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08.10.26 , 10:51 Uhr
CDU

Wiebke Zweig: TOP 35: Die BAföG-Novelle greift bereits viele gute Punkte auf

BAföG | 08.10.2026 | Nr. 322/26
Wiebke Zweig: TOP 35: Die BAföG-Novelle greift bereits viele gute Punkte auf Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
BAföG soll jungen Menschen ermöglichen, eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen, auch wenn das Geld zu Hause dafür nicht reicht. Deshalb müssen Anträge einfach gestellt und zügig bearbeitet werden können. Dieses Anliegen teilen wir.
SSW und FDP schlagen nun vor, die örtliche Zuständigkeit grundsätzlich am Ort der Ausbildungsstätte festzumachen. Damit soll die Suche nach dem richtigen Amt einfacher werden.
Dabei müssen wir zunächst differenzieren:
Beim Schüler-BAföG richtet sich die Zuständigkeit grundsätzlich nach dem Wohnsitz der Eltern. In gesetzlich bestimmten Fällen ist der eigene Wohnsitz maßgeblich, bei bestimmten Schulformen bereits der Ausbildungsort.
Für Studenten ist dagegen grundsätzlich das der Hochschule zugeordnete Amt für Ausbildungsförderung zuständig, häufig beim Studentenwerk.
Der Antrag von SSW und FDP würde also vor allem beim Schüler-BAföG Zuständigkeiten verändern. Ob das die Bearbeitung tatsächlich beschleunigt, ist aber völlig unklar.
Denn was passiert heute, wenn jemand seinen Antrag beim falschen Amt einreicht? Er muss deshalb nicht von vorne anfangen. Nach § 16 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch muss das unzuständige Amt den Antrag unverzüglich weiterleiten. Dabei bleibt der Zeitpunkt des ursprünglichen Antragseingangs maßgeblich. Niemand verliert also allein deshalb seinen Förderungsanspruch für den Antragsmonat, weil er sich zunächst an das falsche Amt gewandt hat. Natürlich können zusätzliche Verwaltungswege Zeit kosten. Aber die Klärung der Zuständigkeit ist eine Aufgabe der Verwaltung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns auf Bundesebene mitten in einer Reform des BAföG-Verfahrens. Der Bundesrat hat zur 30. BAföG-Novelle am 25.


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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de September Stellung genommen.
Dabei wurde ein konkreter Sonderfall aufgegriffen: private Hochschulen mit virtuellen Studienangeboten und bundesweiten Standorten. Hier soll geprüft werden, ob die bestehenden Zuständigkeitsregeln noch passen.
Diesen gezielten Ansatz halte ich für sinnvoll. Einen Regelungsbedarf für eine allgemeine Neuordnung erkenne ich dagegen nicht.
Lassen Sie mich noch kurz auf die anderen Punkte eingehen, die Sie gestern in Ihrem Antrag ergänzt haben:
Höhere Bedarfssätze unterstützen wir grundsätzlich. Das ist keine Neuigkeit, denn Schleswig-Holstein hat sich dafür bereits mehrfach im Bundesrat eingesetzt und auch kritisiert, dass die vorgesehene Anhebung erst 2027 erfolgen soll.
Ein allgemein elternunabhängiges BAföG mag ein politisch wünschenswertes Ziel sein, auch in unseren Reihen gibt es den einen oder anderen Sympathisanten dafür. Es ist aber weder in der aktuellen BAföG-Novelle noch im Koalitionsvertrag des Bundes vorgesehen. Und zur Ehrlichkeit gehört: Eine tragfähige Finanzierung ist derzeit nicht erkennbar.
Von großer Bedeutung sind die Verfahrensvereinfachung und Digitalisierung. Auch diese Punkte schneiden Sie an. Hier läuft bereits sehr viel in die richtige Richtung. Die Antragsregeln bestimmt der Bund. Die Novelle sieht vor, Anträge künftig grundsätzlich über das einheitliche Portal "BAföG Digital" zu stellen. Für Härtefälle bleiben Ausnahmen möglich.
Entscheidend ist, dass die Digitalisierung auch die Bearbeitung umfasst. Und hier ist Schleswig-Holstein gut aufgestellt: Beim Studentenwerk ist die E-Akte bereits eingeführt. Bei Kreisen und kreisfreien Städten folgt die Einführung zeitnah. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, Anträge durchgängig digital zu bearbeiten, doppelte Arbeit zu vermeiden und Verwaltungsabläufe zu verkürzen. Auch der automatische Abgleich von Steuerdaten wird auf Länderebene erprobt. Zusätzlich soll der Leistungsnachweis beim Studierenden-BAföG entfallen. Das entlastet Studenten, Hochschulen und Ämter.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schüler und Studenten sollen ihren Antrag einfach stellen können und ihre Förderung zügig erhalten. Daran muss sich jede Reform messen lassen. Einige der im vorliegenden Antrag vorgeschlagen Maßnahmen sind richtig und schon auf den Weg gebracht, andere überzeugen uns insgesamt nicht.



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