbildlich, weil das Innenministerium nach einer Anhörung und auf meine Anregung hin nicht etwa die Stellungnahmen, die alle eingegangen sind, nach dem Grundprinzip ‚entgegennehmen, lochen, abheften‘ bearbeitet hat, sondern zu den Stellungnahmen selbst Stellung bezogen hat – in einer Synopse 50 der kritischen Anmerkungen selbst gegengecheckt hat und dann gesagt hat: Na, bei dem einen oder anderen, da könnte was dran sein, da gehen wir darauf ein. Auf Deutsch gesagt: Da ist zugehört worden.
Und dann hat es Gespräche gegeben, auch mit der Opposition, und auch da ist zugehört worden. Der Wunsch war, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Das führte bei der letzten Ausschussberatung zu einem gemeinsamen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und der FDP mit 17 gemeinsamen Änderungen, inhaltlich 22 Änderungen, die wir am Gesetz vorgenommen haben.
Das führt jetzt auch dazu – selbst wenn der Änderungsantrag, den wir heute gestellt haben, nicht angenommen werden sollte –, dass wir diesem Gesetz guten Gewissens zustimmen können. Und im Kern hat das damit zu tun, dass die Kritik, die geäußert worden ist, aufgenommen wird. Denn beim Verfassungsschutzgesetz geht es nun mal um die Frage, wie schützen wir unsere freiheitlich- demokratische Grundordnung, ohne dabei die Bürgerrechte und die Freiheiten des Einzelnen auszuhöhlen.
Und deshalb ist es so wichtig gewesen, am Anfang zu fragen: Was darf denn der Verfassungsschutz überhaupt beobachten? Was sind Bestrebungen – wenn wir die Aggressionsklausel aus dem bisherigen Verfassungsschutzgesetz herausnehmen – was sind Bestrebungen und wie sind sie zu definieren? Da war vorher eine Formulierung da, bei der man Gefahr lief zu sagen, wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht gut findet, der darf beobachtet werden. Das ist konkretisiert worden, indem man klargestellt hat, dass es doch Aktivitäten geben muss, die darauf gerichtet sind, die Schutzgüter dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu tangieren, also nicht einfach ‚jeder darf beobachtet werden‘, sondern da müssen Aktivitäten sein. Einzelpersonen dürfen jetzt beobachtet werden, aber nur dann, wenn konkret Schutzgüter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auch tatsächlich tangiert sind.
Und das dritte große Thema ist: Ja, der Verfassungsschutz kriegt jetzt deutlich mehr Möglichkeiten, auch in Wohnungen abzuhören, auch KI einzusetzen, aber ganz anders als etwa im Gesetz wie in Nordrhein-Westfalen, hier mit Richtervorbehalt. Mit der Tatsache, dass nicht nur die Exekutive entscheidet und der Verfassungsschutz, sondern dass unabhängige Richter da draufgucken und dann sagen: Jawohl, bei diesem Abwägungsprozess gehen wir mit und wir erlauben die entsprechende Maßnahme. Das ist ein entscheidender Unterschied zum Gesetz in Nordrhein-Westfalen und deshalb sage ich: Hier ist es gelungen, den notwendigen und sicherlich in herausfordernden Zeiten auch intensiveren Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit einem guten Grundrechtsschutz sauber abzuwägen. Deshalb werden wir im Ergebnis zustimmen.
Kommen wir zu dem Änderungsantrag, den wir in Teilen schon im Innenausschuss gestellt hatten. Der absolute Schutz der Berufsgeheimnisträger, so wie er bisher überall in den Nachrichtengesetzen vorgesehen ist, betrifft nur Geistliche und Rechtsanwälte und eben nicht Ärzte und Psychotherapeuten. Ich glaube in der Tat, dass das falsch ist. Ich glaube, dass die besondere Beziehung zwischen einem Psychotherapeuten, einem Psychiater und einem Arzt und seinem Klienten den besonderen und den absoluten Schutz ohne Abwägung braucht. Deshalb beantragen wir das hier. Ich verstehe aber eure Zurückhaltung, weil wir das nicht intensiv beraten können.
Und ich glaube in der Tat, dass man aufgrund des Richtervorbehalts dann auch alles vorlegen sollte, was man hat als Verfassungsschutz. Eine Aktenvorlage verweigern zu dürfen, kann aus meiner Sicht nicht dazu führen, dass man dann Entscheidungen bekommt. Entweder man stellt einen Antrag, dann muss man alles vorlegen, oder man zieht den Antrag zurück, wenn man meint, nicht alles vorlegen zu können. Deshalb stellen wir auch dazu einen Antrag, das zu streichen. Seit gestern ist umso wichtiger – ich sage mal, die Causa Hannig macht uns das allen klar –, dass die Kontrolle der Geheimdienste ganz besonders wichtig ist und ein parlamentarisches Kontrollgremium eine wichtige Funktion hat. Dieses zu stärken, ist sicherlich richtig.
Ob man es allerdings dadurch stärkt, dass man jemanden mit der Befähigung zum Richteramt in die Geschäftsstelle setzt, das wage ich zu bezweifeln. Und ehrlicherweise ist das ein bisschen Scheinkontrolle. Wichtig ist, dass die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums ihre Aufgabe ernst nehmen. Was ein jährlicher Bericht eines geheim tagenden Gremiums an den Landtag bringen soll, das erschließt sich mir nach wie vor nicht. Deshalb bitte ich, auch gerne punkteweise darüber abzustimmen. Wenn unsere Änderungsanträge nicht durchgehen, halten wir das Gesetz trotzdem für so wichtig, dass wir im Ergebnis zustimmen werden. Ich bedanke mich noch einmal für die Beratung.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort. Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SH


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



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