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Christopher Vogt zu TOP 35 "Bundesratsinitiative zur örtlichen Zuständigkeitsregelung für das Beantragen von BAföG"
08.10.2026 | HochschuleChristopher Vogt zu TOP 35 "Bundesratsinitiative zur örtlichen Zuständigkeitsregelung für das Beantragen von BAföG" In seiner Rede zu TOP 35 (Bundesratsinitiative zur örtlichen Zuständigkeitsregelung für das Beantragen von BAföG) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Christopher Vogt: „Ich bin der SSW-Fraktion sehr dankbar für ihren Ursprungsantrag! Sie greifen damit ein Problem auf, das die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten völlig zu Recht in ihrem Bericht adressiert hatte. Es macht absolut Sinn, die Zuständigkeit für das BAföG-Verfahren zukünftig grundsätzlich am Ausbildungsort auszurichten und es für die Antragsteller somit einfacher zu machen. Unser Staat muss ja an vielen Stellen einfacher, verständlicher und effizienter werden. Dies hier wäre ein kleiner, aber guter Schritt in diese Richtung. Die überbordende Bürokratie erschwert viele Vorgänge und lähmt viele Bereiche, was immer eine unnötige Zumutung für die Beteiligten ist. Deshalb unterstützen wir sehr gern alle Vorschläge, die dazu beitragen, davon wegzukommen.Während meines Studiums habe ich anfangs selbst BAföG erhalten. Deshalb weiß ich aus eigener Erfahrung, wie wichtig diese Ausbildungsförderung ist, die damals ein wichtiges Projekt der sozialliberalen Koalition war. Sie ermöglicht nunmehr seit Jahrzehnten vielen Menschen in unserem Land den Aufstieg durch Bildung und ist deshalb eine große Erfolgsgeschichte. Wer die Voraussetzungen für ein Studium mitbringt und studieren möchte, sollte dazu die Möglichkeit haben. Das Gleiche gilt auch für andere Ausbildungen. Der Kontostand oder der Wille der Eltern zur Unterstützung sollte dafür nicht entscheidend sein. Alle Menschen sollten aus ihren Talenten das Beste für ein möglichst selbstbestimmtes Leben machen können. Das ist für uns eine ganz zentrale Frage der Chancengerechtigkeit. Davon profitieren nicht nur die einzelnen Bürger, sondern auch unsere Gesellschaft insgesamt.Die SSW-Fraktion hat einen wichtigen Punkt vorgeschlagen, um das BAföG besser zu machen. Es gibt aber aus unserer Sicht noch deutlich mehr Handlungsbedarf, um mehr Menschen auf ihrem Weg und bei ihrem persönlichen Aufstieg besser fördern zu können. Die Zahl der BAföG- Empfänger ist in den letzten 10 Jahren deutlich zurückgegangen: Bundesweit von rund 870.000 Menschen im Jahr 2015 auf etwa 570.000 im Jahr 2025. Und in Schleswig-Holstein im gleichen Zeitraum von rund 15.500 auf etwa 11.500. Bei Schülerinnen und Schülern war der Rückgang sogar noch größer als bei Studierenden. Man könnte das als Erfolgsmeldung interpretieren, aber ein wesentlicher Grund für diesen starken Rückgang ist ganz einfach die Tatsache, dass diese Ausbildungsförderung oft nicht mehr zur Realität der jungen Menschen passt.Wir schlagen Ihnen deshalb – mittlerweile mit dem SSW gemeinsam, was mich sehr freut – drei weitere Punkte für eine weitere BAföG-Reform vor: 1. Die Sätze müssen regelmäßig an die tatsächliche Kostenentwicklung angepasst werden. 2. Das BAföG muss elternunabhängig gestaltet werden. 3. Die Antragstellung muss insgesamt einfacher, schneller und digitaler werden.Der dritte Punkt ist ja eigentlich selbsterklärend. Und da gibt es eben nach wie vor erheblichen Handlungsbedarf – auch hier bei uns in Schleswig-Holstein. Anstatt völlig planlos ein teures Azubiwerk zu schaffen, sollten Sie deshalb erstmal die Unterfinanzierung des Studentenwerks anpacken, das dafür zuständig ist. Die Elternunabhängigkeit ist aus unserer Sicht wichtig, weil es in der Lebensrealität vieler junger Menschen nun einmal nicht selten Streit und Probleme mit den Eltern gibt, was die Studien- oder Ausbildungsfinanzierung betrifft. Und daran scheitern leider oft sehr vielversprechende Pläne junger Menschen.Und was die regelmäßige Anpassung an die tatsächliche Kostenentwicklung angeht: Junge Menschen in Studium und Ausbildung haben mit den steigenden Lebenshaltungskosten ganz besonders zu kämpfen – bei Lebensmitteln, Energie und Wohnen. Ein Beispiel: Wohnen ist mittlerweile mit über 50 Prozent der mit Abstand größte Ausgabenposten für Studierende. Das studentische Wohnen hat sich seit dem Jahr 2019 massiv verteuert, wenn man sich zum Beispiel die Entwicklung an den wichtigen Studienstandorten Kiel und Flensburg anschaut. Laut einer Studie fehlen derzeit allein in Kiel mehr als 6.000 Wohnungen. Stadt und Land müssen für deutlich mehr Neubau sorgen, aber bis dahin muss man eben auch beim BAföG dafür sorgen, dass diese Realität auch tatsächlich abgebildet wird. Aktuell ist es so, dass die Wohnkostenpauschale oftmals nicht einmal für die Miete in einem Wohnheim ausreicht. Und die im bundesweiten Vergleich sehr niedrige Wohnheimquote von 6,7 Prozent in Schleswig-Holstein sorgt ja auch dafür, dass sich weit über 90 Prozent der Studierenden auf dem regulären Wohnungsmarkt versorgen müssen und dort dann auf entsprechend höhere Mieten stoßen. Die vom Bundeskabinett beschlossenen Reformpläne gehen zwar in die richtige Richtung, lösen aber nicht das Problem vieler junger Menschen. Die Landesregierung soll sich deshalb für eine regelmäßige Erhöhung einsetzen, die dann auch der Realität gerecht wird.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Christopher Vogt Sprecher für Wissenschaft/Hochschule, EnergieKontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de